Heizversorgung mangelhaft - Wohnung ausgekühlt - Vermieter reagiert nicht

  • Hallo an alle Forumsmitglieder,

    ich benötige euren Rat in folgender Situation.

    Mieter A wohnt in Drei-Parteien-Haus. Vermieter A wohnt im selben Haus. Wohnung im 1. Stock gehört einem anderen Besitzer B, der die Wohnung als WG vermietet hat.

    Die Heizversorgung funktioniert seit November nur mangelhaft, da die Umwälzpumpe der Zentralheizung nur sporadisch in Betrieb ist und dadurch die Heizkörper nicht ausreichend heizen und dies zur Abkühlung der Wohnung führt (Innentemperatur 13 - 15° C) - Außentemperatur tagsüber ca. 5-8 °C und nachts ca. O°C. Warmwasserbetrieb funktioniert.

    Vermieter A wurde mehrfach telefonisch und schriftlich über den Mangel der unzureichenden Heizversorgung, mit der Aufforderung zur Behebung, in Kenntnis gesetzt. Vermieter A reagiert nicht.

    Mieter kontaktiert Besitzer B der Whg. im 1. Stock, um Näheres zu erfahren, da die Öl-Zentralheizung alle Wohnungen versorgt. Dieser erklärt, dass die Heizsteuerung seit Anfang November defekt sei und die Umwälzpumpe sich nach ca. 30 Minuten wg. Überhitzung abschalte. Erst nach ca. 2-3 Std. könne man sie wieder händisch einschalten. Reparatur käme laut Heizungsmonteur auf 3000 EUR, eine neue Heizanlage auf 12000 EUR. Da Vermieter A sich nicht an den Kosten beteiligen könne, werde er (Besitzer B) die Kosten für eine Reparatur (nicht wirtschaftlich) nicht vorschießen, da noch andere Verbindlichkeiten von Vermieter A bestünden, die erst beglichen werden müssen. Deshalb habe er die von ihm vermietete Wohnung mit elektrischen Heizgeräten ausgestattet, so dass die Heizversorgung unabhängig von der defekten Umwälzpumpe gewährleistet sei. Somit bleibe die Heizung (Umwälzfunktion) defekt. Warmwasser funktioniere ja.

    Mieter A versucht erneut Vermieter A zu kontaktieren - ohne Erfolg.

    Welche Handhabe hat Mieter A hier? Mietminderung? Davon wird aber die Wohnung nicht warm. Elektrisches Heizgerät besorgen? Können die Anschaffungskosten und Zusatzkosten (zusätzliche Stromkosten) Vermieter A gegenüber geltend gemacht werden? (Mit Miete verrechnen?)

    Ich bitte um entsprechende hilfreiche Ratschläge und bedanke mich für jegliche Unterstützung im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Mieterfrage (27. November 2014 um 13:33)

  • Hallo,

    bitte ein Protokoll führen an welchen Tagen, welche Temperaturen erreicht wurden, eventuell auch noch die Bestätigung holen vom Eigentümer B, dass die Heizung defekt ist.

    Zudem sind die Eigentümer zur Instandhaltung verpflichtet, egal wer was wo?

    Urteile zur Heizung: Welche Rechte haben Mieter? | Rechtsindex

    Mietminderung Fachanwalt Mietrecht ++ Heizung Heizungsausfall ++ Rechtsanwalt

    H das H bitte anklicken!

    Nun eine letzte Frist setzen, Miete mindern und wenn möglich einen Monteur beauftragen, vorher am besten mit einem Anwalt reden, denn die Sachlage ist in jeden Fall zu Gunsten des Mieters.

    Gruß

    BHShuber

  • Reparatur käme laut Heizungsmonteur auf 3000 EUR, eine neue Heizanlage auf 12000 EUR.


    Wie teuer die Instandsetzung, notfalls der Austausch der Heizungsanlage ist, ist völlig uninteressant. Dem Mieter stehen gewisse Temperaturen zu den üblichen Zeiten zu. Wenn das nicht klappt und der VM dies trotz Aufforderung nicht bewerkstelligt, kann der Mieter die Miete mindern - im schlimmsten Falle sogar bis zu 100%.

  • Herzlichen Dank für eure Antworten BHShuber und Berny,

    in dieser Situation ist ja laut Eigentümer B nicht von einer Instandsetzung auszugehen, da Vermieter A
    nicht über die finanziellen Mittel für eine Beteiligung an Reparatur/Neue Heizanlage verfügt.

    Ein Temperaturprotokoll (inkl. Fotos) ist erstellt, E-Mail-Austausch mit Eigentümer B (inkl. Schilderung/Bestätigung des vorgenannten Sachverhaltes) liegt vor. Mietminderung als Option ist gegeben.

    Jedoch geht es jetzt primär darum wieder eine warme Wohnung zu haben. Deshalb die Frage bzgl. alternativer Heizmöglichkeiten unter Geltendmachung der Anschaffungs- u. Betriebskosten.

    Link: Urteile zur Heizung: Welche Rechte haben Mieter? | Rechtsindex
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    → Wann ist eine Mietminderung möglich?

    Eine Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsdefekts möglich. Allerdings auch nur, wenn der Vermieter sofort über den Mangel informiert wurde und damit die Möglichkeit hat, den Defekt schnell zu beheben. Die Höhe der Kürzung hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ist die Wohnung durch einen totalen Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden nicht mehr bewohnbar, kann die Miete unter Umständen bis zu 100 Prozent gemindert werden, so ein Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 70/92). Muss zum Zuheizen ein Elektroheizlüfter besorgt werden, können Mieter die Mietgebühren für den Heizer und den erhöhten Stromverbrauch als Schadensersatz geltend machen.

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    Hier ist von Miet-Geräten die Rede u. Schadenersatz.
    Bei Kauf würde ja das Gerät dem Vermieter gehören. Eigentümer B hat dies exemplarisch so gemacht, d.h. zur Verfügung gestellt.
    Die Anschaffung für den Mieter wäre aber, wenn auch in der momentanen Lage absolut notwendig, so doch nicht freiwillig.
    Die konkrete Frage ist, ob bei Kauf (oder ist Mieten hier die Vorgabe?) von Heizgerät u. Stromzähler, diese Kosten in Rechnung gestellt werden (d.h. eingefordert werden müssen) oder unter Belegstellung direkt von der Miete abgezogen werden können.

    Der Hinweis auf Anwalt oder Mieterverein ist klar, da ein Forum keine Rechtsberatung ersetzen kann, aber vielleicht hat ja jemand entsprechende Erfahrungen direkt oder indirekt gemacht und kann hier etwas zur Vorgehensweise sagen.

  • Hallo,

    simpel und einfach hat der Vermieter die Heizung zu reparieren, ansonnsten wohnt man kostenlos bei 100% Mietminderung.

    Was denkst du wie schnell die Heizung repariert ist.

    Auch der zweite Eigentümer kann sich nicht gegen die Reparatur wehren, die Instandhaltungspflicht trifft auch ihn, das hat primär mit dem Mieter aber nichts zu tun.

    Vergiss den Kauf von irgendwelchen Zeugs, des bringt nichts, nachher muss man noch dem Geld hinterher laufen.

    Der Mieter wäre zudem auch berechtigt den Handwerker mit der Reparatur zu beauftragen, ACHTUNG niemals ohne Anwalt.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    mal davon ausgegangen, die Heizungsreparatur kostet 3000 Euro und dein Vermieter kann seinen Anteil (müßten bei 2 von 3 Wohnungen um 2000 sein) dann hättest du die Möglichkeit einzuspringen und das Geld über nicht gezahlte Miete zurückzuholen. Bei 100% Mietkürzung sind 2000 Euro in absehbarer Zeit doch wieder drin (ich weiß natürlich nicht wieviel Miete du zahlst).

    In der Zwischenzeit würde ich mir auch mit Heizlüftern helfen. Die Dinger kosten nicht die Welt (ab 30 Euro im Baumarkt). Auch die Ausgaben (genau wie der Strom dafür) sind doch ruckzuck wieder eingespart, wenn man dafür keine Miete zahlen muß. Das wäre auch eine lägerfristige Möglichkeit, falls du das Geld für die Reparatur nicht auslegen kannst.

    Ob du zum Anwalt gehts mußt du selbst entscheiden. Das wäre auch wieder Geld, dass du vorstrecken mußt. Und wenn beim Vermieter nichts ist, dann muß auch das über die Miete eingespart werden. Die Rechstlage scheint relativ klar zu sein, so dass für die Sache auch der Mieterverein helfen könnte. Immerhin sitzt du hier mit der Möglichkeit die Miete zurückzuhalten am längeren Hebel.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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