Vermieter will eine Monatsmiete behalten

  • Hallo, ich habe ein Großes Problem, am 24.10.20014 unterschrieb ich einen Mietvertrag für ein Bungalow.
    550 Euro Kaltmiete und 100 Euro Betriebskosten, die Schlüssel bekam ich auch am 24.10.2014.
    Schon am Morgigen Tag überlegte sich die Frau das anders und wollte doch nicht (Sie hat nicht unterschrieben)
    sogleich ging ich zum Vermieter und bat um eine auflösung, Kaution hatte ich schon bezahlt 3 Kaltmieten.
    Der Vermieter war Stur und wollte eine Monatsmiete ink Betriebskosten und 50 Euro Vertragsgebühr einbehalten also 700 Euro.
    Ich sagte dem Vermieter das sich meine Frau scheiden lassen würde wenn sie es mitbekäme, und der Amt auch keine 650 Euro für eine Person Zahlt (um ihn weich zu kriegen)
    er war aber leider nicht Weich zu kriegen.
    Am ende des gesprächts sagte ich dann dass ich damit nicht einverstanden bin und erklärte ihn das ich dann 3 Monate einziehen werde und dann wieder auszihen werde, und wollte die Schlüssel wieder.
    Er war nicht erfreut und sagte das er nicht will das ich da für nur 3 Monate einzihe naher renoviere ich nicht oder mache ihn was kaputt.
    Ich betonte dann das ich meine 1650 Euro wieder zurück haben will, oder die Schlüssel. Er wollte die Schlüssel nicht geben und machte mir wieder das Angebot mit die 700 Euro.
    Ich lehnte ab, er weigerte sich mir die Schlüssel zu geben, sogleich rief ich die Polizei.
    Die Polizei rief ihn an, und erklärte mir das das Zivilrecht sei.
    So jetzt machen wir uns große sorgen ob er damit durch kommt, weil er mir gesagt hatt das er ein Anwalt nehmen wird. Wir wollen aber auf 700 Euro nicht verzichten bitte um Hilfe.

  • Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag und können Ihnen mit 3-Monatsfrist wieder kündigen.
    Daran hat sich jeder Beteiligte zu halten. Wenn Sie nicht im Guten übereinkommen, dann bleibt Ihnen nur dieser Weg.
    Sollte der Vermieter Ihnen die Schlüssel nicht aushändigen wollen, können Sie sofort fristlos kündigen.

    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    Duch eine mögliche Weigerung den Schlüssel auszuhändigen, können Sie die Mietsache nicht nutzen und demnach fristlos kündigen.
    Das wäre für Sie die komfotabelste Lösung.

    Ich würde am Tag des Mietbeginns den Schlüssel holen und sollte er ihn Ihnen verweigern übereichen Sie ihm gleich die fristlose Kündigung.
    Damit hat er keinerlei Ansprüche mehr Ihnen gegenüber. Das dumme Gesicht würde ich gern sehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (31. Oktober 2014 um 11:59)

  • Ergänzend zu meinem Vorgänger sollte man nach sagen, dass Sie den Vertrag sofort mit 3 -monatiger Frist schriftlich kündigen sollten. Ansonsten hat der Vermieter für die gesamte Mietzeit Anspruch auf die volle miete und Nebenkosten.

    Diese kann er auch einklagen.
    Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:

    -sofort Kündigung schreiben
    - am Mietbeginn Schlüssel abholen.

    Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht übergibt: sofort fristlos kündigen
    Wenn er Sie übergibt: Schlüssel nehmen und am Ende der Kündigungsfrist wieder zurückgeben. Miete und Nebenkosten sind für die Mietzeit fällig

  • Hallo,

    du hast einen Mietvertrag unterschrieben und an den bist du gebunden. Daran ändert auch die Tatsache, dass du es dir bereits am nächsten Tag anders überlegt hast nichts.

    Ich finde es seitens des Vermieters nicht unverschämt eine Monatsmiete plus 50Euro zu fordern. Schließlich muss er sich jetzt einen neuen Mieter suchen. Ich kann den Vermieter auch verstehen, dass er dir den Schlüssel jetzt nicht mehr aushändigt, wenn du dich so trotzig zeigst. Es macht doch auch gar keinen Sinn, dass du drei Monaten einziehen willst, dann mußt du 3 Monatsmieten zahlen. Mit der fristlosen kündigung wäre ich mir nicht so sicher, wie. Deine sehr unrationale Ankündigung für 3 Monate einzuziehen könnte als verdächtig ausgelegt werden und damit ist die Rechstlage wie immer nicht 100%ig. Am Ende hast du dem Vermieter gegenüber sogar zugegeben, dass das amt die Miete nicht zahlt und dass du dadurch (und die anstehende Scheidung) in finanziellen Schwierigkeiten bist. Wer weiss ob du in deinem Fall vor Gericht wirklich Recht bekommst. Bitte vergiss nicht, dass du klagen mußt und nicht der Vermieter. Der kann sich aus der Kaution bedienen.

    Und selbst wenn der Vermieter dir den Schlüssel gibt und du für drei Monate einziehst, weiss ich nicht was das bringen soll. Dann mußt du 3 Monate Miete zahlen (was das Amt deiner Aussage nach sowieso nicht macht) und dein Vermieter hat immernoch die Kaution und zieht für jede Kleinigkeit etwas ab. Da würdest es dir nur noch schwerer machen.

    Meine Empfehlung: Akzeptiere das Angebot des Vermieters, dass nicht sooo unfair ist, wie du tust und erspare dir drei Monatsmieten und mögliche Einbussen bei der Kaution.

    Verträge sollte man eben nicht unterschreiben, wenn man sich nicht sicher ist.

    Gruss
    H H

  • Der Anwalt hat ihn Gestern die Kündigung geschrieben (Per einschreiben) und ihn aufgefordert bis 04.11.2014 die Mietkaution an ihn zu überweisen.
    Hat er trotzdem Möglichkeiten eine Monatsmiete zu behalten?
    Wenn er sagt das ich ihn die Schlüssel gegeben habe, und das ich gesagt habe das die Miete nicht bezahlt wird?
    Er geht ja auch zu einen Anwalt was könnten die schreiben oder erreichen?

  • Ich fang nochmal an:

    Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß geschlossen und somit besteht für den Mieter nur die Möglichkeit einer 3- monatigen Kündigungsfrist.
    Der Mieter möchte vom Vertrag zurücktreten und bittet den Vermieter um Auflösung des Vertrages.
    Der Vermieter fordert dafür eine, sagen wir: Ablösesumme.

    Der Mieter ist nicht bereit, diese zu zahlen. Demzufolge bleibt der Mietvertrag weiterhin bestehen.

    Wenn daraufhin, der Vermieter den Schlüssel einbehält, das der Mieter die Sache nicht nutzen kann, kann er fristlos kündigen.

  • Zitat

    Hat er trotzdem Möglichkeiten eine Monatsmiete zu behalten?

    Frag das den Anwalt, oder denkst du, dass der hier mitliest?

    Zitat

    Er geht ja auch zu einen Anwalt was könnten die schreiben oder erreichen?

    Dein Vermieter und sein Anwalt werden hier bestimmt nicht mitlesen, darum musst du die Gegenseite direkt fragen, oder abwarten, was man dir schreibt.

    Und diesen Schriftsatz solltest du hier hochladen, nachdem du persönlichen Daten radiert hast.

  • Hallo Gabriel,

    jetzt hast du über einen Anwalt gekündigt (zu wann?) und die Rückzahlung der Kaution zum 04.11. gefordert (auf welcher Rechtsgrundlage?)

    Ich begreife das nicht. Du schließt einen Vertrag, den du nicht einhalten willst und erwartest, dass der Einzige, der dadurch einen Nachteil hat, dein Vermieter ist. Jetzt schaltest du noch einen Anwalt ein, der diesen Quatsch noch unterstützt. Lass mich raten: du mußt den Anwalt nicht selbst bezahlen, sondern das macht das Amt.

    Viel Erfolg bei deinem Kreuzzug. Erstreite dir den Schlüssel, zahle drei Monate Miete für eine Wohnung, die du gar nicht richtig nutzen kannst und ziehe dann wieder aus. Vielleicht bekommst du anschließend sogar die volle Kaution zurück. Du kannst dann auch überall erzählen, wie toll du das Problem mit dem Vertrag den du nicht einhalten wolltest gelöst hast.

    Over and out
    H H


    Kolinum:
    Ich wäre mit dem Recht auf fristlose Kündigung vorsichtig. Scheinbar hat Gabriel ihm gesagt, das Amt würde nicht zahlen und seine Frau würde sich scheiden lassen. Damit gibt es erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters und einen Grund für die Verweigerung der Wohnungsübergabe. Daraus könnte ein Schadensersatzanspruch (Mietausfall) gegen Gabriel entstehen. Man kann da nie sicher sein, wie die Richter heute entscheiden. Am Ende wäre es durchaus nachvollziehbar, wenn dem Vermieter Recht gegeben wird, die Wohnung nicht an jemanden zu übergeben, der ihm sagt, die Miete könne nicht bezahlt werden.


  • Scheinbar hat Gabriel ihm gesagt, das Amt würde nicht zahlen und seine Frau würde sich scheiden lassen. Damit gibt es erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters und einen Grund für die Verweigerung der Wohnungsübergabe.


    Das sehe ich auch so.
    Aber der Vertrag ist nun mal unterzeichnet und die Nichtaushändigung des Schlüssels ist ein Vertragsbruch.

    Das da einiges von beiden Seiten schief gelaufen ist (u.a. die Schlüsselrückgabe an den Vermieter) ist nicht strittig.

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