Hallo zusammen,
derzeit wohne ich in einer "Wohnung auf Zeit" und habe bei dem Einzug mündlich mit dem Vermieter eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vereinbart. Im Vertrag sind die Angaben zur Kündigungsfrist verwirrend formuliert. Ich bin davon ausgegangen bin, dass ich zum Ende des Monats kündigen muss um am 15. des übernächsten Monats ausziehen zu können.
Der Vermieter behauptet das Gegenteil...Kann ich früher ausziehen aufgrund dieser verwirrenden Formulierung?
2. befristete Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am 01.10. und endet am 01.03.2015. Option auf Verlängerung. Während dieser Zeit besteht die Möglicheit zur Kündigung mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmiete.
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Die Kündigung muss bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, dem 3. Werktag eines Kalendermonats, beim Vertragspartner eingegangen sein.
Danke