Vermieterin dreht durch

  • Hallo,
    kurz zu meiner/unserer Situation:
    Am 15.02.14 sind wir in unsere Wohnung gezogen. Unsere Vermieter Wohnen unter uns im EG und deren Enkelin wohnt im 2. OG, sodass wir die einzige "Fremdpartei" im Hause sind. Wir haben einen Sohn von 1,5 Jahren, die Aussage unserer Vermieter beim Vorstellungsgespräch war, dass es kein Problem ist, da sie Kinder sehr gern haben und auch wissen das Kinder durchaus mal lauter werden können. Für uns eine große Freude denn im LK Ludwigsburg einen Vermieter zu finden, der damit leben kann und den es nicht stört ist nicht leicht, sodass wir auch bereit waren für eine normal Ausgestattete Wohnug deutlich eine über dem Mietspiegel angesetzte Miete zu zahlen.
    Heute kam es jedoch zum Eklat.
    Unsere Vermieterin stand an der Wohnungstüre und bat mich um 10 Minuten Gespräch, es beträfe unser Kind. Nun, ich bin gut erzogen, die gute Dame etwas älter, sodass ich sie in die Küche bat wo ich kochte. Kaum in der Küche angekommen, begann sie mir Vorwürfe zu machen, wir wären ja zu laut, würden nachts in der Küche mit den Stühlen über den Boden scharren, und sowieso wären wir (Ihr Wortlaut!) eine Assi Familie. Außerdem würden wir ja die Wohnung verkommen lassen, die Wohnung sei total verdreckt und ich könne ja ruhig jeden Tag putzen, sie bekäme dies mit ihren 75 Jahren ja auch noch hin da sei es für mich ja nicht schwer, ich sei ja erst 25. Natürlich stimmt es, ich bin erst 25 aber ich habe ein Kleinkind zu betreuen und es ist nicht dreckig in unserer Wohnung, aber eben caotisch. Sie schrie in unserer Wohnung und schmiss unsere Küchenstühle durch die Küche, sprach eine (ich zittiere) "Rückwirkende Kündigung zum 1.11. diesen Jahres" aus und lies sich nur schwer aus der Wohnung vertreiben. Jeder Hinweis, dass wir derzeit das Hausrecht in der Wohnung haben und das sie diese eben nun verlassen soll ignorierte sie, sodass ich bereits drohte die Polizei zu rufen.
    Nach vielen schreiereien ihrerseits vor meinem Kind, hatte ich sie endlich vor die Wohnugstüre bugsiert und dürfte mir noch anhören, das sie will das wir sofort aus der Wohnung verschwinden, sie solch Abschaum nicht in der Wohnung haben wollte und das wäre sie meine Oma oder Mutter sie mir ja schon längst respekt beigebracht hätte.
    Nun, dem Himmel sei es gedankt, ich bin nicht mir ihr Verwand.

    Meine Fragen nun sind aber folgende:
    Kann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?

    Die Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?

    WIe stehen ihre Chancen eine Rückwirkende Kündigung durchzusetzen, und ist so etwas überhaupt rechtens?

    Ihre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?

    Ich glaube das wars erstmal an Fragen.

    Kurz noch zum Vermerk, natürlich sind wir nicht ganz unschuldig, unsere Wohnung ist derzeit etwas Caotischer, weil wir neue Möbel bekommen und derzeit alles etwas zusammengewürfelt steht.
    Und ja, ich vertrete die Meinung, dass es reicht, wenn ich zwei mal die Woche die Wohnung schier mache (Küche ist außenvor, die wird natürlich täglich gereinigt).
    Ich bin nach geraumer zeit auch etwas Lauter geworden, sonst hätte ich sie womöglich jetzt noch in der Wohnung, sie ist aber diejenige die wutentbrannt geschrieen hat, ich bin einfach nur leicht lauter geworden und habe meine tonlage etwas geändert, so als wenn ich mein Kind zurechtweise.
    Und zum nächtlichen Stühleschieben sei vermerkt, das um 22 Uhr schicht im Schacht ist bei uns allen in der Wohnung, da mein Mann um 5 Uhr morgens los zur Arbeit muss und mein Tag um 6.30Uhr losgeht.

    Viele Grüße

  • Zitat

    Kann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?

    Nein, Ihr habt das Hausrecht.

    Zitat

    Die Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?

    ich würde die Schäden dokumentieren und der Dame schriftlich mitteilen, was alles zu Bruch gegangen ist.

    Zitat

    Ihre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?

    Nur wenn eine Vollmacht des Vermieters vorliegt.

    Woher weiß sie, dass die ganze Wohnung verdreckt ist? Hat sie einen Zweitschlüssel? Ich würde hier vorsichtshalber das Schloss wechseln.
    Ich persönlich würde zusätzlich vermutlich auch Anzeige erstatten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Kündigung der Wohnung muss schriftl. zugestellt werden. Der Vermieter braucht einen Kündigungsgrund um die Wohnung zu kündigen.
    Alles das was Sie hier aufgeführt haben sehe ich keine Möglichkeit sie zu kündigen. Jedenfalls nicht ohne vorherige Abmahnung.

    Daher ruhig Blut und einfach warten was passiert.

  • Zitat

    Meine Fragen nun sind aber folgende:
    Kann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?

    nein, natürlich nicht. Du hast es richtig erkannt, du hast das Besitzrecht an der Wohnung. Ungebetene Gäste darf man freundlich, aber bestimmt hinaus begleiten.

    Zitat


    Die Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?


    Du hast nicht für den Schaden einzustehen, den ein Dritter verursacht hat. Dokumentiere die Schäden ordentlich und halte es fest, dass die Vermieterin den Schaden zugefügt hat.

    Zitat


    WIe stehen ihre Chancen eine Rückwirkende Kündigung durchzusetzen, und ist so etwas überhaupt rechtens?


    Eine Kündigung ist schriftlich zu verfassen unter Angabe von Gründen. Dies ist bisher nicht erfolgt, so dass derzeit keine wirksame Kündigung vorliegt. Ihr seid momentan nicht zum Handeln verpflichtet.

    Zitat


    Ihre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?

    Ehepaare vertreten sich kraft Gesetzes gegenseitig, so dass sie vermutlich momentan euere Vermieterin ist.


    Ansonsten ist es halt immer problematisch, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Da kann es schon mal Schwierigkeiten geben. Auch kann keiner von dir verlangen, dass du täglich die Wohnung putzt, es ist auch nicht notwendig. Und das eine Wohnung chaotisch mit einem Kleinkind aussieht und ihr momentan vllt auch neue Möbel erwartet, kann nicht zu euer Ungunsten ausgelegt werden. Eine Abmahnung würde das auch nicht rechtfertigen.

    Fazit: Ruhig bleiben, gegenseitig Rücksicht nehmen und das beste draus machen.

  • Hallo Honigsuppe,

    wie bereits meine Vorredner schreiben, besteht für Euch kein Grund zur Sorge - im Gegenteil: ich würde die Auftritte der VM-Gattin protokollieren nach dem 7W-Motto: Wer hat Was Wann gemacht, Wie Wirkte es sich aus, Wer War Zeuge?
    Aufgrund dieses Verhaltens kannst auch Du (schriftlich nachweislich) abmahnen. Ob eine Anzeige was bringt, wage ich zu bezweifeln, Du müsstest es jedoch beweisen können, damit sie den Spiesss nicht umdrehen kann.

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