Kündigugsfrist Irreführend formuliert

  • Hallo zusammen,

    derzeit wohne ich in einer "Wohnung auf Zeit" und habe bei dem Einzug mündlich mit dem Vermieter eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vereinbart. Im Vertrag sind die Angaben zur Kündigungsfrist verwirrend formuliert. Ich bin davon ausgegangen bin, dass ich zum Ende des Monats kündigen muss um am 15. des übernächsten Monats ausziehen zu können.
    Der Vermieter behauptet das Gegenteil...Kann ich früher ausziehen aufgrund dieser verwirrenden Formulierung?

    2. befristete Mietdauer
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10. und endet am 01.03.2015. Option auf Verlängerung. Während dieser Zeit besteht die Möglicheit zur Kündigung mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmiete.

    .....

    Die Kündigung muss bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein.

    Danke

  • Der schriftliche Mietvertrag ist entscheidend.

    Hier liegt vermutlich ein unbefristetes Mietverhältnis vor, siehe § 575 BGB. Somit kannst du jederzeit ordentlich ohne Angabe von Gründen und mit den gesetzl. Kündigungsfristen nach § 573 c BGB kündigen. Von dieser Regelung kann zu Gunsten des Mieters abgewichen werden. Falls dir eine 6 wöchige Kündigungsfrist eingeräumt wurde, so wäre sie wirksam.

  • Ist aus dem Vertrag ersichtlich das sie nur zum "vorübergehenden Gebrauch" vermietet wurde?

    Wenn nicht ist die Befristung + Verlängerungsoption unwirksam.

    Steht im Vertrag tatsächlich mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmitte ist das, da nicht zum Nachteil des Mieters, bindend.

    Sprich Du hättest bis Gestern zum 15.12.14 kündigen können.

    In Bundesländern mit Feiertag 1.11. sogar heute noch.

  • rina:

    "Kann ich früher ausziehen aufgrund dieser verwirrenden Formulierung?"
    - Ausziehen kannst Du jederzeit, nur entbindet dies Dich nicht von der Mietzinszahlungspflicht.

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10. und endet am 01.03.2015. Option auf Verlängerung. Während dieser Zeit besteht die Möglicheit zur Kündigung mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmiete.
    - Richtiger als 01.03. wäre der 28.02. gewesen. - Ist wohl Monatsmitte gemeint.:rolleyes:

    "Die Kündigung muss bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein."
    - Wie bereits gesagt, falls in Deinem Bundesland der 01.11. gesetzlicher Feiertag ist, müsste die Kündigung bis spätestens heute ~Nachmittag beim VM bzw. nachweislich in dessen Machtbereich sein, um zum 15.12. wirksam zu werden.

  • Zitat

    Wie bereits gesagt, falls in Deinem Bundesland der 01.11. gesetzlicher Feiertag ist, müsste die Kündigung bis spätestens heute ~Nachmittag beim VM bzw. nachweislich in dessen Machtbereich sein, um zum 15.12. wirksam zu werden.

    Hierzu wurde ich heute an anderer Stelle mehrfach belehrt das regionale, also keine bundesweiten einheitlichen, Feiertage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Werktag zählen.

  • Hierzu wurde ich heute an anderer Stelle mehrfach belehrt das regionale, also keine bundesweiten einheitlichen, Feiertage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Werktag zählen.


    Danke für die Info!

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