Nein. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. In dessen Räumen muß er Dir die Einsicht in die Originalbelege gewähren.
Vereinbare also einen Termin, möglichst nachweisbar, dazu mit ihm.
Achtung bei Wartungsverträgen! Hier sind nicht selten Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Wie z. B. Pauschalen für kleinere Reparaturen und Störungsfälle.
Habe gerade festgestellt, dass die Kosten für die Reinigung wenn sie denn überhaupt vorhanden sind erst für die nächste Betriebskostenabrechnung (also in einem Jahr) umgelegt werden. Die jetzige Abrechnung ist über den Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013 datiert.
Kann ich in dem Fall erst nächstes Jahr Einsicht nehmen? Ist es üblich dass die Betriebskostenabrechnung zeitlich derart versetzt ankommt?
Danke für die Hilfe