Mietvertrag - Mietreservierung ?

  • Hallo , ich habe eine sehr wichtige frage zum thema Mietrecht .

    Ich habe am 30.09 ein Mietvertrag unterschrieben , nach ein paar Tagen kam eine Frau rein und erzählte mir das das Mietobjekt für Sie schon Reserviert wäre und hatte es schriftlich mit der Unterschrift vom Vermieter . Dort steht zb. bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist wird für Sie Reserviert .Die Reservierung ist vom 21.08 und ist also 40 Tage davor gewesen . Der Vermieter meinte aber das Sie sich nicht gemeldet hätte und möchte Sie auch nicht mehr haben , ich soll mich auch nicht von ihr stören lassen und einfach weiter Renovieren und daran Arbeiten . Ich habe den Mietvertrag in der Hand und auch schon die Kaution bezahlt und eine Menge Geld reingesteckt . Ich wäre für hilftreiche Antworten sehr dankbar . Vielen dank im vorraus.

  • Sie hat schon ihren Anwalt eingeschaltet und mir auch eine Kopie hinzugefügt dort steht folgendes : Meines Ertrachtens handelt es sich um eine bindende Reservierung, von der der Vermieter nicht ohne weiteres abweichen darf. Insoweit stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu . Gegebenenfalls nehmen Sie einmal mit dem Vermieter Kontakt auf und erklären ihm , dass der weitere Mietvertrag ungültig ist , solange für Sie reserviert ist. PS : Es ist ein Ladenlokal

  • Dort steht zb. bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist wird für Sie Reserviert .Die Reservierung ist vom 21.08 und ist also 40 Tage davor gewesen .


    Also ist kalendarisch KEIN Reservierungsende angegeben?

  • Nein , es steht nur das das Ladenlokal Reserviert wird bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist . Der Vermieter meinte das er gewartet hat aber keine Rückmeldung bekommen hat von ihr ..

  • Nein , es steht nur das das Ladenlokal Reserviert wird bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist . Der Vermieter meinte das er gewartet hat aber keine Rückmeldung bekommen hat von ihr ..


    Solch ein Geschäftsgründungsvorhaben kann laaange dauern. Ich meine, dass der Vermieter den schwarzen Peter hat. Offensichtlich hat er es wohl auch versäumt, nachweislich den Geschäftsgründer anzumahnen und nach einer gewissen Frist die Reservierung (rechtssicher) zurückzuziehen.

  • Danke für die schnelle Antworten erstmal . Das ist mir total wichtig echt .. ich habe nur Angst den Laden damit zu verlieren ..
    Kann der Vermieter den sich jetzt noch zurückziehen ? bzw. ihr etwas schriftlich schicken ? Sie hat jetzt die Bankfinanzierung geklärt meinte Sie zu mir , der Vermieter hat ihr aber schon davor die Tage gesagt das der Laden schon Vermieter ist wo sie sich wieder das erste mal gemeldet hat .

  • Danke für die schnelle Antworten erstmal . Das ist mir total wichtig echt .. ich habe nur Angst den Laden damit zu verlieren ..
    Kann der Vermieter den sich jetzt noch zurückziehen ? bzw. ihr etwas schriftlich schicken ? Sie hat jetzt die Bankfinanzierung geklärt meinte Sie zu mir , der Vermieter hat ihr aber schon davor die Tage gesagt das der Laden schon Vermieter ist wo sie sich wieder das erste mal gemeldet hat .


    Wie unten zu lesen ist, ist dies nur meine persönliche Meinung. Auch andere Poster, die sich sicherlich noch melden werden, können hier nur ihre Meinungen äussern. Im Zweifelsfalle kann man Dich nur an einen Rechtsanwalt verweisen.

  • Sie stehen mit dieser Person in keinerlei Rechtsbeziehung und können sie ignorieren.
    Ich würde mit ihr garnicht reden, geschweige den sonstwie kommunizieren.

    Für Sie ist nur Ihr Vermieter maßgebend.

  • ich habe nur Angst den Laden damit zu verlieren ..
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    Nein, warum denn auch? Du hast einen gültigen Vertrag und bist mit Übergabe der Schlüssel zum Besitzer des Lokales geworden. Das kann der Vermieter nicht rückgängig machen.

    Der vielleicht folgende Rechtsstreit zwischen der Dame und dem Vermieter kann dir doch egal sein. Vielleicht macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig, vielleicht aber auch nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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