Kündigung untermietvertrag durch Hauptmieter

  • Hallo liebes forum
    Habe seit diesem Monat einen untermieter
    Das Zimmer ist teilweise möbliert, begehbarer Kleiderschrank, Tisch, Spiegel sowie Stuhl und eine sitzsack.
    Im Mietvertrag steht nur Teilweise möbliert, keine Kündigungsfrist. Unter Rücksichtnahme der finanziellen Mittel habe ich keine Kaution verlangt.
    Leider gab es schon am 3tag mega Stress und ich hab ihm da schon gesagt er kann ne neue Wohnung suchen
    Seit dem Tag alles noch viel schlimmer:
    - dreckiges Geschirr steht 1,2 Tage Rum obwohl spülmaschine da ist
    - kann Waschmaschine Mitbenutzen Habs erlaubt, wäscht nun aber 2,3 mal die Woche und jeweils nur 9,10 Kleidungsstücke
    - Zimmer ist gefliest hat seit neustem nen Fitness Tick und macht hanteltraining im Zimmer und macht jedes mal nen schlag wenn Hantel hingelegt wird bzw mal aus der Hand fällt hab auch schon drauf hingewiesen das es so nicht geht auch wegen Mieter die drunter wohnen
    - Licht brennt unnötig im Flur
    - sussigkeiten werden genommen ohne zu fragen
    - Toilettenpapier/feuchte Tücher werden im unverstand verbraucht ohne das nachgekauft obwohl dies bei Vertragsabschluss behandelt wurde
    - nächtlicher Besuch incl. Fun im Bett und dies in ner Lautstärke das mir es peinlich vor den Nachbarn nun ist
    Ekle mich schon jetzt in meiner Wohnung (bin selbst nur mieter) mein Handtuch im Bad zu lassen weil ich nicht weiß was passiert


    Ich will echt nicht kleinlich sein aber das ist mir zuviel des Guten und will ihm kündigen.. Welche Möglichkeiten hab ich? Hab gelesen bei teilweise möbliert auf 30. des Monats? Leider hab ich nicht die Möbelstücke aufgeführt im Vertrag.

  • Zitat

    Hab gelesen bei teilweise möbliert auf 30. des Monats?

    Falsch gelesen. Teilmöbliert = unmöbliert.

    Für die Kündigung seitens des Vermieters gelten § 573 und 573c Abs. 1

    oder

    § 573a


    Zitat

    Leider hab ich nicht die Möbelstücke aufgeführt im Vertrag.

    Dann hättest selbst bei Vollmöblierung schlechte Karten. Denn aus dem Vertrag müßte deutlich hervorgehen das das Zimmer überwiegend, man kann auch sagen vollständig, mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist.

  • Aber wenn möbliert im Vertrag steht und alles bis auf ein Bett vom Vermieter ist, ist es ja überwiegend möbliert. Es wurde sogar ein klappbett mit Matratze angeboten.
    Weiterhin machen ja auch die angeführten Punkte ein weiteres zusammenleben unmöglich.

  • Du hast aber im Vertrag nicht festgehalten das die Möbel dir gehören. Ergo gilt das Zimmer als unmöbliert.

    Die Punkte die ein weiteres Zusammenwohnen unmöglich machen sind keine mietrechtlich anerkannten Kündigungsgründe.

    Du kannst deinem Mieter nur nahelegen sich eine neue Bleibe zu suchen und selbst zu kündigen oder ihn, sobald er was gefunden hat, ohne Kündigung aus dem Vertrag entlassen.

    Nochmal, mietrechtlich hast Du keine Handhabe ihm zu kündigen.

  • Woher habt ihr die Infos das die Möbel im Mietvertrag mitdrinstehen? Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
    Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen

  • [quote='1']Woher habt ihr die Infos das die Möbel im Mietvertrag mitdrinstehen? Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
    Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen[/QUOTE]
    Ein dehnbarer Begriff, über den sich trefflich streiten lässt.
    Tipp: Protokoll führen nach dem W-Motto: Wer hat Was Wann gemacht, Wie wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge?


  • Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen

    Ohne eine Abmahnung auszusprechen? Interessant... Ich verweise mal auf den § 543 (3) BGB, wonach es hier erst einer Abmahnung bedarf. Den Paragraphen scheint Dein Anwalt nicht zu kennen. Lass mich raten: Kein Fachanwalt für Mietrecht?

    Zitat

    Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.

    Da dein Anwalt schon bei der Kündigung falsch liegt, will ich zu dem anderen eigentlich gar keine Worte mehr verlieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Woher habt ihr die Infos das die Möbel im Mietvertrag mitdrinstehen? Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
    Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen

    Na dann mach doch was der Anwalt "empfiehlt".

    Der Mieter behauptet dann, da im Mietvertrag keine Möblierung erwähnt ist, er hat unmöbliert gemietet.

    Und die fristlose Kündigung ignoriert er genüsslich weil keinerlei Abmahnung erfolgt ist.

    Schlauer Anwalt.

  • Na dann mach doch was der Anwalt "empfiehlt".

    Der Mieter behauptet dann, da im Mietvertrag keine Möblierung erwähnt ist, er hat unmöbliert gemietet.

    Und die fristlose Kündigung ignoriert er genüsslich weil keinerlei Abmahnung erfolgt ist.

    Schlauer Anwalt.


    Dann sag mir doch mal bitte wo es steht das im Vertrag stehen muss was für Möbel dies beinhaltet ?!?
    Weiterhin sagst du der Mieter behauptet keine Möbilierung .....obwohl er den Vertrag unterschrieben hat das er das Zimmer möbiliert anmietet ?!?

  • Greul,

    Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben: In #1 schreibst Du: "Im Mietvertrag steht nur Teilweise möbliert".

    Und hier: ".....obwohl er den Vertrag unterschrieben hat das er das Zimmer möbiliert anmietet ?!?"

    Ich wünsche Dir fröhliches Weiterherumeiern und einen FACH-Anwalt.

  • Zitat

    Dann sag mir doch mal bitte wo es steht das im Vertrag stehen muss was für Möbel dies beinhaltet ?!?

    Wie willst Du sonst einem Richter nachweisen, ob es sich tatsächlich um möblierten Wohnraum gemäß der rechtlichen Anforderung handelt?
    Das Wort "Möbliert" ist schon verdammt schwammig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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