Das ist gut zu wissen. Danke
Beiträge von Chr1Ss
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Der jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten.
Der Lichtausschnitt wurde getauscht weil der Alte als die Türe zugefallen war raus gebrochen ist aber nicht komplett sondern nur der obere teil.
der genaue Wortlaut lautet
Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.
Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für Elektrizität(z.B Licht-,Sprech und Klingelanlagen), Gas (z.B Herde, Öfen) und Wasser (z.B. Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Dusch und Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen einschließlich Zubehör), den Heiz- und Kocheinrichtugen (z.B, ebenfalls Herde und Öfen sowie Heizkörperventile), den Fenster und Türverschlüssen (z.B, Fenster und Türschlösser sowie -beschläge) sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien, den Markisen und Bodenbelägen. Der Jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten. -
Hallöchen zusammen,
ich habe ein paar fragen bezüglich einer Rechnung die ich von meiner Vermieterin bekommen habe.
Es geht um.Facharbeiterstunden für die Erneuerung der Silikonfugen in der Dusche
Arbeitszeit angeblich 2 Std Gesamtpreis 83.00 Euro
Pauschale für eingesetztes Kleinmaterial (Silikon, Waschbenzin etc) 20 EuroFensterarbeiten in Höhe von 74 Euro. Die Fenster wurden nur neu eingestellt.
Der Letzte Punkt wäre
Flurtür
Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.
Kosten 150 Euro.Ist das Sache des Vermieters was er zB an Glas verbaut oder muss er sich vorher mit dem Mieter in verbindung setzen?.Bevor das ESG Glas eingesetzt wurde war nämlich noch kein ESG-Glas verbaut.In meinem Mietvertrag steht.Kleinreparaturen bis zu einem betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.
Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?
Somit wäre ja zB Punkt 1 schonmal sache der Vermieterin oder?Ich blick da nicht so ganz durch und ich hoffe das mich hier jemand aufklären kann.
Verzeiht mir den langen Text und wenn ich noch irgendwelche Infos vergessen haben sollte sry
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