Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem mit meiner Verwaltung:
Ich bin im Mai diesen Jahres in meine aktuelle Wohnung gezogen. Im Mietvertrag ist eine Gesamtsumme von 949,04€ vereinbart worden, wovon 87,94€ als Betriebskosten deklariert sind.
Im nächsten Abschnitt (Paragraph) des Vertrages sind die Betriebskosten aufgeführt. Dort heißt es wortwörtlich:
"Betriebskosten in diesem Sinne sind:
[...]
b) die Kosten der Wasserversorgung
c) die Kosten der Wasserentsorgung
[...]"
Deshalb habe ich angenommen, dass die Wasserkosten über die Verwaltung laufen, da ich sie ja in meinen Betriebskosten schon zahle.
Jetzt sagte mir meine Verwaltung (nachdem ich Mahnungen von meinem Wasserversorger bekommen habe), dass sie die Wasserkosten nicht übernehmen. Als ich auf den Mietvertrag verwies, sagte man mir, dass sich dies nicht um eine detallierte Auflistung der einzelnen Posten handelt, sondern nur um eine allgemeine Aufzählung, was denn Betriebskosten sein können.
Man begründete es damit, dass dort ja z.B. auch Fahrstuhlkosten aufgelistet sind und in meinem Objekt ja gar kein Fahrstuhl existiert.
Nun meine Frage: Bin ich der Doofe und muss meine Wasserkosten tatsächlich zahlen oder kann ich darauf bestehen, was im Mietvertrag steht?