und was willst du dagegen tun? Wieder einziehen?
Scherzkeks gefrühstückt? Natürlich gehts mir um eine Entschädigung für meine entstandenen Mehrkosten die mir durch den Umzug auferlegt wurden...
Du hast da etwas falsch verstanden:
Es wurde nicht gekündigt, damit das Grundstück anders wirtschaftlich verwertet werden kann, sondern vielmehr, weil der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes gehindert ist (Vgl. § 573 Abs. 2 Pkt. 3 BGB).
Das heißt nichts anderes als: Das Haus war Schrott und eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Hier hat der Vermieter das Recht zu kündigen.
Ich hätte gedacht das hinterher auch eine wirtschaftliche Verwertung gegeben sein muss um so zu kündigen. Da das anscheinend nicht der Fall sein muss hat sich meine Frage erledigt, dafür danke. Schade das das nicht ohne unnötigen Sarkasmus ging...