Kleinreparaturen

  • Hallöchen zusammen,

    ich habe ein paar fragen bezüglich einer Rechnung die ich von meiner Vermieterin bekommen habe.
    Es geht um.

    Facharbeiterstunden für die Erneuerung der Silikonfugen in der Dusche
    Arbeitszeit angeblich 2 Std Gesamtpreis 83.00 Euro
    Pauschale für eingesetztes Kleinmaterial (Silikon, Waschbenzin etc) 20 Euro

    Fensterarbeiten in Höhe von 74 Euro. Die Fenster wurden nur neu eingestellt.

    Der Letzte Punkt wäre

    Flurtür
    Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.
    Kosten 150 Euro.Ist das Sache des Vermieters was er zB an Glas verbaut oder muss er sich vorher mit dem Mieter in verbindung setzen?.Bevor das ESG Glas eingesetzt wurde war nämlich noch kein ESG-Glas verbaut.

    In meinem Mietvertrag steht.Kleinreparaturen bis zu einem betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.

    Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?
    Somit wäre ja zB Punkt 1 schonmal sache der Vermieterin oder?

    Ich blick da nicht so ganz durch und ich hoffe das mich hier jemand aufklären kann.
    Verzeiht mir den langen Text und wenn ich noch irgendwelche Infos vergessen haben sollte sry ;)

  • Zitat

    Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?

    Grundsätzlich müsstest Du - eine wirksame Kleinstreparaturklausel vorausgesetzt - nur die Rechnungen bezahlen, die unter diesen 75 EUR liegen. Ist die Rechnung > 75 € zahlst Du gar nichts (auch nicht anteilig).

    Zitat

    Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.

    Warum wurde der Lichtausschnitt getauscht? Unabhängig davon ist das keine Kleinstreparatur.

    Abschließend: Wie lautet der genaue Wortlaut dieser Kleinstreparaturklausel im Vertrag?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Chr1Ss:

    "ich habe ein paar fragen bezüglich einer Rechnung die ich von meiner Vermieterin bekommen habe."
    - EINE Rechnung?

    "Facharbeiterstunden für die Erneuerung der Silikonfugen in der Dusche
    Arbeitszeit angeblich 2 Std Gesamtpreis 83.00 Euro
    Pauschale für eingesetztes Kleinmaterial (Silikon, Waschbenzin etc) 20 Euro"
    - Halte ich für VM-Sache gem. § 535 BGB.

    "Fensterarbeiten in Höhe von 74 Euro. Die Fenster wurden nur neu eingestellt."
    - Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas verbogen hast: Siehe Antwort wie vor.

    "Flurtür
    Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.
    Kosten 150 Euro.Ist das Sache des Vermieters was er zB an Glas verbaut oder muss er sich vorher mit dem Mieter in verbindung setzen?.Bevor das ESG Glas eingesetzt wurde war nämlich noch kein ESG-Glas verbaut."
    - Falls Du nicht fahrlässig selbst etwas beschädigt hast: Siehe Antwort wie vor. Verbesserungen gahen sowieso auf VM-Kosten.

    "In meinem Mietvertrag steht.Kleinreparaturen bis zu einem betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters."
    - Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr
    Die Fensterrechnung (1€ unter der Grenze) würde ich mal genau überprüfen, evtl. mit ihr den Reparateur befragen...

    "Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?"
    - Eine Rechnung von bspw. 75,01€ bräuchtste überhaupt nicht zu bezahlen (um es mal deutlich zu sagen).

  • Der jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten.

    Der Lichtausschnitt wurde getauscht weil der Alte als die Türe zugefallen war raus gebrochen ist aber nicht komplett sondern nur der obere teil.

    der genaue Wortlaut lautet
    Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.
    Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für Elektrizität(z.B Licht-,Sprech und Klingelanlagen), Gas (z.B Herde, Öfen) und Wasser (z.B. Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Dusch und Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen einschließlich Zubehör), den Heiz- und Kocheinrichtugen (z.B, ebenfalls Herde und Öfen sowie Heizkörperventile), den Fenster und Türverschlüssen (z.B, Fenster und Türschlösser sowie -beschläge) sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien, den Markisen und Bodenbelägen. Der Jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten.


  • der genaue Wortlaut lautet
    Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.
    Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für Elektrizität(z.B Licht-,Sprech und Klingelanlagen), Gas (z.B Herde, Öfen) und Wasser (z.B. Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Dusch und Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen einschließlich Zubehör), den Heiz- und Kocheinrichtugen (z.B, ebenfalls Herde und Öfen sowie Heizkörperventile), den Fenster und Türverschlüssen (z.B, Fenster und Türschlösser sowie -beschläge) sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien, den Markisen und Bodenbelägen. Der Jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten.

    Die Klausel dürfte unwirksam sein. Hier fehlt der (fett markierte) Passus:

    Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für .... die dem unmittelbaren/häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Siehe hierzu: Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die kleinreparaturen nicht im einzelnen aufgezählt werden würden, würde ich Leipziger recht geben.hier sagt der Vermieter jedoch, dass der Mieter generell die kleinreparaturen unter 75 Euro zu tragen hat und zählt dann abschließend ,welche arbeiten zu den kleinreparaturen zählen.und die aufgezählten Sachen unterliegen wiederum dem häufigen zugriff des Mieters. somit würde ich nicht mit Sicherheit sagen, dass die kleinreparaturklausel nicht wirksam vereinbart wurde.

    Wie sieht denn die Rechnungslegung des Vermieters aus? eine Rechnung, mehrere Rechnungen? wurden die arbeiten zeitgleich ausgeführt? kam von dir nur eine Mängelanzeige oder mehrere?

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