Vermieter hält Sondervereinbarungen nicht ein

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag wurden bei Anmietung des Hauses (Anfang September 2014) einige Sondervereinbarungen getroffen. Dabei ging es um die Beseitigung von gewissen "Mängeln" (z.B. konkret das Einziehen einer Holzwand im Dachboden). Als Frist wurde der 31.10.2014 festgesetzt (alles schriftlich im Vertrag festgehalten). Trotz unzähliger mündlicher und telefonischer Aufforderungen hat der Vermieter keine der Vereinbarungen eingehalten. Ich möchte nun den Vermieter Abmahnen und damit letztmalig schriftlich aufforden die Sondervereinbarungen umzusetzen (mit 2 wöchiger Frist). Nun wäre meine Frage, falls in den 2 Wochen wieder nichts passiert, bin ich als Mieter dann berechtigt die Vereinbarungen von entsprechenden Handwerkern durchführen zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Falls ja, kann man es direkt von der Miete abziehen oder ist das nicht erlaubt und man müsste die Kosten vor Gericht einklagen (falls sich der Vermieter weigert zu zahlen)?

    Vielen Dank

  • Das einfach abziehen von der Miete kann nach hinten losgehen. Man darf 2 Forderungen nicht einfach mit einander Verrechnen.
    Auch wenn das in der Praxis häufig gemacht wird.
    Man könnte die das als nicht Zahlung der Miete auslegen. Vorallem wenn der Vermieter die Forderung bestreitet.

    Der sichere Weg ist meiner Meinung daher auf Durchführung der zugesagten Arbeiten zu klagen.

  • Trotz unzähliger mündlicher und telefonischer Aufforderungen hat der Vermieter keine der Vereinbarungen eingehalten. Ich möchte nun den Vermieter Abmahnen und damit letztmalig schriftlich aufforden die Sondervereinbarungen umzusetzen (mit 2 wöchiger Frist). Nun wäre meine Frage, falls in den 2 Wochen wieder nichts passiert, ...


    Na, dann mache es doch erst mal, schriftlich und nachweisbar. Und unterrichte uns über den Fortgang.

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag wurden bei Anmietung des Hauses (Anfang September 2014) einige Sondervereinbarungen getroffen. Dabei ging es um die Beseitigung von gewissen "Mängeln" (z.B. konkret das Einziehen einer Holzwand im Dachboden). Als Frist wurde der 31.10.2014 festgesetzt (alles schriftlich im Vertrag festgehalten). Trotz unzähliger mündlicher und telefonischer Aufforderungen hat der Vermieter keine der Vereinbarungen eingehalten. Ich möchte nun den Vermieter Abmahnen und damit letztmalig schriftlich aufforden die Sondervereinbarungen umzusetzen (mit 2 wöchiger Frist). Nun wäre meine Frage, falls in den 2 Wochen wieder nichts passiert, bin ich als Mieter dann berechtigt die Vereinbarungen von entsprechenden Handwerkern durchführen zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Falls ja, kann man es direkt von der Miete abziehen oder ist das nicht erlaubt und man müsste die Kosten vor Gericht einklagen (falls sich der Vermieter weigert zu zahlen)?

    Vielen Dank

    Hallo,

    bevor man sich auf ein rechtliches Glatteis begibt, sollten man die Aufforderung zur Einhaltung mietvertraglicher Vereinbarungen in jedem Fall schriftlich machen, somit nachweisbar im Streitfall.

    Hier auf eigen Faust Handwerker beauftragen und Mietkürzungen durch führen ist der absolut falsche Weg.

    Selbstverständlich hat sich der Vermieter an diese Vereinbarungen zu halten, weigert er sich, sollte ein Rechtsbeistand beauftragt werden um die Forderung durchzusetzen, das ist der richtige Weg.

    Im Nachhinein fliegt man dann auch nicht wegen Nichtzahlung des Mietzinses aus der Wohnung.

    Gruß

    BHShuber

  • Der Vermieter (eigentlich Vermieterin) hat psychische Probleme (nennen wir es mal so...) und hat nun einen Vertreter bevollmächtigt. Mit diesem haben wir uns vor kurzem getroffen und geeinigt. Mal sehen ob die Mängel diesmal zeitnah behoben werden...

  • Von einer Selbstvornahme würde ich ebenfalls abraten. Diese gilt ausdrücklich nur bei Mängeln am Mietobjekt.
    Sie hingegen haben im Mietvertrag eine Investition festschreiben lassen.
    Das sind zweierlei Schuhe!

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