Beiträge von Mieterfrage

    Herzlichen Dank für eure Antworten BHShuber und Berny,

    in dieser Situation ist ja laut Eigentümer B nicht von einer Instandsetzung auszugehen, da Vermieter A
    nicht über die finanziellen Mittel für eine Beteiligung an Reparatur/Neue Heizanlage verfügt.

    Ein Temperaturprotokoll (inkl. Fotos) ist erstellt, E-Mail-Austausch mit Eigentümer B (inkl. Schilderung/Bestätigung des vorgenannten Sachverhaltes) liegt vor. Mietminderung als Option ist gegeben.

    Jedoch geht es jetzt primär darum wieder eine warme Wohnung zu haben. Deshalb die Frage bzgl. alternativer Heizmöglichkeiten unter Geltendmachung der Anschaffungs- u. Betriebskosten.

    Link: Urteile zur Heizung: Welche Rechte haben Mieter? | Rechtsindex
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    → Wann ist eine Mietminderung möglich?

    Eine Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsdefekts möglich. Allerdings auch nur, wenn der Vermieter sofort über den Mangel informiert wurde und damit die Möglichkeit hat, den Defekt schnell zu beheben. Die Höhe der Kürzung hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ist die Wohnung durch einen totalen Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden nicht mehr bewohnbar, kann die Miete unter Umständen bis zu 100 Prozent gemindert werden, so ein Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 70/92). Muss zum Zuheizen ein Elektroheizlüfter besorgt werden, können Mieter die Mietgebühren für den Heizer und den erhöhten Stromverbrauch als Schadensersatz geltend machen.

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    Hier ist von Miet-Geräten die Rede u. Schadenersatz.
    Bei Kauf würde ja das Gerät dem Vermieter gehören. Eigentümer B hat dies exemplarisch so gemacht, d.h. zur Verfügung gestellt.
    Die Anschaffung für den Mieter wäre aber, wenn auch in der momentanen Lage absolut notwendig, so doch nicht freiwillig.
    Die konkrete Frage ist, ob bei Kauf (oder ist Mieten hier die Vorgabe?) von Heizgerät u. Stromzähler, diese Kosten in Rechnung gestellt werden (d.h. eingefordert werden müssen) oder unter Belegstellung direkt von der Miete abgezogen werden können.

    Der Hinweis auf Anwalt oder Mieterverein ist klar, da ein Forum keine Rechtsberatung ersetzen kann, aber vielleicht hat ja jemand entsprechende Erfahrungen direkt oder indirekt gemacht und kann hier etwas zur Vorgehensweise sagen.

    Hallo an alle Forumsmitglieder,

    ich benötige euren Rat in folgender Situation.

    Mieter A wohnt in Drei-Parteien-Haus. Vermieter A wohnt im selben Haus. Wohnung im 1. Stock gehört einem anderen Besitzer B, der die Wohnung als WG vermietet hat.

    Die Heizversorgung funktioniert seit November nur mangelhaft, da die Umwälzpumpe der Zentralheizung nur sporadisch in Betrieb ist und dadurch die Heizkörper nicht ausreichend heizen und dies zur Abkühlung der Wohnung führt (Innentemperatur 13 - 15° C) - Außentemperatur tagsüber ca. 5-8 °C und nachts ca. O°C. Warmwasserbetrieb funktioniert.

    Vermieter A wurde mehrfach telefonisch und schriftlich über den Mangel der unzureichenden Heizversorgung, mit der Aufforderung zur Behebung, in Kenntnis gesetzt. Vermieter A reagiert nicht.

    Mieter kontaktiert Besitzer B der Whg. im 1. Stock, um Näheres zu erfahren, da die Öl-Zentralheizung alle Wohnungen versorgt. Dieser erklärt, dass die Heizsteuerung seit Anfang November defekt sei und die Umwälzpumpe sich nach ca. 30 Minuten wg. Überhitzung abschalte. Erst nach ca. 2-3 Std. könne man sie wieder händisch einschalten. Reparatur käme laut Heizungsmonteur auf 3000 EUR, eine neue Heizanlage auf 12000 EUR. Da Vermieter A sich nicht an den Kosten beteiligen könne, werde er (Besitzer B) die Kosten für eine Reparatur (nicht wirtschaftlich) nicht vorschießen, da noch andere Verbindlichkeiten von Vermieter A bestünden, die erst beglichen werden müssen. Deshalb habe er die von ihm vermietete Wohnung mit elektrischen Heizgeräten ausgestattet, so dass die Heizversorgung unabhängig von der defekten Umwälzpumpe gewährleistet sei. Somit bleibe die Heizung (Umwälzfunktion) defekt. Warmwasser funktioniere ja.

    Mieter A versucht erneut Vermieter A zu kontaktieren - ohne Erfolg.

    Welche Handhabe hat Mieter A hier? Mietminderung? Davon wird aber die Wohnung nicht warm. Elektrisches Heizgerät besorgen? Können die Anschaffungskosten und Zusatzkosten (zusätzliche Stromkosten) Vermieter A gegenüber geltend gemacht werden? (Mit Miete verrechnen?)

    Ich bitte um entsprechende hilfreiche Ratschläge und bedanke mich für jegliche Unterstützung im Voraus.

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