Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.
Nicht mal die Abrechnungen haben Sie eingefordert und möglicherweise Geld eingebüßt. Das ist anzunehmen, weil der Vermieter dadurch kein Interesse hat. Bei Nachzahlungen hätte er sicherlich reagiert.
Schlamperei und Oberflächligkeit muß eben bezahlt werden.
Das eine eventuelle Rückzahlung verloren ist, ist nur fair, da Stimme ich Ihnen zu. Was mich aber immernoch irritiert ist, warum denn jetzt für den gleichen Abrechnungszeitraum an den Energieversorger gezahlt werden soll, für den bereits eine Vorauszahlung an den Vermieter geflossen ist. Weil wie Sie ja sagen, bei einer Nachzahlung hätte er sich sicherlich gemeldet.
Warum bekommt Ihr eine Rechnung vom Energieversorger, wenn Ihr eine Vorauszahlung an den Vermieter leistet? Eigentlich muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen.
Das haben wir uns eben auch gefragt, und nach einem Telefonat mit dem Energieversorger hat sich herausgestellt, dass der VM uns jetzt rückwirkend für diesen Zeitraum beim Energieversorger gemeldet hat. Sprich diese Rechnung ist damit ja vollkommen in Ordnung, da wir der Vertragspartner sind, aber dann effektiv an den Vermieter doppelt zahlen oder?
Sind in dieser Rechnung denn die Vorauszahlungen berücksichtigt?
Es sind keine Vorauszahlungen berücksichtigt.
Das uns das allgemeine Grundwissen fehlt hab Sie ja schon festgestellt, das tut uns Leid. Möglicherweise übersehen wir dadurch einfache Tatsachen.
Genau deswegen wenden wir uns hier an die Forumsgemeinde und erbitten Hilfe. Ich hoffe Sie sind uns noch nicht überdrüssig.