Fahrradkeller soll ohne Grund geräumt werden

  • Angenommen ein Mieter (M) nutzt in einem Mehrfamilienhaus mit anderen Mietern einen Abstellraum (nicht explizit im Vertrag als Mietsache aufgenommen) u.a für Fahrräder.

    Nun kommt der Vermieter (VM) nach z.B. 6 Jahren und 2 Monaten und möchte, dass dieser Abstellraum binnen 1 Woche komplett geräumt wird. Im dazugehörigen Schreiben an die Mieter werden dafür auch keine Gründe genannt. Weiter ist es so, dass der VM einem bestimmten Mieter M es sogar vor Jahren gestattet hat, weitere Utentsilien wie bspw. Gartenmöbel oder Dachboxen fürs Auto in den Abstellraum einzulagern, weil besagter Mieter einen relativ kleinen Keller hat.

    Der VM besteht auf die Räumung des Abstellraums binnen gesetzter Frist, sonst droht Zwangsräumung bzw. Verschluss des Abstellraums laut Schreiben.

    Der eine bestimmte Mieter meint, dass durch die regelmäßige Nutzung Gegenstand des Mietvertrags geworden ist und er den Raum so wie besprochen weiter nutzen "darf". (auch weil der Vermieter explizit damit einverstanden war vor X jahren)

    Wie ist dieser Fall einzuschätzen???

  • Zitat

    dass durch die regelmäßige Nutzung Gegenstand des Mietvertrags geworden ist

    Quatsch! Solch ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Sollte dieser Mieter aber anderer Meinung sein, wird er wohl Klage einreichen müssen. Dann entscheidet ein Gericht.

  • Hallo,

    ich weis nicht woher diese Ammenmärchen immer wieder kommen?

    Wenn der Fahrradkeller nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann dieser auch nicht in Beschlag genommen werden, auch in tausend Jahren der Fremdnutzung nicht.

    Gruß

    BHSHuber

  • Siehe auszugsweise hier:
    Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht? - Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

    Frage:
    Wir stehen seit über 4 Jahren(andere Mieter über 8) auf unserem Stellplatz.
    Unser alter Vermieter hatte uns das erlaubt.
    Deshalb haben wir nicht extra etwas schriftliches dazu.

    Unser neuer VM verbietet uns das abstellen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und will uns abschleppen lassen.
    Die Stellplätze sind einzig und allein für dieses Mietshaus gebaut worden.
    Greift hier das Gewohnheitsrecht?

    Antwort:
    Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht leider (vermutlich, oder so gut wie) garnicht. Der Grund liegt darin, dass für alle vermieteten Objekte oder zusätzliche Einrichtungen wie Garage, Parkplatz, Abstellraum, Stellplatz etc. Regelungen im Mietvertrag getroffen werden.

    Ist eine Einrichtung nicht Bestandteil des Mietvertrags, besteht auch kein Anspruch auf diese durch den Mieter. Hier ist den Regelungen im Mietvertrag leider strikt Folge zu leisten, da dieser eine beidseitige Willenserklärung darstellt.

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