Rauchen und Telefonieren auf der Terrasse

  • Hallo Zusammen!

    Wir bewohnen zu zweit ein kleines Häuschen direkt neben einem 5-6 Parteien Haus.

    Beide Gebäude befinden sich auf dem gleich Grundstück und sind im Besitz des gleichen Vermieters.


    Vor unserem kleinen Häuschen, direkt an der Haustür gibt es einen kleinen gepflasterten Bereich mit den Maßen ca 1m x 2,5m.

    Dort haben wir einen kleinen Tisch mit 2 Stühlen stehen.

    Mein Partner ist Raucher und gönnt sich den Tag über gerne 1-2 Zigaratten auf diesem Platz.
    Dabei wird auch gerne mal 5-10 Minuten telefoniert. Was abends aber eher selten vorkommt.


    Jetzt hat sich der unterste Nachbar aus dem direkt angebauten Haus beim Vermieter beschwert, der Rauch würde bei gekipptem Fenster in seine Wohung ziehen und das Telefonieren wäre auch eine Belästigung.


    Ohne von diesen Problemen zu wissen habe ich nun eine Email unseres Vermieters bekommen. Dieser fordert meinen Partner auf, das Rauchen und Telefonieren auf unserer kleinen Terrasse strikt zu unterlassen.

    Von dem Punkt wo geraucht und telefoniert wird, bis zum Fenster des Nachbar sind es mindestens 6m Luftlinie.

    Und es wird am Tag 1-2 mal geraucht und in der Woche ca. 3-4 mal für 5-10 Minuten in normaler lautstärke telefoniert.

    Der Nachbar möchte nun wohl auch direkt rechtliche Schritte einleiten.


    Meiner Meinung nach, gibt es keine Grundlage für rechtliche Schritte und gelegentliches Telefonieren auf der Terrasse ist auch keine Ruhestörung oder sonst etwas. Alles findet über den Tag verteilt statt und niemals nach 22 Uhr. Telefoniert wird spätestens mal um 20 Uhr.

    Ich wüsste nun gerne wie das grob rechtlich aussieht und was es sonst so für Erfahrungen zu diesem Thema gibt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Asrael69

  • Zitat

    Dieser fordert meinen Partner auf, das Rauchen und Telefonieren auf unserer kleinen Terrasse strikt zu unterlassen.

    Dem würde ich widersprechen. Der Vermieter kann weder das Rauchen, noch das Telefonieren untersagen.

    Zum Thema Rauchen im Balkon/Garten findet man mittlerweile tausende Beiträge/Urteile im Internet. Einfach mal googeln.

    Zitat

    Der Nachbar möchte nun wohl auch direkt rechtliche Schritte einleiten.

    Damit wird er vermutlich scheitern. Grundsätzlich zählt auch das Rauchen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dann muss der Nachbar halt das Fenster schließen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dem würde ich widersprechen. Der Vermieter kann weder das Rauchen, noch das Telefonieren untersagen.

    Zum Thema Rauchen im Balkon/Garten findet man mittlerweile tausende Beiträge/Urteile im Internet. Einfach mal googeln.


    Damit wird er vermutlich scheitern. Grundsätzlich zählt auch das Rauchen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dann muss der Nachbar halt das Fenster schließen.


    Und was soll ich dem Vermieter jetzt schreiben?

    Ich habe schon diverse Urteile bezüglich Rauchen auf dem Balkon gefunden aber ein Balkon ist eben keine Terrasse.

  • asrael69:

    "Und was soll ich dem Vermieter jetzt schreiben?"
    - Das wird Dir nur ein Fachanwalt raten dürfen.

    "Ich habe schon diverse Urteile bezüglich Rauchen auf dem Balkon gefunden aber ein Balkon ist eben keine Terrasse.
    - Spielt m.E. keine Rolle. Auch ich würde das Ansinnen des Nachbarn bzw. VM zurückweisen und es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen (selbst natürlich Buch führen).
    Kein Wunder, dass die Wartezeiten für gerichtliche Entscheidungen soo lang sind, anscheinend sind wir wohl Prozessierweltmeister...

  • Hallo,

    das ist völliger Blödsinn, wenn die Terrasse zur Mietsache gehört und nicht massenhaft hier Rauchveranstaltungen stattfinden, gehört dies immer noch zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

    Gleiches mit Gleichem könnte der Mieter sich Beschwerden, dass der andere Mieter von seinem Fenster aus den Mieter bespitzelt!

    Dem Vermieter mitteilen, dass man durchaus Verständnis für die Angelegenheit hat, allerdings sich nicht vorschreiben lässt, wo und wie viel man an Tabakgenuss zu sich nimmt, der Nachbar könnte ja auch auf Hinsicht der Heizkostenersparnis das Fenster schließen!

    ZITAT:
    Das persönliche Freiheitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit – bei den Streitereien ums Rauchen in Mietwohnungen kollidieren zwei Grundrechte. Prinzipiell ist das Rauchen von Zigaretten in den eigenen vier Wänden erlaubt und sogar grundgesetzlich geschützt. Die eigene Wohnung gilt als wichtiger Rückzugsort, das Rauchen als Teil sozialadäquaten Verhaltens. Auch auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse ist das Rauchen grundsätzlich erlaubt, wenn sie zur gemieteten Wohnung gehören. ZITAT Ende

    Bitte Beachten, wenn Balkon und oder Terrasse zur Mietwohnung gehören! Kann der Vermieter nichts daran ändern, gehört die Fläche nicht zum Mieteigentum müsste man unter Umständen den Anweisungen des Vermieters folge leisten!

    Gruß

    BHShuber


  • Bitte Beachten, wenn Balkon und oder Terrasse zur Mietwohnung gehören! Kann der Vermieter nichts daran ändern, gehört die Fläche nicht zum Mieteigentum müsste man unter Umständen den Anweisungen des Vermieters folge leisten!

    Gruß

    BHShuber


    Also die Grünfläche vor den Häusern stehen allen Mietern zur Verfügung. Vor dem kleinen Häusschen ist ein kleiner Streifen gepflastert. Ob dieser jetzt zu dem kleinen Haus gehört oder nicht kann ich nicht sagen. Die Letzten 2 Monate wird sogar nur auf der Treppestufe vor dem kleinen Haus geraucht. Das Haus hat eine eigene Tür die nur wir benutzen. Dort rauchend zu sitzen und zu telefonieren kann man doch schlecht verbieten oder?

  • Hallo,

    ich gehe davon aus, das mit dem kleinen Häuschen die Mietsache gemeint ist?

    Wenn der Platz wo geraucht und telefoniert wird einwandfrei zur Mietsache gehört, kann der Vermieter es nur schlecht bis gar nicht verbieten, solange man Rechte Dritter nicht verletzt!


    Mietrecht: Rauchen als Pflichtverletzung? | Pankower Allgemeine Zeitung

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, also der Tisch steht so gesehen auf einer Fläche die allen Mietern zugänglich ist. Geraucht und telefoniert wird seit 2 Monaten nur noch direkt auf der Haustürschwelle die meiner Meinung nach klar zur Mietsache gehört.

    LG

  • Und was soll ich dem Vermieter jetzt schreiben?
    Ich habe schon diverse Urteile bezüglich Rauchen auf dem Balkon gefunden aber ein Balkon ist eben keine Terrasse.

    gar nix würd ich schreiben. Aber das riecht nach Ärger....

  • Hast du dich bei deinem Vermieter gemeldet? Vor kurzem hat der BGH nämlich ein Urteil in einem ähnlichen Fall gefällt.
    Dabei handelt es sich zwar auch um einen Balkon, aber ich weiß nicht, ob der Unterschied zur Terasse da so wesentlich ist,
    da es ja um die Gefährdung des Nachbarn geht. In dem besagten Fall hat der BGH zugunsten des Nachbarn gehandelt:
    Rauchen auf dem Balkon muss kein Grundrecht mehr sein.

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