Ich wohne in einem größeren 42 Wohnungen umfassenden Mietshaus. Jetzt sind die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen und die Kosten wurden mit 11 % umgelegt.
d.h. es wurden 11 % von den Gesamtkosten genommen, so dass die Mieterhöhung 117 EUR beträgt. Bisher war die Kaltmiete 220 EUR. Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?
MfG
Pilatius