Stilllegung Aufzug

  • Hallo zusammen,

    die Vermieterin will bei uns im Haus den Aufzug stilllegen weil er angeblich von einer Mieterpartei mutwillig beschädigt wird und sie die Reparaturkosten dafür nicht mehr übernehmen will.

    Es handelt sich um ein Gebäude mit 5 Obergeschossen, sprich ein Aufzug ist eigentlich rechtlich vorgeschrieben und er ist im Mietvertrag auch vereinbart inkl. Nebenkostenübernahme. Nach einiger Recherche habe ich Amtsgerichturteile gefunden die besagen, dass eine Stilllegung nur bei gewichtigem Grund vorgenommen werden darf und falls keine erheblichen Widerspruchsgründe der Mieter vorliegen. Unwirtschaftlichkeit und Unwillen des Besitzers Reparaturen zu übernehmen sind explizit als unzureichende Gründe aufgeführt. Auf erhebliche, nicht Komfort-bedingte, Gründe der Mieter hat die Verwaltung schon Anfang des Jahres mit einem Ankündigungsschreiben geprüft.

    Ist die Stilllegung auf Grund der angeblichen Mutwilligkeit einer Partei gewichtig genug (falls ja, muss dies ja auch erstmal durch einen Gutachter bewiesen werden können oder?)? Und falls ja und er rechtmäßig stillgegelt wird habe ich doch trotzdem dann ein 12,5%iges Mietminderungsrecht auf die Bruttowarmmiete wenn ich im 5. OG wohne oder?


    Würde mir sehr weiterhelfen wenn ihr mir sagen könntet wie ihr die Urteile diesbezüglich interpretiert und vorgehen würdet, vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Schwuppdiwupp (11. November 2014 um 20:39)

  • Zuerst mal folgendes: Amtsgerichtsurteile sind nicht hilfreich. Diese gelten nur für den konkret verhandelten Fall und haben keine bindende Wirkung in ähnlich gelagerten Fällen.

    Für die Reparatur ist allein der Vermieter in der Pflicht. Wenn der Vermieter durch diese Maßnahme wirtschaftlich überfordert wird, kann er wohl den Aufzug stilllegen.
    Ein Aufzug gehört nicht zu Ihrer Mietsache an sich und Sie können demnach keine Mietminderung geltend machen.
    Ebenso würde bei Stilllegung dieser Teil der Betriebskosten wegfallen.
    Inwieweit eine Minderung der Kaltmiete erforderlich würde, kann ich nicht beurteilen. Immerhin sorgt ein Aufzug für eine höherwertige Wohnqualität, was sich letztendlich auch in einer höheren Kaltmiete niederschlägt.
    Damit erschöpft sich meine Meinung.

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