Der Vermieter (eigentlich Vermieterin) hat psychische Probleme (nennen wir es mal so...) und hat nun einen Vertreter bevollmächtigt. Mit diesem haben wir uns vor kurzem getroffen und geeinigt. Mal sehen ob die Mängel diesmal zeitnah behoben werden...
Beiträge von Hans2014
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Mietrecht: die Wirksamkeit von Aufrechnungsverboten im Mietrecht
Fällt das nicht unter "1. Fallgruppe"? Dann ist eine Aufrechnung doch ganz einfach möglich.
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Aber die Vereinbarungen sind doch schwarz auf weiß im Mietvertrag festgehalten. Was kann der Vermieter da bestreiten?
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Hallo,
in meinem Mietvertrag wurden bei Anmietung des Hauses (Anfang September 2014) einige Sondervereinbarungen getroffen. Dabei ging es um die Beseitigung von gewissen "Mängeln" (z.B. konkret das Einziehen einer Holzwand im Dachboden). Als Frist wurde der 31.10.2014 festgesetzt (alles schriftlich im Vertrag festgehalten). Trotz unzähliger mündlicher und telefonischer Aufforderungen hat der Vermieter keine der Vereinbarungen eingehalten. Ich möchte nun den Vermieter Abmahnen und damit letztmalig schriftlich aufforden die Sondervereinbarungen umzusetzen (mit 2 wöchiger Frist). Nun wäre meine Frage, falls in den 2 Wochen wieder nichts passiert, bin ich als Mieter dann berechtigt die Vereinbarungen von entsprechenden Handwerkern durchführen zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Falls ja, kann man es direkt von der Miete abziehen oder ist das nicht erlaubt und man müsste die Kosten vor Gericht einklagen (falls sich der Vermieter weigert zu zahlen)?
Vielen Dank
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