Gartenwasser, Mehrfamilienhaus

  • Einen wunderbaren guten Morgen an Alle.

    Ich habe da mal eine bescheidene Frage. Ich wohne in einem Block, in unserem Aufgang wohnen derzeit 8 Mietparteien.
    Unser Vermieter hat in diesem Jahr die Grünfläche neu gestalten lassen und seitdem haben wir eine Mieterin, die derzeit eifrig am gießen, des Rasens und der Rabatte ist ( natürlich nur auf der Seite, auf welcher sie wohnt )
    Werte Dame nutzt dafür klar den Hausanschluß.
    Nun meine ich nicht das sie es alle paar Tage macht, sondern wenn es nicht regnet, täglich, Minimum einer Fläche die sie sprengelt ist 1 Stunde.
    Für meinen Geschmack ist das sehr übertrieben, zumal es eine Firma gibt die sich alle 2 Wochen um die Außenanlage kümmert.
    Meine Befürchtung ist, das sich diese Wassernutzung extrem auf die Betriebskosten umschlagen wird, die wir alle tragen müssen.
    Wir haben im Keller nachgeschaut und leider gibt es dort keine Wasseruhr, die nur diesen Stand misst.
    Auch habe ich mich schon mit unserem Hauswart unterhalten, ob wir als Mieter dazu verpflichtet sind, die Aussenanlage zu bewässern. Seine Antwort : Nein, aber es wird gern gesehen.

    Meine Frage : Was können wir tun, damit die Kosten dafür nicht "explodieren"
    Kann man überhaupt was dagegen tun?

  • Hallo,

    Du hast offensichtlich mit dem Hausmeister darüber gesprochen. Wichtiger wäre es aber, was dein Vertragspartner, sprich Vermieter, dazu sagt.

    Ich würde ich einfach mal das Gespräch suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter muß definitiv ein Verbot für die Mieter zur täglichen Wässerung erlassen.
    Das sollte Aufgabe des Hauswartes sein. Wenn das jemand für ihn tut, sieht er das natürlich gern.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (31. August 2016 um 09:54)

  • Normalerweise ist für Gartenwasser eine Wasseruhr vorhanden, wenn nicht, geht der Wasserverbrauch natürlich über den Hauptzähler, dessen Kosten werden logischerweise auf alle umgelegt. Die unberechtigte Wässerung des Gartens gehört, wie schon erwähnt, unterbunden. Es gibt in jedem Baumarkt entsprechende Vorrichtungen um den Wasserhahn zu sperren.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (31. August 2016 um 11:52)

  • Hallo Nike_77,

    ich würde meinem Vermieter den Tatbestand schriftlich mitteilen und darüber informieren, dass ich die Übernahme der anteiligen Kosten ablehne.

  • Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
    Das Problem ist das die Wasserhähne auf beiden Seiten des Hauses frei zugänglich ist, d.h. jeder Mensch kann daran.
    Da wir auf der Innenseite auch einen Spielplatz haben, gehen natürlich auch die Kinder daran die diesen besuchen um ihre Wasserpistolen und Co zu befüllen. Als ich unseren Hauswart darauf ansprach, da die lieben Kleinen auch mal vergessen den Wasserhahn richtig zuzudrehen und ich ihm sagte man kann den Hahn auch absperren, meinte er nur sinngemäß es wären nur Pfennigbeträge.
    Gut darüber kann man dann vielleicht noch hinweg sehen, aber das hier ist eine andere Größenordnung, für mich halt ärgerlich.
    Doch werde ich den Rat befolgen und am besten die Sprechstunde des Vermieters aufsuchen. leider ist die erst nächste Woche wieder.

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