Dringend: Soll ich Freitag die Miete kürzen oder nicht?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen etwas kniffligeren Fall - aber vielleicht hat ja der ein oder andere Spaß daran. ;)

    August 2012: In meiner Maisonetten-Wohnung mit 1 Zimmer im Souterrain ist Schimmel aufgetreten an den Außenwänden und im Treppenhaus zum EG.
    Das blöde ist: Das Zimmer im Souterrain hat nur 1 Fenster und dann gibt es nur noch eines im Treppenhaus, was aber so hoch angebracht ist, dass ich es nicht öffnen kann. Gegenlüften ist also nicht möglich.
    Vermieter hat eine Firma geschickt, die festgestellt hat, dass die Wände nicht feucht sind.
    Es sollte aber eine 14 -Tage Messung stattfinden, die auch durchgeführt wurde.

    Nach der Messung ist nichts passiert, Vermieter beteuert, es hätte nie ein Langzeitmessung stattgefunden und die Firma sagt, da ich nicht der Auftraggeber sei, dürfe sie mir keine Infos geben.

    Laut Vermieter sollen wir mehr Lüften und wir kämen für alle weiteren Schäden auf.
    Dann hat er sich nicht mehr gemeldet und ich war ehrlich gesagt ganz schön eingeschüchtert.

    2013: Weiterhin immer wieder Stock- und Schimmelflecken an den Wänden, Kleidung und Mobiliar - habe versucht mit Schimmelspray und Entlüftern der Sache Herr zu werden.

    Oktober 2014: Erneuter diesmal sehr extremer Schimmelbefall (habe fast alle Möbel rausschmeissen müssen, fast alle Schuhe, Bettwäsche, Handtücher etc.)
    Habe Vermieter erneut an den Schimmel erinnert. Reaktion: Er würde eine Leiter besorgen - es läge ja am falschen Lüften und vielleicht würde das Helfen.

    Da er sich nach 3 Wochen immer noch nicht bemüht hat, habe ich die Wohnung zum 31.01.15 gekündigt (habe schon eine neue) und der Mieterschutz hat ihm einen Brief geschrieben, von wegen Mangelbeseitigung und dass sonst mit der Dezembermiete rückwirkend auch der November mit 15% Minderung verrechnet würde.

    Antwort Vermieter: Brief von seinem Anwalt. Dort tischt er jede Menge Lügen auf (auch, dass ich besagte Leiter angeblich nicht gewollt hätte) und dass Mietminderungen ungerechtfertigt sei und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen würden.

    Zudem unterstellt er mir zu Unrecht eine gewerbliche Nutzung (ich bin Personal Trainerin und arbeite beim Kunden Zuhause) und hat mich fristlos gekündigt. Vorsorglich auch noch ordentlich.
    Er räumt mir aber ein, mit einer Frist von 14 Tagen das Mietverhältnis im Dezember zu beenden.
    Zudem soll ich die Kosten der umfangreichen Sanierung zahlen, da die Wohnung so natürlich nicht weiter zu vermieten sei.

    Da der blöde Mieterverein mir erst in 1 Woche einen Termin einräumen kann und telefonische Beratungszeiten in dieser Woche nicht mehr angeboten werden, weiß ich nicht, ob ich die Dezembermiete jetzt am Freitag schon kürzen soll oder lieber erst mal nicht.

    Da ich eh am 15.12.14 in die neue Wohnung will, wäre mir sogar ganz lieb, wenn ich den Mietvertrag schon früher beenden könnte.
    Aber wenn ich erst mal die ganze Monatsmiete schon bezahlt habe, bekomme ich bestimmt später nichts von diesem blöden Vermieter zurück!! Immerhin will er ja sowieso, dass ich ihm seine Sanierung zahle...

    Ich hoffe, mir kann hier einer helfen.
    Da ich morgen und übermorgen auf einer teuren Fortbildung bis abends bin, kann ich mir jetzt kurzfristig bis Freitag auch keinen Anwalt mehr nehmen. :(

    Danke und viele Grüße!

  • Zur Schimmelproblematik von mir kein Hinweis. Grund: Hier kann die Ursache der Schimmelbildung nicht erkannt werden.
    Für einseitige Darstellungen lasse ich mich nicht stigmatisieren.

  • Auch ich werde mich zu der Schimmelproblematik nicht äussern, bin schliesslich kein Sachverständiger, der vor Ort recherchiert hat.
    Das mit der Fristlosen und Auszug binnen 14 Tagen haut ja zum 15.12. fast recht gut hin, oder? Also würde ich die halbe Dezembermiete überweisen.

  • Hallo,

    du hast doch ein ganz anderes Problem, als die Frage, ob du die Miete für die verbleibenden Monate mindern sollst oder nicht. Dabei geht es max. um 3 mal 15% der Miete. Dein Problem ist doch eher, dass die Wohnung Schimmel zeigt und der Vermieter dich dafür haftbar machen will. Ich nehme an, dass er 3 Monatsmieten Kaution hat, die er dann einbehalten wird. Darüber hinaus könnte er noch weiteren Schadenersatz geltend machen, falls er dich zur Verantwortung ziehen kann (läßt sich hier wirklich schlecht sagen, wer Schuld ist).

    Nun zur Miete:
    Du hast zum 31.01 gekündigt und müßtest dementsprechend Miete zahlen.
    Der Vermieter hat fristlos gekündigt. Dadurch müßtest du keine Miete mehr zahlen, aber Nutzungsentgeld und Entschädigung bis zum 31.01. Die fristlose Kündigung scheint mir aber relativ haltlos zu sein.
    M.E. ist es so, dass du unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist oder nicht, in beiden der Fälle mußt du bis 31.01.15 die Miete zahlen.

    Wie gesagt, dein Problem ist nicht, ob du die Miete um 15% kürzen solltest oder nicht. Du mußt dich darum kümmern, dass dir das Schimmelproblem nicht "angehängt" wird. Wenn es so ist, dass die Feuchtigkeit nicht von außen kommt, hättest du schlechte Karten. Dann müßtest du nachweisen, dass du selbst bei optimaler Lüftung nichts gegen den Schimmel tun konntest. Ich denke du solltest dir einen Rechtsbeistand besorgen.

    Was ich bei solchen Fällen nicht immer ganz verstehe ist, warum es überhaupt so weit kommen muß. Du wohnst seit 2012 in einer Wohnung, die Schimmelprobleme hat und sich ganz offensichtlich schlecht lüften läßt. Warum kommt weder du, noch der Vermieter auf die naheliegende Idee, einen Lufttrockner aufzustellen. So ein Teil kostet max 150 Euro und holt bis zu 3 Liter Wasser pro Tag aus der Wohnung. Die Kosten für den benötigten Strom werden durch gesparte Heizkosten meist mehr als kompensiert.

    Gruss
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Der Vermieter hat fristlos gekündigt. Dadurch müßtest du keine Miete mehr zahlen, aber Nutzungsentgeld und Entschädigung bis zum 31.01. Die fristlose Kündigung scheint mir aber relativ haltlos zu sein.
    M.E. ist es so, dass du unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist oder nicht, in beiden der Fälle mußt du bis 31.01.15 die Miete zahlen.


    Würde ich nicht machen, sondern die Fristlose anerkennen und somit nur bis zum 15.12.2014 Miete zahlen.
    Beispiel: Der VM bringt zw. 16. und 31.12.2014 die Mietsache i.O, vermietet ab 01.01.2015 neu und kassiert für den Januar doppelte Miete...?

  • Berny,

    bei einer begründeten fristlosen Kündigung ist der Auslöser der Kündigung, hier Sportbine, schadenersatzpflichtig. Sie hätte den Mietausfall bis zum regulären Ende der Kündigung zu tragen. Ich würde die Fristlose somit auf keinen Fall anerkennen.

    Natürlich ist die Idee, sofort auszuziehen nicht schlecht, um möglicherweise wenigestens eine Miete zu sparen (falls im Januar schon wieder vermietet wird), aber ich denke, dass Problem ist nicht ob eventuell eine Miete zuviel gezahlt wird. Das Risiko, die ganzen Kosten für die Schimmelsanierung auferlegt zu bekommen, wäre mir zu hoch. Die Beweislage wird noch viel schwieriger, wenn man keine Zugriff auf die Wohnung hat.

    Ohne rechtliche Unterstützung würde ich erstmal nichts annerkennen oder machen, außer die Miete mit einem Vorbehaltsvermerk zu zahlen.

    Gruss
    H H

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