3 Jahre Bindung

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin ist mit Ihrem damaligen Ex in eine Mietwohnung gezogen.
    Beide haben damals einen Mietvertrag unterschrieben mit der Klausel " Nich vor Ablauf von 3 Jahren kündbar"

    Nach ca 1 Jahr ist der Ex ausgezogen und meine Freundin bewohnt die Wohnung nun allein + trägt natürlich auch die Miete usw allein. 650 Eu warm...

    Wenn man die 3 jahre nimmt läuft der Vertrag noch bis März 2016

    Nun planen wir, dass wir zusammenziehen wollen.
    Sie will zu mir ziehen und zwar ca Mitte - max Ende 2015

    Ihr Vermieter sagt das er sie nicht vor März 2016 aus dem Vertrag läßt.

    Ist das rechtens ?


    Hat einer einen Tipp oder ist sie auf jeden Fall bis März 2016 an den Vertrag gebunden ?

    Danke :)

  • Zitat

    Ist das rechtens ?

    Kann sein.

    Entscheidend ist die exakte Formulierung im Mietvertrag.

    Diese bitte posten oder die entsprechende Seite des Vertrages einscannen.


    So nebenbei, nicht nur sie ist, egal wie lange, an den Vertrag gebunden, sondern auch der Ex. Es sei denn er, der Ex, wurden von ihr und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen.

  • Der Satz im Vertrag lautet:
    "Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 31.03.2016 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen"

    Ihr Ex steht noch im Vertrag. Sie hat ihn aber rausgeworfen.

  • Das hatte ich schon befürchtet...


    Wie ist es damit:
    Mietvertrag unterschrieben haben beide. Also auch Kostenteilung der 650 Eu Miete.

    Nun wohnt Sie ja allein + muß die Kosten allein tragen. Was bei 650 Eu natürlich nicht einfach ist

    Gibt es überhauot irgendeine Möglichkeit aud em Vertrag vorzeitig rauszukommen ?

    nachmieter fällt weg. Für 650 Eu is die Bude viel zu teuer

  • Die Kostenteilung ist für den Vemieter völlig uninteressant. Jeder haftet für den anderen mit. Der Vermieter kann sich einen aussuchen, wem er die Rechnung schickt.
    Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden; notfalls wäre eine gerichtliche Entascheidung möglich.

  • Zitat

    Wie ist es damit:
    Mietvertrag unterschrieben haben beide. Also auch Kostenteilung der 650 Eu Miete.


    Dann müssen auch beide bis zum Ende der Laufzeit für die Miete aufkommen, auch wenn der "Ex" da nicht mehr wohnt. In solch einem Fall ist das zuständige Amtsgericht gerne behilflich und zeigt dem Nichtzahler die gelbe und auch rote Karte.

  • Unser Forum enthält so manche hilfreiche Beiträge, bspw.: Au - und hier:
    Wichtige Kündigungsgründe des Vermieters
    Nachfolgende Kündigungsgründe sind für den Vermieter maßgeblich:
    Erfüllt der Mieter seine vertragliche Zahlungsverpflichtung nicht, hat der Vermieter die Möglichkeit, dem Mieter fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 1 BGB zu kündigen.
    Voraussetzung (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Alternative a BGB)
    Nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus 2008 (Siehe: BGH NJW 2008, 3210), muss der Mieter sich mit “mehr als einer Monatsmiete” im Zahlungsrückstand befinden (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Unter Miete in diesem Sinne ist die Bruttomiete, also einschließlich der Betriebskosten, zu verstehen (Siehe: OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 973). Ein einmaliger Zahlungsrückstand hingegen rechtfertigt eine fristlose Kündigung nicht (Siehe: LG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1353).
    Mehr sage ich mal nicht...

  • Unser Forum enthält so manche hilfreiche Beiträge, bspw.: Au - und hier:

    Mehr sage ich mal nicht...

    Berny
    Gefährlicher Hinweis - meiner Meinung nach
    So etwas kann böse ins Auge gehen. Der Vermieter muss nicht kündigen.
    Mahnbescheid reicht vollständig um an seine Miete zu kommen.

    Kosten trägt der Mieter.

  • Hallo,

    hast du schon über eine Untervermietung nachgedacht. Deine Freundin kann die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters auch untervermieten, nachdem sie bei dir wohnt und würde so die doppelte Mietbelastung sparen. So wie ich es sehe kann der Vermieter die Zustimmung schlecht verweigern. Passt aber auf, eine Untervermietung hat auch die eine oder andere Tücke.

    Berny:
    was ist denn das für ein Rat?
    Die sollen die Miete nicht bezahlen, damit sie gekündigt werden?

    Und was kommt dann? Mahnbescheide, zusätzliche Kosten für Mietausfall und eine Eintragung in irgendeine Mieterdatenbank. Ich denke das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Spricht grundsätzlich gegen dich, so etwas überhaupt vorzuschlagen (nenn mich ruhig wieder Moralapostel).

    Gruss
    H H

  • Berny:
    was ist denn das für ein Rat?
    Die sollen die Miete nicht bezahlen, damit sie gekündigt werden?
    Und was kommt dann? Mahnbescheide, zusätzliche Kosten für Mietausfall und eine Eintragung in irgendeine Mieterdatenbank. Ich denke das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Spricht grundsätzlich gegen dich, so etwas überhaupt vorzuschlagen (nenn mich ruhig wieder Moralapostel).


    Ich habe nichts vorgeschlagen, sondern nur zitiert, Herr Moralapostel.

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