Festgelegte Betriebskosten (Wasserversorgung) im Mietvertrag

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem mit meiner Verwaltung:

    Ich bin im Mai diesen Jahres in meine aktuelle Wohnung gezogen. Im Mietvertrag ist eine Gesamtsumme von 949,04€ vereinbart worden, wovon 87,94€ als Betriebskosten deklariert sind.

    Im nächsten Abschnitt (Paragraph) des Vertrages sind die Betriebskosten aufgeführt. Dort heißt es wortwörtlich:

    "Betriebskosten in diesem Sinne sind:

    [...]
    b) die Kosten der Wasserversorgung
    c) die Kosten der Wasserentsorgung
    [...]"

    Deshalb habe ich angenommen, dass die Wasserkosten über die Verwaltung laufen, da ich sie ja in meinen Betriebskosten schon zahle.

    Jetzt sagte mir meine Verwaltung (nachdem ich Mahnungen von meinem Wasserversorger bekommen habe), dass sie die Wasserkosten nicht übernehmen. Als ich auf den Mietvertrag verwies, sagte man mir, dass sich dies nicht um eine detallierte Auflistung der einzelnen Posten handelt, sondern nur um eine allgemeine Aufzählung, was denn Betriebskosten sein können.
    Man begründete es damit, dass dort ja z.B. auch Fahrstuhlkosten aufgelistet sind und in meinem Objekt ja gar kein Fahrstuhl existiert.

    Nun meine Frage: Bin ich der Doofe und muss meine Wasserkosten tatsächlich zahlen oder kann ich darauf bestehen, was im Mietvertrag steht?

  • Hallo noo,

    ich halte den MV für i.O.:
    Du zahlst Nettomiete 676,40€,
    zusätzlich à Konto für Betriebskosten ("gemäss Betriebskostenverordnung" hätte genügt) 272,64€.
    (soo einfach ist es bspw. in meinen Mietverträgen formuliert:o)

  • "dass sich dies nicht um eine detallierte Auflistung der einzelnen Posten handelt, sondern nur um eine allgemeine Aufzählung, was denn Betriebskosten sein können."

    Der Vermieter war so freundlich und hat Ihnen die Betriebskosten im Detail nochmals aufgezählt.
    Das bedeutet aber nicht, Das Sie die Betriebskosten zahlen und die Wasserkosten nochmals.
    Die sind da schon drin!

    Gecheckt?

  • m->vm->evu

    Ich versteh nur Bahnhof.

    Kolinum: Demnach handelt es sich nicht um eine bindende Aufzählung der Betriebskosten & ich muss mein Wasser selbst zahlen ?

  • Ich versteh nur Bahnhof.
    Kolinum: Demnach handelt es sich nicht um eine bindende Aufzählung der Betriebskosten & ich muss mein Wasser selbst zahlen ?


    JAA, Mieter an den Vermieter, Vermieter an das EnergieVersorgungsUnternehmen.

  • Ja, so hab ich mir das ja auch gedacht. Meine Verwaltung sagte jedoch, dass sich die 87€ Nebenkosten nur auf Müll, Steuern, etc. beziehen & eben nicht auf die Wasserversorgung.

  • Ja, so hab ich mir das ja auch gedacht. Meine Verwaltung sagte jedoch, dass sich die 87€ Nebenkosten nur auf Müll, Steuern, etc. beziehen & eben nicht auf die Wasserversorgung.


    Dann wirst Du Letztere eben extra bezahlen müssen.

  • Ich versteh nur Bahnhof.

    Kolinum: Demnach handelt es sich nicht um eine bindende Aufzählung der Betriebskosten & ich muss mein Wasser selbst zahlen ?


    Wenn Sie Wasserkosten direkt an den Versorger zahlen, dann tut das nicht der Vermieter.
    Andernfalls läuft das über den Vermieter. Ich bin am Ende!

  • Ich hab das Gefühl wir reden hier alle aneinander vorbei.

    Ich möchte lediglich wissen, ob der Vermieter verpflichtet ist mein Wasser zu zahlen, da dies ja im Mietvertrag (in den 87€ Betriebskosten) aufgelistet ist oder ob der Vermieter mit der Aussage durchkommt, dass dies nur eine allgemeine Auflistung, ohne rechtliche Bindung ist & ich zusätzlich zu 87€ Nebenkosten mein Wasser selber zahlen muss

    Einmal editiert, zuletzt von nooj (6. November 2014 um 22:55)

  • ... ich zusätzlich zu 87€ Nebenkosten mein Wasser selber zahlen muss


    Die 87€ sind eine mglw. willkürliche festgesetzte mtl. Vz, welche auf alle NK (ausser der Heizung) anzurechnen ist.

  • Die 87€ sind eine mglw. willkürliche festgesetzte mtl. Vz, welche auf alle NK (ausser der Heizung) anzurechnen ist.

    Das beantwortet (mal wieder) meine Frage nicht.

    Kann ich meinen Vermieter darauf festnageln,i dass in den 87€ meine Wasserversorgung mit abgedeckt sein muss? Schließlich habe ich meinen Vertrag mit diesem Betrag unterschrieben. Ist dem nicht so, fallen für mich natürlich zusätzliche (Wasser-)Kosten an, die ich gern umgehen möchte.

  • Hallo nooj,

    ja, du bist der Doofe und mußte deine Wasserkosten selbst bezahlen.
    Das muss allerdings jeder andere auch. Es isnd halt Betriebskosten. Einige zahlen die Kosten an der Vermieter und der dann an die Wasserwerke. andere zhalen direkt an die Wasserwerke. Die Kosten sind am Ende aber die gleichen.

    Also, hier passiert nichts Schlimmes, sondern etwas ganz normales - du mußt für dein Wasser bezahlen, so oder so.

    Gruss
    H H

  • Ich hab das Gefühl wir reden hier alle aneinander vorbei.

    Nein, Du scheinst es nur nicht zu verstehen.

    Zitat

    Ich möchte lediglich wissen, ob der Vermieter verpflichtet ist mein Wasser zu zahlen, da dies ja im Mietvertrag (in den 87€ Betriebskosten) aufgelistet ist

    und nochmals Nein!
    Wie dein Vermieter schon richtig bemerkt hat, stehen da auch die Kosten des Aufzuges. Zahlst Du diesen auch? Nein!
    das ist eine Auflistung aller möglichen Betriebskostenarten, unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich erhoben werden.

    Zitat

    Kann ich meinen Vermieter darauf festnageln,i dass in den 87€ meine Wasserversorgung mit abgedeckt sein muss?

    Lass mich raten: Du weiß gar nicht, was Vorauszahlungen sind, oder?

    Wie erkläre ich es dem Kind...
    Grundsätzlich fallen im Laufe des Jahres diverse Betriebskosten an, die auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehört auch das Wasser.
    Es gibt also jährlich eine Abrechnung, wo drin steht, dass Du diese Kosten zahlen musst.
    Im Idealfall werden hierzu Vorauszahlungen vereinbart, die mit der Endabrechnung verrechnet werden, damit Du keine hohe Nachzahlung leisten musst.
    Es wäre auch möglich, überhaupt keine Vorauszahlungen zu vereinbaren, was dann zur Folge hätte, dass Du am Ende einen vierstelligen Betrag auf den Tisch legen musst.

    Heißt also: Selbst wenn Du Vorauszahlungen u.a. für Wasser leistest, heißt das niemals, dass der Vermieter keine höheren Kosten auf dich umlegen darf. Du zahlst die tatsächlichen Kosten und nicht irgendwelche grob kalkulierten (also die Vorauszahlungen).

    Zum Thema: In den Vorauszahlungen von 87 € werden diese Wasserkosten niemals abgedeckt sein, weil der Betrag einfach zu niedrig ist. Soll der Vermieter diese Kosten übernehmen, müssten die Vorauszahlungen entsprechend nach oben korrigiert werden. Alternativ zahlst Du ende des Jahres drauf.

    Also nochmal ganz einfach:
    Du zahlst die Kosten für das Wasser immer. Ob das nun erstmal der Vermieter die vorschießt und über die Betriebskostenabrechnung auf dich abwälzt oder Du dich gleich darum kümmerst, ist völlig unerheblich.
    Du zahlst dafür!

    Jetzt verstanden?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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