Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo,

    meine Vermieterin hat mir vor einigen Monaten mündlich mitgeteilt, dass sie die Wohnung ab März 2015 für ihren Sohn wieder haben möchte. Zwischendurch meinte sie, dass der Sohn schon Ende 2014 wiederkommen würde. Vor ca. einem Monat meinte sie, nein, er würde jetzt doch erst im März wiederkommen. Jetzt habe ich das Glück eine Wohnung ab Dezember 2014 mieten zu dürfen. wie verhält sich nun die Lage: kann es mir passieren, dass ich drei Monate die Miete weiterzahlen muss??
    vielen lieben Dank für Euren Beitrag

    MM

  • Meinen kann man viel. Sie haben noch keine offizielle Kündigung erhalten und können natürlich auch selbst kündigen. Bei 3 Monaten wäre das zum Letzten des Januars 2015.
    Vielleicht haben Sie Glück und können einen einen Aufhebungsvertrag zu Ende Dezember schließen. Würde 1 Monat Mietersparnis bringen.

  • Zitat

    kann es mir passieren, dass ich drei Monate die Miete weiterzahlen muss??

    Es kann nicht nur passieren, es wird passieren.

    Weder Du, noch die Vermieterin hat das Mietverhältnis gekündigt. Kündigst Du nun selbst, ist das frühestens zum 31.01.15 möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was die Vermieterin meint ist schnurz.

    Zitat

    Jetzt habe ich das Glück eine Wohnung ab Dezember 2014 mieten zu dürfen. wie verhält sich nun die Lage: kann es mir passieren, dass ich drei Monate die Miete weiterzahlen muss??

    Die Lage verhält sich so das Du ordentlich kündigen mußt. Was Momentan frühestens zum 31.01.2015 möglich ist. Und so lange mußt Du Miete + Nebenkosten zahlen.

  • Was die Vermieterin meint ist schnurz.
    Die Lage verhält sich so das Du ordentlich kündigen mußt. Was Momentan frühestens zum 31.01.2015 möglich ist. Und so lange mußt Du Miete + Nebenkosten zahlen.


    Da müsste sich die Fragestellerin aber allmählich beeilen...:cool:

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