Nebenkosten immens gestiegen

  • Hallo,

    wir haben Ärger mit unserem ehemaligen Vermieter aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2013.

    Heizkosten sind sehr hoch, obwohl sparsam geheizt wurde aber dies lasse ich jetzt mal außen vor.

    Hauptsächlich geht es darum, dass die Hausreinigungskosten von 5000 Euro auf 9000 euro gestiegen sind. Auf Nachfrage warum dies so sei, wurde erklärt, dass es Beschwerden über den Reinigungszustand der Häuser gab und so anstatt einer einmaligen eine zweimalige!! Hausreinigung pro Woche beauftragt wurde. Wir Mieter hatten darüber keine Kenntnis.
    Es kann doch nicht sein, dass wenn sich eine Partei beschwert , dann alle mitzahlen müssen?
    Zudem war niemals eine Putzfrau zweimal die Woche anwesend. Das lässt sich natürlich jetzt im Nachhinein nicht mehr nachweisen. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?
    Ich habe dazu ein Urteil des ortsansässigen Amtsgerichts gefunden, welches einem Mieter recht gegeben hat, der geklagt hat, dass eine zweimal wöchentliche Reinigung gegen das Prinzip der Sparsamkeit verstoße.
    Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen aber dieser reagierte in seinem Antwortschreiben nicht darauf.

    Zweiter Punkt ist, dass die Hausmeisterkosten von 4500 Euro auf 8000 Euro gestiegen sind, mit der Begründung der Hausmeister hätte das Müllhaus so oft aufräumen müssen. So etwas war aber gar nicht notwendig, wie soll man das beweisen und wie kann man sich gegen so etwas wehren?
    Wir glauben, dass versucht wird Stundenlöhne des Hausmeisters von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen auf die Mieter umzulegen.
    Vermieter meint man könne gerne die Stundengelege des Hausmeisters einsehen, aber an diesen ist ja schließlich nicht zu erkennen, was dieser wirklich gemacht hat.

    Dann wären da noch zwei aktuelle Punkte die eine Freundin betreffen, die immer noch in dem Haus wohnt.
    Vor zwei Jahren wurde das Mehrparteienhaus verkauft. In der darauf folgenden Betriebskostenabrechnung war plötzlich die Wohnungsgröße verändert. Je Partei um etwa 2qm gestiegen. Auf Nachfrage erklärt der Vermieter, dass die Wohnungen neu vermessen wurden (also wirklich vor Ort wurde nichts vermessen) und alle Wohnungen größer seien.
    In den Mietverträgen stehen nach wie vor die vorherigen Größen.
    Was davon gilt nun und hätten die Mieter darüber informiert werden müssen?

    Zudem wurde das Haus bisher von einem Kabelanschluss mit TV und DSL/Telefon versorgt. Nun kündigte der Vermieter an , dass zum 01.01.2015 die Kabelverträge des Hauses gekündigt wurden.
    Das heißt für die Mieter erstmal, dass Kabelfernsehen wegfällt und sich jeder selbst mit TV zu versorgen hat. Nun gut, aber was ist mit all denjenigen die auch Telefon/DSL über Kabeldeutschland beziehen?
    Die Verträge laufen ja noch. Kann dies weiter von Kabeldeutschland bezogen werden?

    Eine ganze Menge ich weiß, aber es wäre nett wenn uns irgendjemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal!


  • Heizkosten sind sehr hoch, obwohl sparsam geheizt wurde aber dies lasse ich jetzt mal außen vor.

    Meine ich auch!

    Zitat

    Hauptsächlich geht es darum, dass die Hausreinigungskosten von 5000 Euro auf 9000 euro gestiegen sind. Auf Nachfrage warum dies so sei, wurde erklärt, dass es Beschwerden über den Reinigungszustand der Häuser gab und so anstatt einer einmaligen eine zweimalige!! Hausreinigung pro Woche beauftragt wurde. Wir Mieter hatten darüber keine Kenntnis.

    Muß auch nicht. Inwieweit das Sparsamkeitsprinzip verletzt wurde kann hier niemand beurteilen
    Beachten Sie aber auch, daß für Reinigungspersonal und Hausmeister Versicherungen und sonstige Umlagen zu zahlen sind.
    Dafür gibt es aber immer Belege, welche Sie einsehen können.

    Zitat

    Ich habe dazu ein Urteil des ortsansässigen Amtsgerichts gefunden, welches einem Mieter recht gegeben hat, der geklagt hat, dass eine zweimal wöchentliche Reinigung gegen das Prinzip der Sparsamkeit verstoße.
    Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen aber dieser reagierte in seinem Antwortschreiben nicht darauf.

    Dann versuchen Sie es mal bei Ihrem ortsansässigen Gericht

    Zitat

    Zweiter Punkt ist, dass die Hausmeisterkosten von 4500 Euro auf 8000 Euro gestiegen sind, mit der Begründung der Hausmeister hätte das Müllhaus so oft aufräumen müssen. So etwas war aber gar nicht notwendig, wie soll man das beweisen und wie kann man sich gegen so etwas wehren?

    Auch dafür gibt es Arbeitsbelege des Hausmeisters

    Zitat

    Wir glauben, dass versucht wird Stundenlöhne des Hausmeisters von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen auf die Mieter umzulegen.

    Das brauchen Sie nicht zu glauben, das ist sogar völlig korrekt oder wer soll sonst den Hausmeister bezahlen. Ich muß da an n ichts glauben, mir genügt das Wissen.

    Zitat

    Vermieter meint man könne gerne die Stundengelege des Hausmeisters einsehen, aber an diesen ist ja schließlich nicht zu erkennen, was dieser wirklich gemacht hat.

    Diesmal müssen Sie allerdings glauben, denn jeder Handgriff muß nicht aufgeschrieben werden.

    Zitat


    In den Mietverträgen stehen nach wie vor die vorherigen Größen.
    Was davon gilt nun und hätten die Mieter darüber informiert werden müssen?


    Lesen Sie hier:Welche Abweichung bringt Geld? - Wohnfl

    Zitat

    Zudem wurde das Haus bisher von einem Kabelanschluss mit TV und DSL/Telefon versorgt. Nun kündigte der Vermieter an , dass zum 01.01.2015 die Kabelverträge des Hauses gekündigt wurden.
    Das heißt für die Mieter erstmal, dass Kabelfernsehen wegfällt und sich jeder selbst mit TV zu versorgen hat. Nun gut, aber was ist mit all denjenigen die auch Telefon/DSL über Kabeldeutschland beziehen?Die Verträge laufen ja noch. Kann dies weiter von Kabeldeutschland bezogen werden?

    Es wird der Gemeinschaftsvertrag des Hauses gekündigt. Der Vertragspartner ist der Vermieter. Wenn dieser Vertrag ausläuft, bedeutet das nicht, das Ihre Kommunikation des Bach hinunter geht.
    Kabel Deutschland wird auf Sie zukommen, bzw. Sie sollten dort über das Weitere nachfragen.
    Die Zuleitung zum Objekt besteht weiterhin. Nur Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen, welcher aber teurer ist.
    Hier fällt dann der "Mengenrabatt" weg.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (26. Oktober 2014 um 09:32)

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