Hallo zusammen,
die Vermieterin will bei uns im Haus den Aufzug stilllegen weil er angeblich von einer Mieterpartei mutwillig beschädigt wird und sie die Reparaturkosten dafür nicht mehr übernehmen will.
Es handelt sich um ein Gebäude mit 5 Obergeschossen, sprich ein Aufzug ist eigentlich rechtlich vorgeschrieben und er ist im Mietvertrag auch vereinbart inkl. Nebenkostenübernahme. Nach einiger Recherche habe ich Amtsgerichturteile gefunden die besagen, dass eine Stilllegung nur bei gewichtigem Grund vorgenommen werden darf und falls keine erheblichen Widerspruchsgründe der Mieter vorliegen. Unwirtschaftlichkeit und Unwillen des Besitzers Reparaturen zu übernehmen sind explizit als unzureichende Gründe aufgeführt. Auf erhebliche, nicht Komfort-bedingte, Gründe der Mieter hat die Verwaltung schon Anfang des Jahres mit einem Ankündigungsschreiben geprüft.
Ist die Stilllegung auf Grund der angeblichen Mutwilligkeit einer Partei gewichtig genug (falls ja, muss dies ja auch erstmal durch einen Gutachter bewiesen werden können oder?)? Und falls ja und er rechtmäßig stillgegelt wird habe ich doch trotzdem dann ein 12,5%iges Mietminderungsrecht auf die Bruttowarmmiete wenn ich im 5. OG wohne oder?
Würde mir sehr weiterhelfen wenn ihr mir sagen könntet wie ihr die Urteile diesbezüglich interpretiert und vorgehen würdet, vielen Dank!