Vermieter verweigert Internetanschluss - rechtens?

  • Liebe Forengemeinde,

    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
    Ich bin vor kurzem umgezogen und möchte in meiner neuen Wohnung einen für mich unverzichtbaren Internetanschluss beantragen. Ich habe diesen Anschluss inklusive Telefonanschluss bestellt. Nun wurde mir seitens des Anbieters mitgeteilt, dass ein Techniker für die notwendigen Installationen vorbeikommen würde, der Vermieter müsste sein Einverständnis geben, dass etwas am Verteilerkasten gemacht werden darf. Mein Vermieter stellt sich nun aber quer, im Haus hat sonst niemand Internet und er wolle nicht dass ein Kabel verlegt werde. Ich habe keine Ahnung was notwendig ist, um meine Wohnung mit Internet und Telefon zu versorgen, aber laut Anbieter sind keine "Umbaumaßnahmen" nötig, lediglich an diesem Verteilerkasten sollte was gemacht werden. Meine Frage nun: darf mein Vermieter mir dies untersagen?ich bin wirklich ratlos und als Studentin ohne Internet völlig aufgeschmissen.

  • Nach Rücksprache mit dem Internetdienstanbieter erklären Sie dem Vermieter die Arbeiten, welche notwendig sind.
    Ansonsten bleibt Ihnen nur der Klageweg.


    Soo "einfach" ist das... leider.:eek:

  • Besteht denn ein gesetzlicher Anspruch auf Internet? Bzw. wurde diesbezüglich was im Mietvertrag vereinbart? Ich bin skeptisch, dass hier der Klageweg etwas nützt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das kommt darauf an. Selbst, wenn es noch nicht gegossen ist, könnte aber ein Gericht das so verfügen.
    Es würde dort sicher geprüft werden, inwieweit ein Eingriff in die Bausubstanz(?) erforderlich ist oder nicht.
    Das Umklemmen von Kabeln im Verteilerkasten gehört sicher nicht dazu, um einen solchen Eingriff zu verbieten.

    Man sollte auch hier die politische Forderung nach DSL-Anschluß nicht unterschätzen.

  • Das Umklemmen von Kabeln im Verteilerkasten gehört sicher nicht dazu, um einen solchen Eingriff zu verbieten.


    Das Recht auf Information würde ich (auch) höher ansiedeln.

  • Ich danke Ihnen für die Antworten! Ich habe nun genauere Informationen. Um in meiner Souterrainwohnung einen Telefon- und Internetanschluss einzurichten müsste ein Kabel in ein bestehendes Rohrsystem verlegt werden. Hierzu müsste die Wand im Heizungskeller an einer Stelle aufgebohrt werden, um sich Zugang zu verschaffen. Die erforderlichen Dosen sind in meiner Wohnung schon vorhanden, es handelt sich also lediglich um den Kabeldurchzug durch ein bestehendes System. Der Vermieter untersagt jeglichen Eingriffen an der Bausubstanz. Ich habe angeboten, dieses Loch fachmännisch wieder versiegeln zu lassen und mehrfach versichert, dass alle anfallenden Kosten von mir bezahlt werden. Er ist jedoch nicht bereit, hier einen Kompromiss zu finden. Er hat dem Techniker vor Ort die Arbeiten untersagt und ich konnte in letzter Sekunde den Anschluss kündigen. Auch mit einem mobilen Surfstick kann ich nicht ins Internet, da der Empfang in der Wohnung einfach zu schlecht ist. Sehen Sie eine Möglichkeit über den Klageweg?

  • Wenn Sie einen normalen Telefonanschluß haben können Sie doch diesen für das Internet nutzen. Zwar kein DSL, aber darauf haben Sie auch keinen Anspruch
    Ein Eingriff in die Bausubstanz ist das schon. Vielleicht befürchtet der Vermieter Nachahmer.

  • Wenn Sie einen normalen Telefonanschluß haben können Sie doch diesen für das Internet nutzen. Zwar kein DSL, aber darauf haben Sie auch keinen Anspruch
    Ein Eingriff in die Bausubstanz ist das schon. Vielleicht befürchtet der Vermieter Nachahmer.

    Das ist es ja. Ich habe keinen "normalen Telefonanschluss". Auch hierfür fehlt, laut Techniker, ein Kabel.

  • Bitte diese Information aus dem Mietrechtslexikon ausdrucken und dem Vermieter um die Ohren schlagen:

    Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).

    Mietrecht 01 - 2012 Mietrechtslexikon

  • Ich blick da nicht durch:

    Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses muß Ihnen der Vermieter gewähren. Siehe Mainschwimmer!

    Sie wollten aber einen Internetanschluß vielleicht noch mit DSL.

    Nun sagen Sie aber sie hätten keinen Telefonanschluß.

    Ordnen Sie mal Ihre Gedanken. Was haben Sie und was möchten Sie. Die Teilnehmer hier können darauf auch nur so gut antworten, wie gut Sie die Frage stellen.

  • Ich finde ich habe mich klar ausgedrückt und meine niedergeschriebenen Worte machen Sinne, andere User haben mir weitergeholfen.

    Ein kurzes Update: Ein Telefonanschluss und auch ein Internetanschluss (ohne große Extrawünsche, sprich DSL Highspeed etc.) müssen gewährt werden, dies hat mir ein Anwalt versichert. Ich hatte jedoch Glück und eine Miteigentümerin, die ebenfalls im selben Haus wohnhaft ist, hat sich für einen Internetanschluss entschieden und in diesem Zuge mussten meinetwegen keine Umbaumaßnahmen diesbezüglich erfolgen. Die Kabel für den Telefonanschluss wurden vom Vermieter für meine Wohnung mürrisch genehmigt und somit hatte ich auch gleich Zugang an den nun vorhandenen DSL-Anschluss.

    Allerdings werde ich nun mit sonstigen absurden Forderungen terrorisiert und werde mir nun eine neue Wohnung suchen, aber dies gehört nun nicht in dieses Thema.

  • Zitat

    Die Kabel für den Telefonanschluss wurden vom Vermieter für meine Wohnung mürrisch genehmigt und somit hatte ich auch gleich Zugang an den nun vorhandenen DSL-Anschluss.

    Nichts anderes wurde dir von mir mitgeteilt. Dein Vermieter muss dir die Leitung nicht von sich aus in die Wohnung legen, da musst du dich schon selbst drum kümmern. Wenn du deshalb einen Anwalt befragen musstest, kann ich nur hoffen, dass der sich dafür hat bezahlen lassen. Denn warum fragst du in einem Forum, erhältst eine kompetente Antwort und gehst dann doch zum Anwalt.

  • Allerdings werde ich nun mit sonstigen absurden Forderungen terrorisiert und werde mir nun eine neue Wohnung suchen, aber dies gehört nun nicht in dieses Thema.


    Die Eitelkeit ist schon eine "tolle" Triebfeder...
    Du kannst uns latürnich auch damit "belu- äh- belästigen"...

    PS: Natürlich stehen Dir im Informationszeitalter Telefon und Internet zu.

  • Bitte diese Information aus dem Mietrechtslexikon ausdrucken und dem Vermieter um die Ohren schlagen:

    Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).

    Mietrecht 01 - 2012 Mietrechtslexikon

    Und was bedeutet minimaler Eingriff in die Bausubstanz? Gibts dazu auch ne genauere Auslegung? Ist ja wahrscheinlich auch ein wenig Ansichtssache. :) vg

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