Jahresabrechnung vom Energieversorger trotz Heizkostenvorschuss an VM

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    wir sind 4 Studenten die gemeinsam eine WG bewohnen, das (in nciht genau der aktuellen Zusammensetzung) seit 01.07.2012.

    "In §3 unseres Mietvertrages steht zu Miete/ Nebenkosten:
    1. Die Miete beträgt monatlich 900€
    2. Nebenkosten 200€

      Betriebskostenvorschuss gemäß nachf Ziffer 3,.

      Heizkostenvorschuss gemäß nachf Ziffer § 7,. Pauschal

    Insgesamt sind damit z.Zt. monatlich zu zahlen 1100€" (mittlerweile 1160€ aufgrund von erhöhter Grundsteuer)

    Heute kam nun die Jahresabrechnung des Energieversorgers (Fernwärme bei MVV Energie) mit der Zahlungsaufforderung für das erste Mietjahr (01.07.2012 bis 19.06.2013) über 728,13€.

    Jetzt waren wir etwas erschrocken. Wir sind die ganze Zeit davon ausgegangen, dass mit dem oben aufgeführten Heizkostenvorschuss alles erledigt sei.
    Lagen wir da falsch? Aber unserer Meinung müsste doch der VM die Rechnung bezahlen oder? Wir kennen uns da leider nicht aus und haben auch nach Suche in diesem Forum nichts genau passendes gefunden.

    Vielleicht noch anzumerken, eine Nebenkostenabrechnung durch den VM haben wir noch für kein Jahr bekommen.

    Wir hoffen hier kann uns jemand weiterhelfen, weil das schon eine ganz schöne finanzielle Belastung für uns wäre.

    Mit freundlichen Grüßen,
    hilfesuchende WG

  • Heute kam nun die Jahresabrechnung des Energieversorgers (Fernwärme bei MVV Energie) mit der Zahlungsaufforderung für das erste Mietjahr (01.07.2012 bis 19.06.2013) über 728,13€.

    Warum bekommt Ihr eine Rechnung vom Energieversorger, wenn Ihr eine Vorauszahlung an den Vermieter leistet? Eigentlich muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen.

    Sind in dieser Rechnung denn die Vorauszahlungen berücksichtigt?

    Zitat

    Wir sind die ganze Zeit davon ausgegangen, dass mit dem oben aufgeführten Heizkostenvorschuss alles erledigt sei.

    Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ist laut Heizkostenverordnung nicht möglich. Es muss zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 4 Studeten (man darf wohl annehmen, das es sich hier nicht gerade um das unterste Bildungsniveau handelt) sind nicht in der Lage primitivstes Allgemeinwissen zu interpretieren.
    Vorschuß heißt doch nicht "alles erledigt", sondern ist eine Vorauszahlung für eine spätere Abrechnung!
    Nicht mal die Abrechnungen haben Sie eingefordert und möglicherweise Geld eingebüßt. Das ist anzunehmen, weil der Vermieter dadurch kein Interesse hat. Bei Nachzahlungen hätte er sicherlich reagiert.
    Schlamperei und Oberflächligkeit muß eben bezahlt werden.

  • 4 Studeten (man darf wohl annehmen, das es sich hier nicht gerade um das unterste Bildungsniveau handelt) sind nicht in der Lage primitivstes Allgemeinwissen zu interpretieren.

    Solche banalen Fragen lese ich in letzter zeit von Studenten öfter. Da wird mir ehrlich gesagt Angst und Bange um unsere Zukunft.
    ich sehe es schon so kommen, dass wir in ein paar hundert Jahren wieder in Höhlen leben und uns gegenseitig mit dem Holzknüppel auf den Kopf hauen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.


    Nicht mal die Abrechnungen haben Sie eingefordert und möglicherweise Geld eingebüßt. Das ist anzunehmen, weil der Vermieter dadurch kein Interesse hat. Bei Nachzahlungen hätte er sicherlich reagiert.
    Schlamperei und Oberflächligkeit muß eben bezahlt werden.

    Das eine eventuelle Rückzahlung verloren ist, ist nur fair, da Stimme ich Ihnen zu. Was mich aber immernoch irritiert ist, warum denn jetzt für den gleichen Abrechnungszeitraum an den Energieversorger gezahlt werden soll, für den bereits eine Vorauszahlung an den Vermieter geflossen ist. Weil wie Sie ja sagen, bei einer Nachzahlung hätte er sich sicherlich gemeldet.

    Warum bekommt Ihr eine Rechnung vom Energieversorger, wenn Ihr eine Vorauszahlung an den Vermieter leistet? Eigentlich muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen.

    Das haben wir uns eben auch gefragt, und nach einem Telefonat mit dem Energieversorger hat sich herausgestellt, dass der VM uns jetzt rückwirkend für diesen Zeitraum beim Energieversorger gemeldet hat. Sprich diese Rechnung ist damit ja vollkommen in Ordnung, da wir der Vertragspartner sind, aber dann effektiv an den Vermieter doppelt zahlen oder?

    Sind in dieser Rechnung denn die Vorauszahlungen berücksichtigt?


    Es sind keine Vorauszahlungen berücksichtigt.

    Das uns das allgemeine Grundwissen fehlt hab Sie ja schon festgestellt, das tut uns Leid. Möglicherweise übersehen wir dadurch einfache Tatsachen.
    Genau deswegen wenden wir uns hier an die Forumsgemeinde und erbitten Hilfe. Ich hoffe Sie sind uns noch nicht überdrüssig.

  • Wenn Sie rückwirkend vom Vermieter einer Energieversorgung zugewiesen wurden (übrigens können Sie Ihren Energieversorger frei wählen!) und die Rechnung komplett zahlen, müssen Sie natürlich Ihre Vorauszahlungen rückfordern und zwar vom Vermieter.
    Das ist doch einfach normale Logik. Doppelt zahlen müssen Sie nicht.
    Noch was. Was sagt den Ihr Vermieter zur Sache?

  • Das uns das allgemeine Grundwissen fehlt hab Sie ja schon festgestellt, das tut uns Leid. Möglicherweise übersehen wir dadurch einfache Tatsachen.


    ... und das wäre bspw., WER Euer Vertragspartner ist.

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