fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

  • Guten Tag,

    Meine Frage ist ob meine Situation mich berechtigt mein Mietverhältnis als Mieter fristlos zu kündigen, gegebenfalls auch über die ausserordentliche fristlose Kündigung.

    Sachlage
    Mein Vermieter stellt seit Einzug überhöhte Nebenkostenabrechnungen. Jedes Jahr erklären wir Ihnen dann was sie abrechnen dürfen und was nicht und wenn ja wie. Das kostet uns jedes Jahr viel Zeit und Mühe, daher haben wir dieses Jahr die strittigen Posten nicht beglichen, von vornherein aber mitgeteilt was wir genau aus welchem Grund erst bezahlen wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt. Wir wollten damit erreichen das der Vermieter zu einem Anwalt geht und ihn belehrt das er im Unrecht ist. Die Antwort der Vermieter viel jedoch deutlich unprofessioneller aus. Als Reaktion erhalten wir Abmahnungen, Extramiete für einen Stellplatz der fünf Jahre kostenfrei und mündlich so zugesichert war, Verleumdung bei Nachbarn, unprofessionelle Beleidigungen in Einschreiben(uns fehle es an Sitte, Anstand und Moral).

    Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben? Das Vertrauensverhältnis ist verloren und nicht wiederherstellbar und aus meiner Sicht unzumutbar.

    Die Situation belastet uns auch psychisch sehr, da niemand weiss mit welcher Reaktion als Nächstes zu rechnen ist.Ist es hilfreich sich diese Belastung ärztlich attestieren zu lassen? Ich empfinde das Einschreiben zudem beleidigend.

    Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?

    Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?

    Herzlichen Dank für die Antworten.

    MfG J.F.


  • Mein Vermieter stellt seit Einzug überhöhte Nebenkostenabrechnungen. Jedes Jahr erklären wir Ihnen dann was sie abrechnen dürfen und was nicht und wenn ja wie. Das kostet uns jedes Jahr viel Zeit und Mühe, daher haben wir dieses Jahr die strittigen Posten nicht beglichen, von vornherein aber mitgeteilt was wir genau aus welchem Grund erst bezahlen wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt.

    Der Vermieter hat einen nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen. Tut er das nicht, können Sie widersprechen. Sollte er sich aber tapfer weiterhin weigern, würde ich einen Anwalt empfehlen.

    Zitat

    ........, Extramiete für einen Stellplatz der fünf Jahre kostenfrei und mündlich so zugesichert war

    Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag verankert ist, hat der Vermieter Ihnen wahrscheinlich aus Kulanzgrpünden einen kostenlosen Stellplatz genehmigt. Eine Mieterhöhung ist das nicht.

    Zitat

    Verleumdung bei Nachbarn, unprofessionelle Beleidigungen in Einschreiben(uns fehle es an Sitte, Anstand und Moral).

    Das ist kein Mietrecht und werde dazu nichts äußern.

    Zitat

    Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben? Das Vertrauensverhältnis ist verloren und nicht wiederherstellbar und aus meiner Sicht unzumutbar.

    Aus meiner Sicht nicht. Die Vertrauensverhältnisse fast aller Mieter zu ihren Vermietern sind mehr oder weniger gestört.
    Das muß schon was Handfestes her.

    Zitat

    Die Situation belastet uns auch psychisch sehr, da niemand weiss mit welcher Reaktion als Nächstes zu rechnen ist.Ist es hilfreich sich diese Belastung ärztlich attestieren zu lassen? Ich empfinde das Einschreiben zudem beleidigend.

    Psychische Belastungen kennt das Mietrecht nicht und ein Attest vom freundlichen Onkel Doktor nebenan ist nicht mal den Besuch bei ihm wert.

    Zitat

    Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?

    Wie bereits erwähnt ist das keine Mieterhöhung.

    Zitat

    Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?

    Fristgerecht zu Ende Januar noch bis Montag kündigen.

    Es geht leider nicht besser.

  • Zitat

    Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben?

    Aus meiner Sicht nicht.

    Zitat

    Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?

    Nein. Der Vermieter könnte hier auch schlicht die Nutzung des Stellplatzes, da nicht nachweislich zugesichert, von jetzt auf gleich untersagen.

    Zitat

    Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?

    Fristgerecht kündigen.

    Aber das, wenn ich das recht verstehe, willst Du ja nicht.

    Hast Du denn schon eine Bleibe in die Du von jetzt auf gleich einziehen kannst?

  • MeJulila:

    "Mein Vermieter stellt seit Einzug überhöhte Nebenkostenabrechnungen."
    - Denen würde ich widersprechen.

    "Jedes Jahr erklären wir Ihnen dann was sie abrechnen dürfen und was nicht und wenn ja wie."
    - Das ist nicht Deine Aufgabe. Vielmehr würde ich überlegen, dass, wenn das ein Prinzip zu vermuten wäre, eine Anzeige vegen Betrug(sversuch) (§ 263 StGB) zu erstatten.

    "Das kostet uns jedes Jahr viel Zeit und Mühe, daher haben wir dieses Jahr die strittigen Posten nicht beglichen, von vornherein aber mitgeteilt was wir genau aus welchem Grund erst bezahlen wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt."
    - Richtig.

    "Die Antwort der Vermieter viel jedoch deutlich unprofessioneller aus. Als Reaktion erhalten wir Abmahnungen, Extramiete für einen Stellplatz der fünf Jahre kostenfrei und mündlich so zugesichert war, Verleumdung bei Nachbarn, unprofessionelle Beleidigungen in Einschreiben(uns fehle es an Sitte, Anstand und Moral)."
    - Das wäre alles einzeln zu prüfen. Zum Stellplatz wurde ja schon was geschrieben.

    "Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben? Das Vertrauensverhältnis ist verloren und nicht wiederherstellbar und aus meiner Sicht unzumutbar."
    - Auch ausmeiner Sicht kein ausreichender Grund.

    "Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?"
    - Auch das wurde bereits kommentiert.

    "Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?"
    - Ja, und zwar sofort, "zum nächstmöglichen Termin" (das genügt). Wenn der VM das Einwurfeinschreiben bis zum 3. Werktag d.M. erhält, wäre das dann zum 31.01.2015.

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