Hallo,
zum 31.10.2014 gebe ich meine Wohnung wieder ab.
Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen, der Vermieter meinte bei der Übergabe, im Beisein meines Freundes, "Der Vorteil der Übernahme einer unrenovierten Wohnung ist, Sie müssen sie beim Auszug nicht renoviert abgeben"
Auf mein Kündigungsschreiben erhielt ich allerdings ein Schreiben in dem stand, das er will das die Wohnung Schönheitsmängel frei übergeben wird.
Der Anwalt meinte zwar das ist nur ein Standartschreiben, aber bei dem Miethai bin ich mir ziemlich sicher das der so viel Kaution wie möglich einbehalten will.
Ich habe ihm auch geantwortet das ich die Wohnung so abgebe wie sie jetzt ist und daran nichts mehr mache, besonders nach dem oben genanntes bei der Übergabe gesagt wurde. Ich erhielt aber keine Antwort darauf.
Meinte ihr ich muss die Wohnung wirklich renoviert abgeben? Ich habe eine Wand dunkellila gestrichen und eine rot. Und ich seh nicht ein das ich die alles noch mal streichen soll. Ich habe noch weiße und passtellgelbe Farbe über und würde die auch da lassen, dann soll das der neue Mieter machen, aber ich seh ehrlich gesagt nicht ein da noch mehr an der Wohnung zu machen, besonders wo ich ausziehe weil der Vermieter alle Mängel die ich ihm nannte nicht beseitigt hat und ständig ohne mein Wissen Türen und Schlösser hat austauschen lassen.
(hier alles was so nettes vorgefallen ist: https://www.gutefrage.net/frage/vermiete…answer138447169 )