Kündigung oder Aufhebung v. Mietvertrag wegen Schimmel

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    Ich bin ins Fettnäßpfchen getappt und werde nur so vom Pech verfolgt. Ich habe Anfang Oktober einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, deren Mieverhältnis am 15.12.14 beginnen soll. Ich wollte dann davon zurück treten, weil der Vermieter nicht bereit war, die über 50 jahre alten Bodenbeläge zu entfernen und neue Böden rein zu machen, sondern das wäre an mir hängen geblieben und wäre für mich eine erhöhte finanzielle Belastung gewesen. Ich wollte dann aber die Wohnung nicht verlieren, ihre Größe und Aufteilung war ideal, die miete günstig, und bezahlbare Wohnungen sind eh sehr schwer zu bekommen. Ich war dann einverstanden, die Bodenbeläge auf eigene Kosten zu erneuern, freute mich auf die Wohnung und kaufte schon Renovierungsmaterial ein (Tapeten , Farbe usw.)
    Nun habe ich endlich vom Vormieter, der noch Möbel in der Wohnung hat, einen Schlüssel bekommen, damit ich schon mal ein Zimmer beginnen kann zu Renovieren.
    Ich fing also heute damit an einer Außenwand an. Ich entdeckte unter den Tapeten und unter dem Styropor mehrere Stellen Schimmel, der Putz war davon befallen, schwarze Schimmel und -Stockflecken, in zwei weiteren Zimmern auch an der Außenwand und in der Ecke.
    Damit habe ich gar nicht gerechnet.
    Zudem ich habe Erkrankung mit hochgradiger Schimmelallergie.
    Ich war so deprimiert, dass ich den Vermieter angerufen habe und gebeten habe den Mietvertrag aufzuheben. Er war dazu gar nicht bereit, zeigte keinerlei Verständnis und war nicht bereit den Schimmel zu beseitigen , das wäre auch alles an mir hängen geblieben. ´Er meinte nur, ich hätte die Wohnung doch vor dem Unterzeichnen des Mietvertrag besichtigt. Ich erklärte, da seien die Tapeten noch dran gewesen und die Wohnung sei noch voll möbliert gewesen, das wäre kein Schimmel zu sehen gewesen. War für ihn kein Argument, er blieb hart. Ich meinte, ich hätte als Mieter das Recht auf eine schimmelfreie Wohnung, auch das half nichts. Ist eben nicht sein Problem.
    Ich habe erst ca. 10% der Tapeten entfernt und schon mehrere Stellen Schimmel gefunden, wo sind dann noch welche??
    ich bin jetzt erst einmal fix und alle.
    Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?
    Der Vermieter meint als einziges Entgegenkommen,, ich könne einen Nachmieter bringen, aber wer nimmt die Wohnung nun so mit den entblößten Schimmelstellen?

    hier ein paar Fotos

  • Hallo Hannes-Mann,

    leider hast Du alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Dein Vermieter hat (leider) recht.

    "Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?"
    - Wenn Ihr keinen Kündigungsausschluss oder Mindestmietzeit vereinbart habt, kannst Du jetzt zum nächstmöglichen Termin, also zum 28.02.2015, kündigen. Bis dahin musst die vollen Mieten zahlen, evtl. auch vereinbarte Kaution/en.

  • Hallo,

    ich sehe das genauso wie Kolinum und Berny. Es gibt keinen triftigen Grund für einen Rücktritt oder eine fristlose Kündigung.

    Aus meiner Sicht ist die Situation auch gar nicht so kritisch. Auf den ersten Bildern sehe ich eine schmutzige Wand. Ich denke, dass es gerade bei älteren Wohnungen immer irgendwo die eine oder andere Ecke gibt, in der etwas Schimmel ist. Das hat meist weniger mit Gebäudemängeln zu tun, als damit, dass vor einer kalten Wand ein Schrank gestanden hat und keinerlei Zirkulation möglich war.

    Es ist auch nicht so, dass Schimmel ein Gebäude unbewohnbar macht. Wenn keine Baumängel vorliegen, gibt es Schimmelentfernen und wenn dann anschließend einige Grundregeln eingehalten werden und ausreichend gelüftet wird, tritt der Schimmel nicht mehr auf.

    Mir ist allerings nicht ganz klar, wieso du das nicht gesehen hast, wenn die Wohnung so "verseucht" ist, wie du schreibst, kann das jemandem, der eine Schimmelallergie hat und darauf speziell achten muß, nicht verborgen geblieben sein.

    Also wie die anderen schreiben, du kannst fristgerecht kündigen. Das Angebot mit dem Nachmieter klingt ja ganz fair, auch wenn es, wie du sagts, nicht so einfach werden dürfte, jemanden zu finden. Wenn du Pech hast kommt der Vermieter am Ende noch mit der Forderung, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, also die Wohnung nicht mit halb abgerissenen Tapeten zu übergeben.

    Gruss
    H H


  • ........., dass vor einer kalten Wand ein Schrank gestanden hat und keinerlei Zirkulation möglich war.

    War bei mir genauso. Ein Küchenschrank war ohne Zwischenraum an einer Außenwand angebracht und dort war das Wandstück schwarz vor Schimmel. Habe das entfernt und bei der Neumontage 5 cm Luft gelassen und nunmehr warte ich schon 4 Jahre auf neuen Schimmel.

  • Hallo Hannes-Mann,

    leider hast Du alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Dein Vermieter hat (leider) recht.

    "Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?"
    - Wenn Ihr keinen Kündigungsausschluss oder Mindestmietzeit vereinbart habt, kannst Du jetzt zum nächstmöglichen Termin, also zum 28.02.2015, kündigen. Bis dahin musst die vollen Mieten zahlen, evtl. auch vereinbarte Kaution/en.

    @ Berny, warum habe ich Deiner Ansicht nach alles falsch gemacht?

  • Aus Ihren Bildern kann ich erkennen, das der Schimmel auch auf der Tapete zu sehen ist. Das mit dem versteckten Schimmel halte ich dafür für eine Schutzbehauptung. Weiter siehe Berny!

    nicht so schnell vorurteilen bitte! Der Schimmel der auf der Tapete auf dem Foto zu sehen ist, ist die Tapete ganz untendrunter, unter der aktuellen Tapete und unter dem Styropor. Das Styropor wurde sozusagen auf die alten Tapetenreste geklebt. Zudem selbst wenn es die oberste Tapete gewesen wäre, hätte man das bei der Wohnungsbesichtigung nicht gesehen, da genau da das Doppelbett davor gestanden hat.
    Bei manch anderen Schimmelstellen, die zum Vorschein kamen nach dem Entfernen der obersten Tapetenschicht und des darunter klebenden Styropors, sind sogar keine Möbel davor gestanden. Da hat man zuvor nichts von Schimmel gesehen,. erst nach dem Entfernen der Tapete und allem weiteren darunter.

    Einmal editiert, zuletzt von Hannes-Mann (13. November 2014 um 15:05)

  • Mir ist allerings nicht ganz klar, wieso du das nicht gesehen hast, wenn die Wohnung so "verseucht" ist, wie du schreibst, kann das jemandem, der eine Schimmelallergie hat und darauf speziell achten muß, nicht verborgen geblieben sein.

    Also wie die anderen schreiben, du kannst fristgerecht kündigen. Das Angebot mit dem Nachmieter klingt ja ganz fair, auch wenn es, wie du sagts, nicht so einfach werden dürfte, jemanden zu finden. Wenn du Pech hast kommt der Vermieter am Ende noch mit der Forderung, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, also die Wohnung nicht mit halb abgerissenen Tapeten zu übergeben.

    Gruss
    H H

    Bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, war ich ca. 10 Minuten in der Wohnung zur Besichtigung. Die Wohnung war zu dem Zeitpunkt voll möbliert und ich habe keinen Schimmel gesichtet. Der Schimmel kam erst zum Vorschein , nachdem ich den Mietvertrag unterzeichnet hatte, ein paar Wochen später wieder in die Wohnung kam und die Tapeten entfernen konnte.
    Ich sehe auf den Fotos keine nur schmutzige Wand, sondern eindeutig Schimmel- und Stockflecken.

  • Wer muss den Schimmel entfernen und das bezahlen? Ich denke mit einer oberflächlichen Behandlung mit Schimmelabtötungsmitteln ist es nicht getan - auch abgetötete Schimmelsporen sind gesundheitsschädlich. Da muss die Wand abgetragen werden, da der Schimmel bereits auf und im Putz ist.
    Habe ich kein Recht auf eine schimmelfreie Wohnung bei Einzug?
    Es ist doch allgemein belegbar dass schimmel gesudheitsschädlich ist, auch für Gesunde. Man kann das, so meine Ansicht , nicht einfach verharmlosen.
    Das teilte mir auch das Gesundheitsamt mit.
    Außerdem kann ich schlecht bei einer Wohnungsbesichtigung gleich anfangen die Tapeten abzureißen, um vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags erst an allen Wänden nachzuschauen,und sämtliche Möbel vorzurücken, um zu sehen, ob die Wohnung schimmelfrei ist.Das macht kein Vermieter mit.
    Ich verlasse mich außerdem darauf, dass die Wohnung ok ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Hannes-Mann (13. November 2014 um 15:12)

  • Zitat

    auch abgetötete Schimmelsporen sind gesundheitsschädlich.

    Das wage ich zwar zu bezweifeln, tut aber auch nichts zur Sache.

    Zitat

    Da muss die Wand abgetragen werden, da der Schimmel bereits auf und im Putz ist.

    Selbst wenn das nötig ist, muss doch erst einmal die Ursache für den Schimmel gefunden werden, oder?
    Grundsätzlich muss der Vermieter für Abhilfe sorgen, aber was ist, wenn er sich weigert?

    Ich tippe mal darauf, dass Du in der Wohnung nicht glücklich werden wirst und empfehle Dir eine Kündigung.

    Wenn Du fristlos Kündigen willst, dann brauchst Du ein unabhängiges Gutachten. Das dürfte teurer werden, als drei Monate Miete.
    So schlimm sieht das dann auch nicht aus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, war ich ca. 10 Minuten in der Wohnung zur Besichtigung. Die Wohnung war zu dem Zeitpunkt voll möbliert


    Das war Dein Fehler.


  • Es ist doch allgemein belegbar dass schimmel gesudheitsschädlich ist, auch für Gesunde. Man kann das, so meine Ansicht , nicht einfach verharmlosen.

    Auch Kochsalz ist schädlich, auch für Gesunde. Es kommt auf die Menge an. Zur fristlosen Kündigung genügt das nicht.
    Eine schimmellose Wohnung werden Sie kaum finden. Schimmelsporen sind überall.

  • Auch Kochsalz ist schädlich, auch für Gesunde. Es kommt auf die Menge an. Zur fristlosen Kündigung genügt das nicht.
    Eine schimmellose Wohnung werden Sie kaum finden. Schimmelsporen sind überall.

    Klar sind überall Schimmelsporen, aber nicht in jeder Wohnung hat es schwarze Schimmelflecken und Stockflecken gleich an mehreren Wänden und in mehreren Zimmern.
    Und mit Kochsalz ist so etwas schon gar nicht zu vergleichen. Hier wird verharmlost.
    Beim Gesundheitsamt hat man mir was ganz anderes erzählt und die Sache ernst genommen.

    übrigens ich bin im Leben schon mindestens 10x umgezogen und habe fast genauso oft Wohnungen bei Einzug renoviert, aber das war das erste Mal bei Einzug, dass Schimmel an den Wänden unter den Tapeten ist.
    Als Mieter habe ich doch das Recht bei der Wohnungsübergabe auf eine fachgerecht schimmelentfernte und schimmelfreie Wohnung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hannes-Mann (13. November 2014 um 20:25)

  • Als Mieter habe ich doch das Recht bei der Wohnungsübergabe auf eine fachgerecht schimmelentfernte und schimmelfreie Wohnung.


    Ausserdem haste das Fragezeichen vergessen...

  • Beim Gesundheitsamt hat man mir was ganz anderes erzählt und die Sache ernst genommen.

    Dann soll das Gesundheitsamt sich das Ganze mal angucken. Aus meiner Erfahrung werden da Dinge auf Ämtern schon mal dramatisiert.
    Lassen Sie einen Gutachter kommen (Sie müssten da in Vorkasse gehen) und dann sehen Sie weiter.

  • Vielleicht waren an der Außenwand auch nur die Möbel vom Vormieter falsch aufgestellt, es kann ja evtl. auch sein das du nie Probleme haben wirst, weil dort keine Schrankwand oder Ähnliches steht. Der Schimmel ist ja auch nicht so groß, da hab ich schon ganz andere Dinge gesehen. Ich würde eine Sprühflasche mit Klorix füllen und die Wand dort gut einsprühen und gut lüften. Habe ich sehr gute Erfahrungen mit gemacht. Der Schimmel ist nachher Tod und die Wand ist wieder weiß. Wenn es allerdings bauliche Mängel sind, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis es wieder Schimmelt, aber soweit reicht die Kristallkugel nicht.
    Da du geschrieben hast, dass du Styropor an den Wänden entfernt hast, wundert es mich nicht so sehr dass es darunter gammelt. Die Wand wurde damit ja von innen versiegelt und wird noch kälter, da reicht eine undichte Stelle und es kommt Feuchtigkeit hinter die Isolierung.

    Aber wie gesagt, dass sollte man abchecken, woran es gelegen hat. Den Putz würde ich bei den paar Flecken jedenfalls nicht runterkloppen. Wenn das einmal alles Tod ist und die Wand noch mit Tapetengrund grundiert ist, tapeziert ist, wüsste ich nicht wie da noch groß was raus kommen sollte.

  • übrigens ich bin im Leben schon mindestens 10x umgezogen und habe fast genauso oft Wohnungen bei Einzug renoviert, aber das war das erste Mal bei Einzug, dass Schimmel an den Wänden unter den Tapeten ist.

    Was willst Du denn hier nun hören? Wir haben dir doch gesagt, dass eine fristlose Kündigung wegen des (meiner Meinung nach) geringen Schimmelbefalls nicht möglich ist. Wenn doch, dann nur mir einem unabhängigen Gutachten.

    Oder willst Du nun eine Grundsatzdiskussion über Schimmel in Wohnungen führen? Daran beteilige ich mich nicht.


    Zitat

    Beim Gesundheitsamt hat man mir was ganz anderes erzählt und die Sache ernst genommen.

    Dann soll das Gesundheitsamt die Sache weiterverfolgen, eine Bescheinigung über die Unbewohnbarkeit der Wohnung ausstellen und du kannst fristlos raus.
    An dieser Stelle frage ich mich aber ernsthaft, warum Du dein Problem hier im Forum geschildert hast? Wolltest Du nur eine Bestätigung deiner Meinung? Tut mir leid, wenn ich damit nicht dienen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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