Grundsteuer in Betriebskosten war falsch, keine Erstattung

  • Hallo,

    ich bin 2013 schon mal wegen der Nebenkostenabrechnung 2012 in Widerspruch gegangen, das mir die Grundsteuer viel zu hoch vor kommt und falsch sein muß. Man hat mir dann nur die Rechnung von der Stadt vorgelegt wo man wirklich sieht, das man über 200 Euro für 46qm an Grundsteuer im Jahr zahlt.
    2014 geht man nun gegen die Abrechnung von 2013 wieder in widerspruch, diesmal schreibt man auch gleich das der Bemessungswert viel zu hoch sein muß.
    Ende vom Lied, es kam nun raus das die Stadt für die komplette Siedlung wirklich seit 1994!! eine falschen zugelegten Steuermessbetrag genommen hat. Man werde dies ab 2014 berücksichtigen. Für die Abrechnung 2013 gibt es allerdings keine Korrektur mehr.

    Nun meine Frage. Mein Pech als Vermieter das keiner der gefühlten 50 Eigentümer das nie mitbekommen hat in der Straße, das was falsch ist und da niemand in Widerspruch gegangen ist vorher, die Stadt dies nun nicht kontrollieren muß. Und da ich ja eigentlich 2013 und 2014 schon mal in Widerspruch gegangen bin, muss ich da dennoch für die letzte Abrechnung die Grundsteuer nun voll zahlen?

  • Zitat

    muss ich da dennoch für die letzte Abrechnung die Grundsteuer nun voll zahlen?


    Du solltest erstmal den Betrag bezahlen, den der Vermieter abrechnet. Dass du dann eine Gutschrift bekommst dürfte wohl unbestriiten sein.

  • Tracid81:

    "ich bin 2013 schon mal wegen der Nebenkostenabrechnung 2012 in Widerspruch gegangen, das mir die Grundsteuer viel zu hoch vor kommt und falsch sein muß. Man hat mir dann nur die Rechnung von der Stadt vorgelegt wo man wirklich sieht, das man über 200 Euro für 46qm an Grundsteuer im Jahr zahlt."
    - Wer ist "man"?

    "2014 geht man nun gegen die Abrechnung von 2013 wieder in widerspruch, diesmal schreibt man auch gleich das der Bemessungswert viel zu hoch sein muß."
    - Wer ist "man"?

    "Ende vom Lied, es kam nun raus das die Stadt für die komplette Siedlung wirklich seit 1994!! eine falschen zugelegten Steuermessbetrag genommen hat. Man werde dies ab 2014 berücksichtigen."
    - Wer ist "man"?

    "Für die Abrechnung 2013 gibt es allerdings keine Korrektur mehr."
    - Da Du Widerspruch eingelegt hattest, müsste eine Korrektur möglich sein bzw. erfolgen.

    "Und da ich ja eigentlich 2013 und 2014 schon mal in Widerspruch gegangen bin, muss ich da dennoch für die letzte Abrechnung die Grundsteuer nun voll zahlen?"
    - Kann ich Dir zuverlässig nicht beantworten. Ich würde es jedenfalls nicht tun.

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