Auslegung des Übergabeprotokolls (Vordruck von Immobilienscout)

  • Liebe Mietrechtinteressierte,

    mich würde eure Meinung zu meinem Sachverhalt interessieren.

    Mein Vermieter hat einen Vordruck von Immobilienscout verwendet, in welchem die vertragsmäßige Übergabe der Wohnung, unterteilt in Einzelabschnitte, durch ankreuzen von „Ja“ in der Spalte „In Ordnung“ zu protokollieren ist.

    http://www.immobilienscout24.de/content/dam/is…beprotokoll.pdf

    Mein Vermieter war bei der Übergabe nicht anwesend, sondern hat einen Bevollmächtigten und einen Zeugen geschickt, ich selbst hatte auch einen Zeugen dabei.

    Sein Bevollmächtigter hat in der Kategorie "Wohnzimmer" zunächst zwei kleine Löcher im Laminat festgestellt und bei "Mängel" eingetragen, dann aber doch "In Ordnung" angekreuzt, nachdem wir darüber geredet haben. Bei "Küche" wusste er nicht, wie der Zustand vorher war und hat bei Mängel geschrieben "siehe Fotos zum Abgleich". Dann hat er aber auch "in Ordnung" angekreuzt.

    Nach drei Monaten will der Vermieter nun die Löcher im Laminat Wohnimmer und zwei Mängel in der Küche ersetzt haben. Er meint, das "in Ordnung" beziehe sich nur auf den übrigen Zustand.

    1. Frage: Wie würdet Ihr es auslegen, wenn jemand zwar einen Mangel beschreibt, dann aber "in Ordnung" ankreuzt?
    2. Frage: Reicht die Bemerkung "siehe Fotos zum Abgleich", um einen Mangel zu belegen?

    Zu der ersten Frage habe ich keine Rechtsprechung gefunden. Zu der zweiten Frage heißt es zumindest, daß nur Mängel geltend gemacht werden können, die im Protokoll beschrieben sind. Es gibt aber kein Urteil zu der Frage, ob eine Verweis auf Fotos ohne weitere Beschreibung reicht.

  • Zitat

    Es gibt aber kein Urteil zu der Frage, ob eine Verweis auf Fotos ohne weitere Beschreibung reicht.

    Dann solltest du es darauf ankommen lassen und für Klarheit zumindestens bei deinem zuständigen Amtsgericht sorgen. Vielleicht findet man dann in Zukunft dieses Urteil mithilfe von Google.


  • Zu der ersten Frage habe ich keine Rechtsprechung gefunden. Zu der zweiten Frage heißt es zumindest, daß nur Mängel geltend gemacht werden können, die im Protokoll beschrieben sind. Es gibt aber kein Urteil zu der Frage, ob eine Verweis auf Fotos ohne weitere Beschreibung reicht.

    Auch hier wird nicht Recht gesprochen, ebensowenig Urteile. Überlassen Sie solche Fragen professionellen Leuten.

  • Sein Bevollmächtigter hat in der Kategorie "Wohnzimmer" zunächst zwei kleine Löcher im Laminat festgestellt und bei "Mängel" eingetragen, dann aber doch "In Ordnung" angekreuzt, nachdem wir darüber geredet haben. Bei "Küche" wusste er nicht, wie der Zustand vorher war und hat bei Mängel geschrieben "siehe Fotos zum Abgleich". Dann hat er aber auch "in Ordnung" angekreuzt.


    Ich sehe das so, dass bis auf die zwei kleinen Löcher der Boden i.O. ist, der VM also keinerlei Ansprüche daraus herleiten kann. Sinngemäss auch die Küche.

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