Haus mangelhaft ausgebaut, erst nach 15 Monaten den Fehler bemerkt

  • Hallo,
    ich bin im August letzten Jahres in ein Einfamillienhaus eingezogen. Das haus war im Obergeschoss komplett aus Rigips und zum teil Vertäfelte Decken, und ein schönes modernes Bad oben und unten. Wir wurden darauf hingewiesen, das dieses Haus:
    -anfang 60er (63) gebaut
    -Ende der 70er (79)Modernisiert wurde, inklusive ausbau der Dachetage mit modernster Isolierung zu der Zeit. Ausbau der Öfen und Einbau einer Zentralheizung.
    -2010 noch mal Modernisiert und besser Isoliert wurde, und bei dieser Gelegenheit auch eine verbesserte Heizung eingebaut wurde, die Isolierung noch mal verbessert wurde, und dabei auch gleich die beiden Badezimmer neu gemacht wurden. Der Gesamteindruck deckte sich mit den "zusagen und erklärungen" des vermieters.

    Seltsam das unser obergeschoss stets deutlich kälter als das Erdgeschoss war, aber der vermieter erklärte das mit zu klein bemessenen Heizkörpern und das wir zu viel erwarten würden, wenn die Dachgeschosszimmer auch 16-20 °C haben sollten, und das dies noch behoben wird.

    Schock 1.) Abrechnung Gas, ich lag so etwa beim 3fachen des Normalwertes für diese QM, vermieter gefragt und als Antwort :"Was ? Das kann doch gar nicht sein ? Bislang haben sich alle Mieter immer gefreut das alles so isoliert ist... Habt ihr evtl. bei offenen Fenster geheizt ? Oder im Sommer auch aus versehen in verschiedenen Räumen ?"

    Schock 2.) Jetzt vor wenigen Tagen wollte ich die oberen Zimmer neu Tapezieren (hatten wir beim Einzug erst mal so gelassen), und mein Sohn hat mit dem Besenstiel ein Loch in die Rigipsplatte geschlagen. Ein Blick in das loch zeigte.... Dachpfannen :confused: ... Rüber in das Bad, steckdose raus, loch in die Plastikdose gebohrt... Dachpfannen.... Nebenraum ... naja, ich könnt es sicher raten... Also mal aufs Dach, paar Pfannen hoch geschoben, und ich konnte überall schön auf die Rigipsplatten schauen, ausser oben, da gab es dachlatten und vertäfelungsholz.


    Kein Spuren einer Moderniesierung in den 70ern oder 2010. Und ob es jemals standart war, mit Rigips ohne Dämmung räume zu bauen, wage ich zu bezweifeln.


    Nun nach dem Roman meine Fragen:

    1.) Dem vermieter müssen als Hausbesitzer ja solche Tatsachen bekannt sein. Kann ich ihm eine Täuschung unterstellen vor gericht und vom Mietvertrag zurücktreten ?
    2.) Kann ich Schadensersatz für den entsatndenen schaden (Gasrechnung jenseits von Gut und Böse, ade neues Auto) vom Vermieter verlangen ?
    3.) Kann ich andernfalls die Miete rückwirkend senken ?

    Mit freundlichen Gruss
    Isanok

  • 1.) Dem vermieter müssen als Hausbesitzer ja solche Tatsachen bekannt sein. Kann ich ihm eine Täuschung unterstellen vor gericht und vom Mietvertrag zurücktreten ?


    Wenn Sie die Täuschung beweisen können, denke ich mal an gute Karten.
    "Wir wurden darauf hingewiesen" halte ich aber als Beweis für nicht ausrechend,

    Zitat

    2.) Kann ich Schadensersatz für den entsatndenen schaden (Gasrechnung jenseits von Gut und Böse, ade neues Auto) vom Vermieter verlangen ?


    Nein!

    Zitat

    3.) Kann ich andernfalls die Miete rückwirkend senken ?


    Ich glaube nicht. Das Ganze ist zu dünn. Kündigen Sie fristgerecht. Der Winter beginnt erst.

  • Zitat

    Wir wurden darauf hingewiesen, das dieses Haus:

    Anstatt auf das Geschwätz des Vermieters zu hören (der hat wohl nur Interesse an der Miete), hättet ihr euch den Energiepass für diese Wohnung zeigen lassen sollen. Jetzt ist es zu spät, da bleibt nur der Auszug. Kündigt noch heute beweisbar, dann endet das Mietverhältnis am 31.01.2015.

  • Isanok:

    "1.) Dem vermieter müssen als Hausbesitzer ja solche Tatsachen bekannt sein. Kann ich ihm eine Täuschung unterstellen vor gericht und vom Mietvertrag zurücktreten ?"
    - Nein, zumindest nichterfolgreich. Es lag an Dir, vor Mietbeginn bei Besichtigung der Mietsache sich genauer zu informieren.

    "2.) Kann ich Schadensersatz für den entsatndenen schaden (Gasrechnung jenseits von Gut und Böse, ade neues Auto) vom Vermieter verlangen ?"
    - Verlangen ja, jedoch m.E. nicht erfolgreich.

    "3.) Kann ich andernfalls die Miete rückwirkend senken ?"
    - Nein.

    Tipp: Plenk ? Wikipedia

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!