Beiträge von Hannes-Mann

    Auch Kochsalz ist schädlich, auch für Gesunde. Es kommt auf die Menge an. Zur fristlosen Kündigung genügt das nicht.
    Eine schimmellose Wohnung werden Sie kaum finden. Schimmelsporen sind überall.

    Klar sind überall Schimmelsporen, aber nicht in jeder Wohnung hat es schwarze Schimmelflecken und Stockflecken gleich an mehreren Wänden und in mehreren Zimmern.
    Und mit Kochsalz ist so etwas schon gar nicht zu vergleichen. Hier wird verharmlost.
    Beim Gesundheitsamt hat man mir was ganz anderes erzählt und die Sache ernst genommen.

    übrigens ich bin im Leben schon mindestens 10x umgezogen und habe fast genauso oft Wohnungen bei Einzug renoviert, aber das war das erste Mal bei Einzug, dass Schimmel an den Wänden unter den Tapeten ist.
    Als Mieter habe ich doch das Recht bei der Wohnungsübergabe auf eine fachgerecht schimmelentfernte und schimmelfreie Wohnung.

    Wer muss den Schimmel entfernen und das bezahlen? Ich denke mit einer oberflächlichen Behandlung mit Schimmelabtötungsmitteln ist es nicht getan - auch abgetötete Schimmelsporen sind gesundheitsschädlich. Da muss die Wand abgetragen werden, da der Schimmel bereits auf und im Putz ist.
    Habe ich kein Recht auf eine schimmelfreie Wohnung bei Einzug?
    Es ist doch allgemein belegbar dass schimmel gesudheitsschädlich ist, auch für Gesunde. Man kann das, so meine Ansicht , nicht einfach verharmlosen.
    Das teilte mir auch das Gesundheitsamt mit.
    Außerdem kann ich schlecht bei einer Wohnungsbesichtigung gleich anfangen die Tapeten abzureißen, um vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags erst an allen Wänden nachzuschauen,und sämtliche Möbel vorzurücken, um zu sehen, ob die Wohnung schimmelfrei ist.Das macht kein Vermieter mit.
    Ich verlasse mich außerdem darauf, dass die Wohnung ok ist.

    Mir ist allerings nicht ganz klar, wieso du das nicht gesehen hast, wenn die Wohnung so "verseucht" ist, wie du schreibst, kann das jemandem, der eine Schimmelallergie hat und darauf speziell achten muß, nicht verborgen geblieben sein.

    Also wie die anderen schreiben, du kannst fristgerecht kündigen. Das Angebot mit dem Nachmieter klingt ja ganz fair, auch wenn es, wie du sagts, nicht so einfach werden dürfte, jemanden zu finden. Wenn du Pech hast kommt der Vermieter am Ende noch mit der Forderung, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, also die Wohnung nicht mit halb abgerissenen Tapeten zu übergeben.

    Gruss
    H H

    Bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, war ich ca. 10 Minuten in der Wohnung zur Besichtigung. Die Wohnung war zu dem Zeitpunkt voll möbliert und ich habe keinen Schimmel gesichtet. Der Schimmel kam erst zum Vorschein , nachdem ich den Mietvertrag unterzeichnet hatte, ein paar Wochen später wieder in die Wohnung kam und die Tapeten entfernen konnte.
    Ich sehe auf den Fotos keine nur schmutzige Wand, sondern eindeutig Schimmel- und Stockflecken.

    Aus Ihren Bildern kann ich erkennen, das der Schimmel auch auf der Tapete zu sehen ist. Das mit dem versteckten Schimmel halte ich dafür für eine Schutzbehauptung. Weiter siehe Berny!

    nicht so schnell vorurteilen bitte! Der Schimmel der auf der Tapete auf dem Foto zu sehen ist, ist die Tapete ganz untendrunter, unter der aktuellen Tapete und unter dem Styropor. Das Styropor wurde sozusagen auf die alten Tapetenreste geklebt. Zudem selbst wenn es die oberste Tapete gewesen wäre, hätte man das bei der Wohnungsbesichtigung nicht gesehen, da genau da das Doppelbett davor gestanden hat.
    Bei manch anderen Schimmelstellen, die zum Vorschein kamen nach dem Entfernen der obersten Tapetenschicht und des darunter klebenden Styropors, sind sogar keine Möbel davor gestanden. Da hat man zuvor nichts von Schimmel gesehen,. erst nach dem Entfernen der Tapete und allem weiteren darunter.

    Hallo Hannes-Mann,

    leider hast Du alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Dein Vermieter hat (leider) recht.

    "Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?"
    - Wenn Ihr keinen Kündigungsausschluss oder Mindestmietzeit vereinbart habt, kannst Du jetzt zum nächstmöglichen Termin, also zum 28.02.2015, kündigen. Bis dahin musst die vollen Mieten zahlen, evtl. auch vereinbarte Kaution/en.

    @ Berny, warum habe ich Deiner Ansicht nach alles falsch gemacht?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Ich bin ins Fettnäßpfchen getappt und werde nur so vom Pech verfolgt. Ich habe Anfang Oktober einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, deren Mieverhältnis am 15.12.14 beginnen soll. Ich wollte dann davon zurück treten, weil der Vermieter nicht bereit war, die über 50 jahre alten Bodenbeläge zu entfernen und neue Böden rein zu machen, sondern das wäre an mir hängen geblieben und wäre für mich eine erhöhte finanzielle Belastung gewesen. Ich wollte dann aber die Wohnung nicht verlieren, ihre Größe und Aufteilung war ideal, die miete günstig, und bezahlbare Wohnungen sind eh sehr schwer zu bekommen. Ich war dann einverstanden, die Bodenbeläge auf eigene Kosten zu erneuern, freute mich auf die Wohnung und kaufte schon Renovierungsmaterial ein (Tapeten , Farbe usw.)
    Nun habe ich endlich vom Vormieter, der noch Möbel in der Wohnung hat, einen Schlüssel bekommen, damit ich schon mal ein Zimmer beginnen kann zu Renovieren.
    Ich fing also heute damit an einer Außenwand an. Ich entdeckte unter den Tapeten und unter dem Styropor mehrere Stellen Schimmel, der Putz war davon befallen, schwarze Schimmel und -Stockflecken, in zwei weiteren Zimmern auch an der Außenwand und in der Ecke.
    Damit habe ich gar nicht gerechnet.
    Zudem ich habe Erkrankung mit hochgradiger Schimmelallergie.
    Ich war so deprimiert, dass ich den Vermieter angerufen habe und gebeten habe den Mietvertrag aufzuheben. Er war dazu gar nicht bereit, zeigte keinerlei Verständnis und war nicht bereit den Schimmel zu beseitigen , das wäre auch alles an mir hängen geblieben. ´Er meinte nur, ich hätte die Wohnung doch vor dem Unterzeichnen des Mietvertrag besichtigt. Ich erklärte, da seien die Tapeten noch dran gewesen und die Wohnung sei noch voll möbliert gewesen, das wäre kein Schimmel zu sehen gewesen. War für ihn kein Argument, er blieb hart. Ich meinte, ich hätte als Mieter das Recht auf eine schimmelfreie Wohnung, auch das half nichts. Ist eben nicht sein Problem.
    Ich habe erst ca. 10% der Tapeten entfernt und schon mehrere Stellen Schimmel gefunden, wo sind dann noch welche??
    ich bin jetzt erst einmal fix und alle.
    Ich werde die Wohnung auf jeden Fall kündigen. Muss ich drei Monate zahlen?
    Der Vermieter meint als einziges Entgegenkommen,, ich könne einen Nachmieter bringen, aber wer nimmt die Wohnung nun so mit den entblößten Schimmelstellen?

    hier ein paar Fotos

    Hallo an alle hier! Ich habe folgendes Anliegen:
    Als ich vor ein paar Wochen den Mietvertrag für die neue Wohnung mit dem Vermieter abgeschossen habe, dessen Mietverhältnis im Dezember beginnen soll,
    habe ich den Zustand der Wohnung bis in jede Einzelheit noch nicht gründlich geprüft. Beim Besichtigungstermin blieb mir wegen der knappen Zeit nicht die Zeit dazu. Ich war froh überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben und dass ich als Mieter ausgewählt worden bin.

    Es wurde im Mietvertrag so geregelt, dass ich bei Einzug renoviere , und bei Auszug fällt das dafür weg.
    Auch war , als wir den Mietvertrag gemeinsam besprachen, der Vermieter nicht bereit, die Bodenbeläge zu erneuern, sondern überließ das mir.
    Im Nachhinein als ich die Wohnung genauer prüfte, stellte ich fest, dass die Renovierungen umfassender werden als gedacht , und auf den ersten Blick von mir als Laie falsch eingeschätzt.
    Auf jeden Fall kommt nach einer gründlicheren Prüfung eine regelrechte Sanierung des Bodens in Betracht, denn unter den uralten verwohnten Bodenbelägen sieht es wüst aus. Hinzu kommen teilweise stark vermackte Stellen an Türen , Türrahmen und Fensterrahmen u.a.
    Es wird in die Tausende gehen. Ich bin damit überfordert und regelrecht davon erschlagen,
    zumal ich mit so hohen Investitionen nicht gerechnet habe, und so viel Geld habe ich gar nicht zur Verfügung.

    Ich möchte daher vom Mietvertrag zurück treten und ihn kündigen.
    Im Mietvertrag steht folgendes unter "Verträge von unbestimmter Dauer"
    "Das Mietverhältnis beginnt mit dem 15.12. 14.
    Es kann von jedem Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden."

    Kann ich das und was gilt hier an Kündigungsfrist ab welchem Zeitpunkt? Ab Mietbeginn oder ab Datum Mietvertragsabschluss?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!