Seit Monaten zur Untermiete und Vermieter weiß nichts davon.

  • Hallo Zusammen,

    Ich schildere mal mein Problem.

    Ich bin am 15.6.14 in eine neue Wohnung zur Untermiete umgezogen. Die Wohnungsübergabe der alten Wohnung war Ende August 2014 und die Wohnung wurde fristgerecht zum 31.8.14 gekündigt.

    Heute erfuhr ich von dem Hauptmieter, welcher mich untervermietet, dass sein Brief an die Mietverwaltung, dass ich dort als Untermieter ab Mitte Juni einziehe, wohl nie angekommen ist.

    Er hat es jetzt erstmal so gehandhabt, dass er der Mietverwaltung erzählt hat, ich würde hier noch nicht wohnen und wäre nur ein Interessent. Er möchte es so handhaben, als wäre ich noch nicht eingezogen und ich soll die Mietunterlagen für einen regulären Hauptmietvertrag unterzeichnen, als Hauptmieter und sein Nachmieter.

    Den ganzen Papierkram hat er mir schon in die Hand gedrückt.

    Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies nicht in der Zukunft zu negativen Konsequenzen für mich führen könnte, falls es ans Licht kommt, dass ich dort schon längere Zeit wohne.
    Ich müsste auch meine Personalausweisnummer mit Kopie des Ausweises angeben. Ich habe zwar noch eine alte Kopie mit der alten Adresse, aber ich frage mich, ob die Nummer nicht vielleicht geprüft wird und dadurch ersichtlich ist, dass ich bereits seit fast einem halben Jahr in der Wohnung wohne. Auf dem Ausweis steht immerhin der 16.6 mit neuer Adresse als Wohnort.

    Meine Frage ist jetzt, wie ich mich am besten verhalten soll. Ich würde hier gerne weiterhin wohnen. Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, falls ich der Mietverwaltung jetzt wahrheitsgerecht die Situation schildern würde? Wie verhalte ich mich am besten? Die Mietverwaltung zu belügen, wie es mein Hauptmieter vorhat, bereitet mir eher Unbehagen. Vielleicht kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße Lars

  • Zitat

    Ich habe zwar noch eine alte Kopie mit der alten Adresse, aber ich frage mich, ob die Nummer nicht vielleicht geprüft wird und dadurch ersichtlich ist, dass ich bereits seit fast einem halben Jahr in der Wohnung wohne.

    Die Nummer wird er nicht prüfen, allerdings ist es denkbar, dass der Vermieter eine Schufa-Auskunft anfordert. Dort steht dann deine tatsächliche Adresse drin.
    In Kombination mit der alten Kopie des Ausweises, werden dem Vermieter vermutlich erhebliche Zweifel kommen.

    Zitat

    Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies nicht in der Zukunft zu negativen Konsequenzen für mich führen könnte, falls es ans Licht kommt, dass ich dort schon längere Zeit wohne.

    Konsequenzen könnte das in erster Linie für den Untervermieter haben. Ich würde die Karten offen auf den Tisch legen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Lars,

    diese Herumwurschtelei ist eigentlich kein Mietrecht im klassischen Sinne.
    Untervermietungen bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

  • Hallo,

    du brauchst nicht in Panik zu geraten. Dir kann eigentlich nicht viel passieren. Der Hauptmieter hat die Pflicht sich die Untervermietung genehmigen zu lassen. Du selbst hast also gar nicht falsch gemacht.

    Im Allgemeinen hat der Vermieter die Pflicht der Untervermietung zuzustimmen, so dass er jetzt bei einer nachträglichen Beantragung rügen kann, kann, dass diese zu spät kommt, untersagen kann er sie aber nur, wenn du ein stadtbekannter Raufbold bist, oder die Wohnung ungeeignet wäre.

    Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich reinen Tisch machen, um Entschuldigen bitten (hat er micht gewußt) und die Untervermietung beantragen. Was soll denn groß passieren?

    Die Lösung, dass du den Mietvertrag als Hauptmieter übernimmst, verstehe ich gar nicht. Was soll denn das bringen?

    Gruss
    H H

  • Hallo nochmal,

    Ich war jetzt bei der Vermietungsgesellschaft und anscheinend sehen die kein Problem darin, dass ich jetzt einen Vertrag als Hauptmieter und somit Nachmieter abschließe. Das Lustige ist, dass die Miete um 30€ erhöht wurde und sie eine Maklerprovision und Kaution fordern. Ok Kaution sehe ich noch ein, aber eine Provision für einen Makler, dafür dass ich selbst für die Wohnung recherchiert habe und mein Untervermieter quasi die Maklerrolle übernahm, kann doch nicht rechtens sein.

    Habe bis jetzt nur grob recherchiert, aber noch nichts eindeutiges gefunden. Die Sektretärin hat gesagt, sie würden Wohnungsvermietungen immer an einen Makler weiterleiten und so auch bei mir.

    Die Frage ist, was würde dieser Makler denn noch zu tun haben? Däumchen drehn und ne fette Provision einstreichen. Toll. Vielleicht hat noch jemand einen Rat für mich, bevor ich mit dem zuständigen Menschen dort spreche. Habe halt schon Interesse hier weiterhin zu wohnen und Angst, dass mir das verweigert wird, falls ich die Provision nicht zahlen will.

    Viele Grüße,
    Lars

  • Zitat

    Die Sektretärin hat gesagt, sie würden Wohnungsvermietungen immer an einen Makler weiterleiten und so auch bei mir.

    Hier stellt sich einfach die Frage, ob Du Kontakt zur dem Makler hattest? Wenn nein, ist hier auch keine Provision fällig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein ich hatte keinerlei Kontakt zu einem Makler. Ich wohne schon seit einem halben Jahr dort und der Untervermieter hat mir alle Daten bekanntgegeben, die Besichtigung durchgeführt etc. und hat mir versichert, dass logischerweise keine Provision fällig wird.

    Mein Fall wurde auch noch nicht an einen Makler übermittelt, da ihnen noch Unterlagen von mir fehlen. Dies wäre dann aber der nächste Schritt. Ich nehme an, damit der Makler dann den Mietvertrag mit mir abschließt.

    Der Vermieter hat mir jetzt quasi mitgeteilt, dass ich das entweder so hinnehme, mit der Weiterleitung an den Makler und dem Bezahlen der Provision oder ich fliege raus. Das ist so lächerlich. Ich konnte auch noch nicht richtig argumentieren, da er mich heute ein bisschen damit überrumpelt hat, aber eine Zusage hat er noch nicht von mir.

    Ich werde mich jetzt erstmal informieren, ob das rechtens ist und dann erneut das Gespräch suchen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dymo (27. November 2014 um 15:53)

  • Die Frage ist, was würde dieser Makler denn noch zu tun haben? Däumchen drehn und ne fette Provision einstreichen. Toll.


    Du hast es erfasst, das scheint die vornehmlichste Aufgabe eines Maklers zu sein..., damit er dann abends mit dem Chef der Wohnungsgesellschaft einen trinken gehen kann um sich dann mit ihm zusammen über dämliche (pardon!) Mieter kaputtzulachen.

  • @ dymo: Schicke mir mal bitte den Namen der Wohnungsgesellschaft. Ich würde mich dort gern als Makler bewerben ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja was soll ich machen. Wenn ich mir ne neue Wohnung suche, zahle ich sowieso Provision und ich möchte ja weiter hier wohnen.
    Mit Anwalt komme ich auch nicht billiger weg.

    Ich weiß auch nicht was die jetzt davon haben, meinen Fall unbedingt an einen Makler weiterzuleiten. Die würden es sicher auch alleine hinkriegen, mit mir den Mietvertrag aufzusetzen. Ich kann mir das schon richtig gut vorstellen, falls ich dem zustimme.
    Der Makler kommt in die zu vermietende Wohnung, in der ich bereits wohne, führt mich durch die Wohnung, zählt mir nochmal schön die Fakten auf und legt mir den Mietvertrag vor. Ein bisschen absurd.
    Die nicht vorhandene Provision, war ein Grund für mich hier einzuziehen, zumal ich die Provision jetzt auch nicht locker aus der Tasche bezahlen kann.

    Leipziger: Wenn die Sache nicht so ärgerlich für mich wäre, könnte ich wahrscheinlich auch darüber schmunzeln, aber momentan bin ich nur noch genervt.

  • Hallo,

    was die davon haben, ist doch klar. Die Verwaltung ist garantiert mit dem Makler verbandelt. Es ist ein kleiner Trost, zu wissen, dass der Abkassiererei der Makler bald endlich ein Riegel vorgeschoben wird (nützt dir aber nichts mehr).

    Wenn dir die Sache so wichtig ist, hast du immer die Möglichkeit die gezahlte Maklerprovision anschließend zurückzufordern (notfalls per Gericht). Also erst unterschreiben und zahlen und hinterher beweisen, dass hier deine Notlage unberechtigterweise ausgenutzt wurde. Ich persönlich würde es aber nicht machen, weil das immer mit einem Risiko und garantiert mit viel Ärger verbunden ist.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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