Mitnutzung der Gemeinschaftsräume durch den Vermieter (Einliegerwohnung)

  • Hallo zusammen,

    folgendes zur Mietsituation:

    gemietetes Objekt ist eine Einliegerwohnung (Zimmer + Küche + Bad = Mietobjekte), die wir zu dritt (WG) bewohnen, der Vermieter wohnt mit Frau im gleichen Haus (Stockwerk über der Einliegerwohnung), wir benutzen den selben Eingangsbereich. In der Einliegerwohnung befinden sich noch diverse Abstellkammern, die dem Vermieter gehören.
    Der Vermieter nutzt entsprechend die Flure zum Abstellen von Gerümpel, z.B. steht im Flur zu meinem Zimmer ein kompletter Schrank mit Schuhen, so dass ich zum Durchgang nur einen schmalen Korridor habe. In meinem Mietvertrag steht lediglich, dass ich die Flure mitnutzen darf.

    Frage 1:
    => Habe ich irgend eine Chance, dass der Vermieter mir nicht meinen Eingangsbereich zustellt? Gibts da nicht eine Mindestbreite für Fluchtwege, die er mir gewährleisten muss?

    Gleichzeitig nutzt der Vermieter auch die Küche (in der sich eine Waschmaschine befindet) zum Wäsche waschen und auch unser Bad (dort befindet sich im Hinterzimmer die Sauna des Vermieters, die wir NICHT nutzen dürfen ...). In der Küche gibt es keine Heizung, es handelt sich um einen schlecht isolierten Altbau mit nur einem Kunststofffenster zum lüften und entsprechend bildet sich dort jetzt Schimmel.

    Frage 2:
    => Da der Vermieter die Küche mitbenutzt, ist es doch rechtlich betrachtet sicherlich egal, ob der Schimmel dort auf falsches Lüftverhalten oder bauliche Mängel zurückgeht (zumal ja eh immer beides verantwortlich ist), da dem Vermieter entsprechend ja auch unterstellt werden kann, dass er dort falsch gelüftet hat. Wie seht ihr das?

    Frage 3:
    => Schließlich stellt sich für mich allgemein die Frage, inwieweit der Vermieter unsere Gemeinschaftsräume mitbenutzen darf, da er diese ja explizit an uns vermietet (im Vertrag steht: vermietet wird ein Zimmer im Erdgeschoss mit Küche und Bad, d.h. Küche und Bad sind explizit mitvermietet) und sie entsprechend eigentlich ja nicht betreten dürfte, oder sehe ich das falsch? Es existiert weder eine Hausordnung noch ein Paragraph im Mietvertrag, wo eine entsprechende Regelung festgehalten wäre.

    Frage 4:
    => Da die Vermieter eben regelmäßig unsere Küche zum Wäsche waschen nutzen, beschweren sie sich ständig darüber, dass z.B. dreckiges Geschirr dort rumsteht und haben z.B. meinen Mitbewohner deshalb schon abgemahnt. Ich bin der Meinung, dass Ordnung in der Küche entsprechend unsere Angelegenheit ist und ihn das nichts angeht, seh ich das falsch?


    Zu guter letzt noch eine weitere Frage:

    - Wohnungsbesichtigung habe ich mit meinem Vormieter gemacht, den Vertrag dann mit dem Vermieter abgeschlossen. Mein Vormieter hat mich dabei aber komplett nach Strich und Faden angelogen, weil er aus dem Vertrag herauswollte. Er meinte z.B. die Vermieter würden überhaupt gar nicht in die Einliegerwohnung gehen, würden freundlich mit uns umgehen (tun sie nicht, im gegenteil wenn z.B. die küche schmutzig ist, stürmen die zu uns und schreien uns an, mir scheint es auch so, als ob die uns nur als Ventil nehmen, wenn sie gerade schlecht gelaunt sind, sind beide schon bisschen älter ...), wir dürfen die Sauna nutzen (was ich einmal getan habe und prompt dafür vom Vermieter eine Abmahnung bekam und er mich zusätzlich dazu zwingen wollte, die Handtücher, die in der Sauna lagen, zu waschen ...) etc. ... meine Mitbewohner, die schon länger da wohnen, haben mir das bestätigt. Ist der Vertrag in diesem Fall überhaupt rechtsgültig?

    4 Mal editiert, zuletzt von paul_protzhose (24. November 2014 um 11:38)

  • paul_protzhose:

    "gemietetes Objekt ist eine Einliegerwohnung (Zimmer + Küche + Bad = Mietobjekte), die wir zu dritt (WG) bewohnen, der Vermieter wohnt mit Frau im gleichen Haus (Stockwerk über der Einliegerwohnung), wir benutzen den selben Eingangsbereich."
    - Wie ich später gelesen habe, habt Ihr KEINE abgeschlossene Wohnung...?

    "Habe ich irgend eine Chance, dass der Vermieter mir nicht meinen Eingangsbereich zustellt? Gibts da nicht eine Mindestbreite für Fluchtwege, die er mir gewährleisten muss?"
    - Bitte frage die örtliche Feuerwehr bzw. das Bauamt.

    "Wohnungsbesichtigung habe ich mit meinem Vormieter gemacht, den Vertrag dann mit dem Vermieter abgeschlossen. Mein Vormieter hat mich dabei aber komplett nach Strich und Faden angelogen,"
    - Das ist völlig egal, denn Ihr habt den MV mit Eurem Vermieter abgeschlossen.

    "Ist der Vertrag in diesem Fall überhaupt rechtsgültig?"
    - Latürnich ist er das, sofern er Datum und Unterschriften der Vertragsparteien enthält.

  • Ihr solltet wissen, dass euch der Vermieter jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen kann. Das ist nun mal die Rechtslage bei einer Einliegerwohnung.

  • Nur mal so aus Interesse: Wer zahlt eigentlich die Kosten der vermietereigenen Sauna/Waschmaschine?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Frage 3:
    => Schließlich stellt sich für mich allgemein die Frage, inwieweit der Vermieter unsere Gemeinschaftsräume mitbenutzen darf, da er diese ja explizit an uns vermietet (im Vertrag steht: vermietet wird ein Zimmer im Erdgeschoss mit Küche und Bad, d.h. Küche und Bad sind explizit mitvermietet) und sie entsprechend eigentlich ja nicht betreten dürfte, oder sehe ich das falsch?

    Das sehen Sie richtig! Der Vermieter hat in Ihren gemieteten Räumen nichts zu suchen.

    Sie müssen selbst entscheiden:
    Den Vermieter das Betreten der Räume verbieten oder höchstwarscheinlich mit 3-Monatfrist gekündigt zu werden.(siehe Mainschwimmer).

    Bereits erwähnt: Vormieter sind für das Mietverhältnis nicht maßgebend!!!!

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