Wohnungsmaengel

  • Hallo,

    wir würden gern wissen welche rechtlichen Grundlagen zu diesen Mängeln bestehen und was wir tun dürfen. Mit Info bezeichnete Punkte sind bereits behoben oder als Erinnerung in welchen Zustand wir die Wohnug übernommen haben.

    Abrechnungsmängel:

    1. Strom vom Keller allgemein, Eingangsbereich, Beleuchtung Außen, Warmwasserbereiter geht auf unseren Zähler
    2. Heizkörper im allgemeinen Treppenhaus geht auf unsere Heizung
    3. Warmwasserbereitung für alle Parteien wird über unseren Gaszähler erwärmt und Kaltwassereinspeisung kommt von uns, Mietpartei 2 hat nur einen Warmwasserzähler und zahlte bis jetzt 9 Euro pro m3 (KW Kosten, Abwasser, Erwärmung, Speicherwarmhaltung) an uns.
    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )
    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?
    6. Wasserzapfstellen im Keller gehen von unserem Zähler ab und sind daher auch nur von uns zu benutzen.

    Eingangsbereich

    1. Loch im PVC-Belag
    2. Hauseingangstür ist undicht
    3. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit
    4. Info: Treppe nach oben ist sehr laut, quietscht (stört extrem den Schlaf)

    Wohnungseingangstür

    1. keine Wohnungstür mit Brandschutz, sondern einfache Zimmertür mit Glaseinsatz und Scharniere außen, nicht Einbruch sicher
    2. Wohnungseingangstür ist undicht

    Flur/Küche

    1. Info: Steckdosenumrandung defekt, durch uns ersetzt
    2. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel)
    3. Info: Loses Kabel aus Wand, Steckdose durch uns eingebaut

    Bad:

    1. Badezimmertür lässt sich kaum schließen, Tür klemmt
    2. Schimmel an den Glasbausteinen (Duschabtrennung)
    3. Holzdecke verschmutzt und ohne Randleiste
    4. Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    5. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt
    6. Badewanne nicht gedämmt
    7. Durch Abfluss der Badewanne kommt Ungeziefer
    8. Bad wurde angeblich ca.: 2013 komplett erneuert – FI fehlt, FI seit 1984 Pflicht
    9. 2 Lüftungslöcher vorhanden ohne Dämmung nach außen, waren vom Vormieter zugeklebt, ständige Kältebrücke
    10. Info: Spiegelschrank mit defekter Beleuchtung, durch uns behoben
    11. Info: Steckdose bei Waschbecken ohne Funktion , durch uns behoben

    Wohnzimmer

    1. Balkontür ohne Griff außen, Tür ist undicht
    2. nicht alle Steckdosen mit Funktion (bei Doppel und Dreiersteckdosen geht immer eine nicht)
    3. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt
    4. Kippfenster schwergängig
    5. Info: Alle Holzfenster sind in schlechtem Zustand (nicht gestrichen)
    6. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel), zu dunkle Farbe an der Wand

    Küche

    1. Fenster lässt sich schlecht schließen, klemmt
    2. Hohe Luftfeuchtigkeit, in oberer Mietswohnung vermutlich Duschtrasse undicht, dadurch Feuchtigkeit in Wand.
    3. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel),,Dübel Löcher im Fliesen Spiegel vom Vormieter

    Büro

    1. Info: Fensterglas zerkratzt

    Keller

    1. Kleiner Kellerraum – seltsamer Geruch Heizungsleitungen gehen durch Fenster, selbiges lässt sich nicht mehr schließen

    Garage

    1. Info: Strom Garagentor und Unitymedia über flexible Verlängerungsleitungen angeschlossen, durch uns behoben
    2. Info: Garage mit Löchern übergeben (Dübel)

    Allgemein

    1. Kein Energieverbrauchsnachweis vorgelegt
    2. Kabel außen Terrasse nicht UV-Beständig
    3. Gebäudeversicherungen unbekannt
    4. Brandmelder fehlen
    5. Klingelanlage mit Türöffner defekt
    6. Gartenhäuschen Dach undicht
    7. Nachweis über Verbleib der Kaution unklar
    8. Laminat uneben verlegt, bewegt (senkt) sich beim drüber laufen

  • Erstmal sollte man von dieser Liste alle jene Dinge streichen, die bereits vor Anmietung so waren, wie sie nunmal sind und die man hätte sehen können, wenn man sich die Wohnung etwas genauer angeschaut hätte.
    Damit meine ich solche Sachen wie

    Zitat

    keine Wohnungstür mit Brandschutz, sondern einfache Zimmertür mit Glaseinsatz und Scharniere außen, nicht Einbruch sicher


    Und schon ist die Liste halb so lang.

  • Hallo,

    wir würden gern wissen welche rechtlichen Grundlagen zu diesen Mängeln bestehen und was wir tun dürfen. Mit Info bezeichnete Punkte sind bereits behoben oder als Erinnerung in welchen Zustand wir die Wohnug übernommen haben.

    Abrechnungsmängel:

    1. Strom vom Keller allgemein, Eingangsbereich, Beleuchtung Außen, Warmwasserbereiter geht auf unseren Zähler
    2. Heizkörper im allgemeinen Treppenhaus geht auf unsere Heizung
    3. Warmwasserbereitung für alle Parteien wird über unseren Gaszähler erwärmt und Kaltwassereinspeisung kommt von uns, Mietpartei 2 hat nur einen Warmwasserzähler und zahlte bis jetzt 9 Euro pro m3 (KW Kosten, Abwasser, Erwärmung, Speicherwarmhaltung) an uns.

    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )
    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?
    6. Wasserzapfstellen im Keller gehen von unserem Zähler ab und sind daher auch nur von uns zu benutzen.

    Eingangsbereich

    1. Loch im PVC-Belag
    2. Hauseingangstür ist undicht
    3. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit
    4. Info: Treppe nach oben ist sehr laut, quietscht (stört extrem den Schlaf)

    Wohnungseingangstür

    1. keine Wohnungstür mit Brandschutz, sondern einfache Zimmertür mit Glaseinsatz und Scharniere außen, nicht Einbruch sicher
    2. Wohnungseingangstür ist undicht

    Flur/Küche

    1. Info: Steckdosenumrandung defekt, durch uns ersetzt
    2. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel)
    3. Info: Loses Kabel aus Wand, Steckdose durch uns eingebaut

    Bad:

    1. Badezimmertür lässt sich kaum schließen, Tür klemmt
    2. Schimmel an den Glasbausteinen (Duschabtrennung)
    3. Holzdecke verschmutzt und ohne Randleiste
    4. Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    5. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt
    6. Badewanne nicht gedämmt
    7. Durch Abfluss der Badewanne kommt Ungeziefer
    8. Bad wurde angeblich ca.: 2013 komplett erneuert – FI fehlt, FI seit 1984 Pflicht
    9. 2 Lüftungslöcher vorhanden ohne Dämmung nach außen, waren vom Vormieter zugeklebt, ständige Kältebrücke
    10. Info: Spiegelschrank mit defekter Beleuchtung, durch uns behoben
    11. Info: Steckdose bei Waschbecken ohne Funktion , durch uns behoben

    Wohnzimmer

    1. Balkontür ohne Griff außen, Tür ist undicht
    2. nicht alle Steckdosen mit Funktion (bei Doppel und Dreiersteckdosen geht immer eine nicht)
    3. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt
    4. Kippfenster schwergängig
    5. Info: Alle Holzfenster sind in schlechtem Zustand (nicht gestrichen)
    6. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel), zu dunkle Farbe an der Wand

    Küche

    1. Fenster lässt sich schlecht schließen, klemmt
    2. Hohe Luftfeuchtigkeit, in oberer Mietswohnung vermutlich Duschtrasse undicht, dadurch Feuchtigkeit in Wand.
    3. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel),,Dübel Löcher im Fliesen Spiegel vom Vormieter

    Büro

    1. Info: Fensterglas zerkratzt

    Keller

    1. Kleiner Kellerraum – seltsamer Geruch Heizungsleitungen gehen durch Fenster, selbiges lässt sich nicht mehr schließen

    Garage

    1. Info: Strom Garagentor und Unitymedia über flexible Verlängerungsleitungen angeschlossen, durch uns behoben
    2. Info: Garage mit Löchern übergeben (Dübel)

    Allgemein

    1. Kein Energieverbrauchsnachweis vorgelegt
    2. Kabel außen Terrasse nicht UV-Beständig
    3. Gebäudeversicherungen unbekannt
    4. Brandmelder fehlen
    5. Klingelanlage mit Türöffner defekt
    6. Gartenhäuschen Dach undicht
    7. Nachweis über Verbleib der Kaution unklar
    8. Laminat uneben verlegt, bewegt (senkt) sich beim drüber laufen

    Ich möchte solche Leute gerne mal persönlich sehen, die in solche Bruchbuden einziehen. Was sind das wohl für Typen?


  • Könnt ihr bis hierhin schon mal komplett vergessen. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

    Zitat

    7. Durch Abfluss der Badewanne kommt Ungeziefer

    Berechtigt. Könnte auch eure Schuld sein. Vielleicht habt ihr die Tierchen mit irgendwas leckerem gefüttert?

    Zitat

    8. Bad wurde angeblich ca.: 2013 komplett erneuert – FI fehlt, FI seit 1984 Pflicht

    Berechtigt.

    Zitat

    9. 2 Lüftungslöcher vorhanden ohne Dämmung nach außen, waren vom Vormieter zugeklebt, ständige Kältebrücke

    Ooh.. ich fang gleich an zu weinen. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

    Zitat

    10. Info: Spiegelschrank mit defekter Beleuchtung, durch uns behoben

    Eventuell berechtigt.

    Zitat

    11. Info: Steckdose bei Waschbecken ohne Funktion , durch uns behoben

    Berechtigt.

    Zitat


    Wohnzimmer

    1. Balkontür ohne Griff außen, Tür ist undicht

    Es gilt wahlweise: Gemietet wie gesehen. Oder: Is nen Altbau - muss so sein.

    Zitat

    2. nicht alle Steckdosen mit Funktion (bei Doppel und Dreiersteckdosen geht immer eine nicht)

    Berechtigt.

    Gemietet wie gesehen bzw. geht euch nichts an.

    Zitat

    4. Brandmelder fehlen
    5. Klingelanlage mit Türöffner defekt

    Berechtigt.

    Zitat

    6. Gartenhäuschen Dach undicht

    Berechtigt.

    Zitat

    7. Nachweis über Verbleib der Kaution unklar

    Vielleicht schlecht ausgedruckt? Oder vergessen die Brille aufzusetzen?

    Zitat

    8. Laminat uneben verlegt, bewegt (senkt) sich beim drüber laufen

    Ich lach mich schief. Es gilt: Gemietet wie gesehen.

    Auf eure komischen Abrechnungsmängel hab ich gerade keine Lust. Gut, dass ich nicht solche Bruchbuden im Bestand habe und die auch noch an solche Leute wie euch vermiete. Was erwartet ihr eigentlich? Meine Güte...

    Einmal editiert, zuletzt von chrstinaw (25. Oktober 2014 um 18:06)

  • Hallo,

    also mit solch einer Reaktion hätte ich nicht gerechnet.
    Das ich bestimmte Punkte gesehen habe und da der Grundsatz gilt
    Gemietet wie gesehen, ist mir klar.

    Wir haben eindeutig als Antwort bekommen es wird alles getrennt abgerechnet.
    Woher soll ich bei einer Wohnungsbesichtigung wissen auf welchen
    Zähler der Allgemeinstrom geht und das man einen Heizkörper im Treppenhaus
    auf unsere Heizung legt.
    Wenn ich durch die Wohnung gehe fällt mir nicht gleich auf das der Laminat an bestimmten Stellen
    nachgibt.
    Mir fällt auch nicht auf das die Rohre in der Wand als Wandheizung dient weil die Heizung aus war.
    Es ist mir erst jetzt klar das ich in eine Bruchbude gezogen bin und
    angelogen wurde.
    Die Wohnung war bewohnt bei der Besichtigung konnte ich nicht jeden Heizkörper besichtigen
    und das Wasser vom oberen Stockwerk aus unserer Küche ein Feuchtbiotop macht
    ist nun auch nicht gleich zu erkennen.
    Ich werd die Liste mal dezimieren und hoffe auf Hilfe.

  • Wir haben mit dem Vermieter noch nicht gesprochen da ich erst gern
    wissen möchte welche Dinge sind berechtigt und welche nicht.

    Z. Bsp.
    1. habe ich die ganzen Löcher gesehen und da wir neu tapezieren wollten war mir das egal, die hab ich ja auch beseitigt
    2. das Loch im PVC Boden hab ich gesehen, mein Gott 4m2 - mach ich selber
    3. Strom über Verlängerungsleitung hab ich gesehen und selbst geändert.

    ....

    aber einige Dinge halt einfach nicht.

    Wir sind jetzt im Mieterschutzbund und lassen uns auch da beraten, ich wollte halt noch gern andere Meinungen.
    Vieleicht können sich ja
    Mainschwimmer
    Kolinum
    Banane
    noch mal einkriegen.
    Wir suchen seit 2 Jahren eine Wohnung mit Garage.
    Man kann nicht alles kontrolliren.

  • Abrechnungsmängel:

    1. Strom vom Keller allgemein, Eingangsbereich, Beleuchtung Außen, Warmwasserbereiter geht auf unseren Zähler
    2. Heizkörper im allgemeinen Treppenhaus geht auf unsere Heizung
    3. Warmwasserbereitung für alle Parteien (2) wird über unseren Gaszähler erwärmt und Kaltwassereinspeisung kommt von uns, Mietpartei 2 hat nur einen Warmwasserzähler und zahlte bis jetzt 9 Euro pro m3 (KW Kosten, Abwasser, Erwärmung, Speicherwarmhaltung) an uns.
    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )
    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?

    Eingangsbereich

    1. Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist undicht
    2. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit

    Bad:

    1. Badezimmertür lässt sich kaum schließen, Tür klemmt
    2. Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    3. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt

    Wohnzimmer

    1. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt

    Küche

    1. Hohe Luftfeuchtigkeit, in oberer Mietswohnung vermutlich Duschtrasse undicht, dadurch Feuchtigkeit in Wand.

  • Suchen Sie eine andere Wohnung. Bei dieser Anzahl Mängel, allein schon dieses Durcheinander bei den Versorgungsanschlüssen, werden Sie auch in Zukunft nicht froh.

  • Ich hatte weiter oben schon geschrieben, dass du alles rausnehmen solltest was unter gemietet wie gesehen fällt. Dazu zählen m.E. weiterhin:

    Zitat

    1. Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist undicht
    2. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit
    Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    3. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt

    1. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt


    Bleibt im Großen und Ganzen die Abrechnung. Und an der scheint wirklich was nicht zu stimmen.

  • Zitat

    Ich werd die Liste mal dezimieren und hoffe auf Hilfe.


    Und die bekommst du beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Ich denke, dass du hier deinen Bonus verspielt hast.

  • Und die bekommst du beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Ich denke, dass du hier deinen Bonus verspielt hast.


    na wollen wir mal nicht so kaltherzig sein ;)

    Zitat


    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )

    Wenn die in den Gerichten dieses Landes mehrfach bestätigten Mindesttemparaturen erreicht werden, stellt das kein Mangel da. Wie viel ihr an Heizkosten zahlen müsstet lässt sich schließlich anhand der Informationen vom Vormieter oder Vermieter abschätzen. Dass Rohre in Wänden unisoliert verlegt werden war jahrzentelang normal, also kein Mangel.

    Zitat

    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?

    Mit Sicherheit nicht Sache des Vermieters, das sind ganz normale umlagefähige Kosten wie die Grundsteuer.

    Zitat


    1. Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist undicht
    2. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit

    Schimmelbefall naja. Keine Belüftungsmöglichkeit konnte man vorher wissen. Undichtigkeit war sicher vorher absehbar.

    Siehe oben!

    Zitat


    3. Strom über Verlängerungsleitung hab ich gesehen und selbst geändert.

    Das würde ich dem Vermieter besser nicht auf die Nase binden!


    Man sollte aber wenn man sich eine Wohnung ansieht auf solche Dinge achten. Wenn man das nicht auf die Reihe bekommt: Pech gehabt! So ist das eben.

    Beim Mieterbund werdet ihr offene Türen einrennen, für manch irrsinnige Forderung sind die immer zu haben.

  • Hallo,

    danke für deine Mühe,

    Zitat

    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?
    Mit Sicherheit nicht Sache des Vermieters, das sind ganz normale umlagefähige Kosten wie die Grundsteuer.


    Das ich die zahlen muss ist mir klar, sorry blöd ausgedrückt.
    Die Wasserwerke fordern das Geld von uns und ich soll das mit den Obermietern verrechnen ?
    Es ist doch so das der Vermieter das auf beide Parteien aufteilt und das es nicht meine Aufgabe ist?

  • Die Wasserwerke fordern das Geld von uns und ich soll das mit den Obermietern verrechnen ?
    Es ist doch so das der Vermieter das auf beide Parteien aufteilt und das es nicht meine Aufgabe ist?


    Falls Du der Vertragspartner des Wasserwerks bist...

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