§ 573a trotz 3 Wohnungen im Haus
Angenommen, Vermieter V kündigt Mieter M mit Berufung auf § 573 a Abs. 1 mit Frist von 9 Monaten, da M seit 6 Jahren im Haus wohnt. Als Begründung gibt VM an. er benötige den Wohnraum für sich und seine geschäftlichen Zwecke. V selbst wohnt nicht im Haus,( seit 10 Jahren nicht mehr,) ist aber dort gemeldet. Er hat eine zweite Wohnung im Haus an seinen Bruder vermietet ( ohne Mietvertrag, aber mit regelmäßiger Mietzahlung), und die Wohnung des V steht leer, bzw nutzt er täglich für 1 Stunde einen Büroraum. Ist die Kündigung rechtens? Alle 3 Wohnungen haben getrennte Eingänge.