Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

  • Ich wurde im Dezember 2012 wegen wirtschaftlicher Verwertung gekündigt und musste innerhalb von 3 Monaten die Wohnung verlassen. Mir wurde noch ein Monat länger genehmigt da der Wohnungsmarkt nicht so viel her gab.
    Der Eigentümer ist kurz vor der Kündigung die Stadt geworden. Laut Bürgermeister sollte das alte Haus abgerissen und 3 neue Häuser mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss neu gebaut werden. Ich sollte auch schnell ausziehen da er Fördergelder beantragt hatte und die nur genehmigt werden wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Abriss begonnen werden würde...
    Soweit so gut, ich bin damals raus und ein paar Monate später wurde das Haus tatsächlich abgerissen. Allerdings wurde bis jetzt nichts gebaut! Es ist nun ein Schotterplatz auf dem Autos ohne Entgeld parken...
    Ist damit der Kündigungsgrund nicht hinfällig da keinerlei wirtschliche Verwertung stattfindet?

    MfG M.Frank

  • Zitat

    Ist damit der Kündigungsgrund nicht hinfällig da keinerlei wirtschliche Verwertung stattfindet?


    Ich habe mich hier im Forum umgesehen, aber den Bürgermeister nicht entdeckt. Deshalb mein guter Rat, versuche im Rathaus oder über deinen gewählten Gemeinde/Stadtrat Licht ins Dunkle zu bekommen.

  • Ist damit der Kündigungsgrund nicht hinfällig da keinerlei wirtschliche Verwertung stattfindet?


    Vielleicht könnte der frühere Vermieter auch etwas dazu sagen.


  • Ist damit der Kündigungsgrund nicht hinfällig da keinerlei wirtschliche Verwertung stattfindet?


    und was willst du dagegen tun? Wieder einziehen?

    Du hast da etwas falsch verstanden:

    Es wurde nicht gekündigt, damit das Grundstück anders wirtschaftlich verwertet werden kann, sondern vielmehr, weil der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes gehindert ist (Vgl. § 573 Abs. 2 Pkt. 3 BGB).

    Das heißt nichts anderes als: Das Haus war Schrott und eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Hier hat der Vermieter das Recht zu kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • und was willst du dagegen tun? Wieder einziehen?
    Scherzkeks gefrühstückt? Natürlich gehts mir um eine Entschädigung für meine entstandenen Mehrkosten die mir durch den Umzug auferlegt wurden...

    Du hast da etwas falsch verstanden:

    Es wurde nicht gekündigt, damit das Grundstück anders wirtschaftlich verwertet werden kann, sondern vielmehr, weil der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes gehindert ist (Vgl. § 573 Abs. 2 Pkt. 3 BGB).

    Das heißt nichts anderes als: Das Haus war Schrott und eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Hier hat der Vermieter das Recht zu kündigen.


    Ich hätte gedacht das hinterher auch eine wirtschaftliche Verwertung gegeben sein muss um so zu kündigen. Da das anscheinend nicht der Fall sein muss hat sich meine Frage erledigt, dafür danke. Schade das das nicht ohne unnötigen Sarkasmus ging...

  • Schade das das nicht ohne unnötigen Sarkasmus ging...

    Schade, dass Du zum Lachen in den Keller gehst...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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