Hallo,
wir haben Ärger mit unserem ehemaligen Vermieter aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2013.
Heizkosten sind sehr hoch, obwohl sparsam geheizt wurde aber dies lasse ich jetzt mal außen vor.
Hauptsächlich geht es darum, dass die Hausreinigungskosten von 5000 Euro auf 9000 euro gestiegen sind. Auf Nachfrage warum dies so sei, wurde erklärt, dass es Beschwerden über den Reinigungszustand der Häuser gab und so anstatt einer einmaligen eine zweimalige!! Hausreinigung pro Woche beauftragt wurde. Wir Mieter hatten darüber keine Kenntnis.
Es kann doch nicht sein, dass wenn sich eine Partei beschwert , dann alle mitzahlen müssen?
Zudem war niemals eine Putzfrau zweimal die Woche anwesend. Das lässt sich natürlich jetzt im Nachhinein nicht mehr nachweisen. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?
Ich habe dazu ein Urteil des ortsansässigen Amtsgerichts gefunden, welches einem Mieter recht gegeben hat, der geklagt hat, dass eine zweimal wöchentliche Reinigung gegen das Prinzip der Sparsamkeit verstoße.
Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen aber dieser reagierte in seinem Antwortschreiben nicht darauf.
Zweiter Punkt ist, dass die Hausmeisterkosten von 4500 Euro auf 8000 Euro gestiegen sind, mit der Begründung der Hausmeister hätte das Müllhaus so oft aufräumen müssen. So etwas war aber gar nicht notwendig, wie soll man das beweisen und wie kann man sich gegen so etwas wehren?
Wir glauben, dass versucht wird Stundenlöhne des Hausmeisters von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen auf die Mieter umzulegen.
Vermieter meint man könne gerne die Stundengelege des Hausmeisters einsehen, aber an diesen ist ja schließlich nicht zu erkennen, was dieser wirklich gemacht hat.
Dann wären da noch zwei aktuelle Punkte die eine Freundin betreffen, die immer noch in dem Haus wohnt.
Vor zwei Jahren wurde das Mehrparteienhaus verkauft. In der darauf folgenden Betriebskostenabrechnung war plötzlich die Wohnungsgröße verändert. Je Partei um etwa 2qm gestiegen. Auf Nachfrage erklärt der Vermieter, dass die Wohnungen neu vermessen wurden (also wirklich vor Ort wurde nichts vermessen) und alle Wohnungen größer seien.
In den Mietverträgen stehen nach wie vor die vorherigen Größen.
Was davon gilt nun und hätten die Mieter darüber informiert werden müssen?
Zudem wurde das Haus bisher von einem Kabelanschluss mit TV und DSL/Telefon versorgt. Nun kündigte der Vermieter an , dass zum 01.01.2015 die Kabelverträge des Hauses gekündigt wurden.
Das heißt für die Mieter erstmal, dass Kabelfernsehen wegfällt und sich jeder selbst mit TV zu versorgen hat. Nun gut, aber was ist mit all denjenigen die auch Telefon/DSL über Kabeldeutschland beziehen?
Die Verträge laufen ja noch. Kann dies weiter von Kabeldeutschland bezogen werden?
Eine ganze Menge ich weiß, aber es wäre nett wenn uns irgendjemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal!