Alles chic zurecht gelegt. Wird aber nicht funktionieren.
Sie meinen, daß der Vermieter mit der Tour, eine Schrottimmobilie zu vermieten, keinen Erfolg hat?
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Weil,
Ist irrelevant was ein Vormieter sagt/behauptet.
Ach so, man muß undichte Fenster, Schimmel und Schäden an den Einrichtungsgegenständen klaglos hinnehmen? Und man muß Mängel nicht mehr im Mietvertrag angeben? Muß für jeden Mangel jetzt ein vereidigter Sachverständiger bestellt werden oder ab wann gilt ein Mangel als Mangel?
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und
Ganz sicher sogar. Man hat ja die Wohnung vorher persönlich gesehen.
Ach so? Bei Haustürgeschäften sieht man die Ware nie? Und Sie sehen in einer halben Stunde bei schönem Wetter sämtliche Mängel voraus, die erst bei schlechtem Wetter auftreten könnten? Respekt!
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Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Natürlich kann man das. Aber warum sollte man so lange die gravierenden Mängel und einen zukünftigen langwierigen Rechtstreit hinnehmen?
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Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn, nicht vorher.
Dann verlängert sich die Kündigungsfrist ja entsprechend...
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Ein Rücktrittrecht gibt es bei Mietverträgen i. d. R. nicht.
Bei schweren Mängel kann der Mieter bestenfalls die Miete angemessen mindern.
Also Sie meinen auf die harte Tour? In ein mit verschwiegenen Mängeln behaftetes Objekt einziehen, dann Miete mindern und gleichzeitig auf Behebung der Mängel klagen (was sich u.U. über Jahre hinziehen kann). Zum Schluß dann auf Schadenersatz am Mobiliar vom dann möglicherweise insolventen Vermieter verzichten? Wenn der Mieter nämlich für die verfaulten Fenster ein Urteil analog dem des LG Berlin (Urteil vom 12.03.2013; Az.: 63 S 628/12) erwirkt, sieht es für den Vermieter ganz böse aus. Mietminderung und horrende Kosten für die Mängelbeseitigung. Ob der Vermieter das wirklich will?
Aber wie mir gerade bekannt wurde, besteht lt. gängiger Rechtssprechung bei arglistig verschwiegenem Schimmel die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung oder man kann nach §123 BGB den Mietvertrag anfechten. Inwieweit dies machbar ist, muß jetzt ggf. ein Mieterverein prüfen.