1. Der Vermieter hat grundsätzlich eine Überlegungsfrist von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, um mögliche Schäden anzuzeigen.
2. Du hättest dich sofort darum kümmern müssen, als dir der Schaden gemeldet wurde, um zu prüfen, ob du das verschuldet hast, bzw. deine Haftpflichtversicherung (hoffentlich vorhanden) zu informieren.
Erst wenn die 6 Monate rum sind kannst du die Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wenn aber im Übergabeprotokoll diese sicherlich sichtbaren Beschädigungen nicht aufgeführt sind, wird der Vermieter sich fragen lassen müssen, warum er sie bei Übergabe der Wohnung nicht bemerkt hat.
Lieber benni
Darum geht es mir doch übergabe protokoll habe jch da steht nur haus türe erneuern und kinderzimmer türe alr anderen räume ok .
Nebenkosten abrechnung bekommen mit guthaben.
Aber kein wort zur kaution deshalb frag ich doch ob er mir nicht eine art abrechnung der kaution geben muss !
Und wenn er die türzargen mit berechnet ob er das darf obwohl diese nicht im übergabeprotokoll vermerkt sind