Nehmen wir mal an, ein freundliches Paar mit autistischem Kind und dem großen Familienhund suchte eine neue Bleibe und fand nach langer Suche eine schöne Wohnung. Sie unterschrieben den Mietvertrag und begannen nach Auszug der Vormieter mit den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter tauschte drei Tage vor dem geplanten Umzug den Heizkörper im Badezimmer und ließ dafür das Wasser aus dem Heizungskreislauf ab. Am Tag darauf kam das Paar in die Wohnung, um ein Zimmer zu streichen und stand bei Betreten des Flurs im Wasser. Die Ursache war selbst für die Laien schnell gefunden. An der Heizungsanlage war der Füllschlauch geplatzt und Wasser lief in den Abstellraum und durchnässte dort gelagerte Kisten und Kartons. Sie schlossen den Zulauf unverzüglich. Das Ventil zum Heizungskreislauf war geschlossen. Es war also eindeutig das Verschulden des Vermieters. Das Ablesen der Wasseruhr ergab, dass 9m³ im Boden verteilt sein müssen. Der Vermieter meldete den Fall seiner Gebäudeversicherung. Vier Tage später wurden die ersten Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Messung ergab, dass alle Innenwände nass sind und das Wasser sich unter dem/im Estrich auf ganzer Fläche der Wohnung gesammelt hat. In jedem Raum wurden in der Raummitte 1-3 große Löcher gebohrt, in denen dicke Schläuche stecken, die an insgesamt vier große Geräte angeschlossen sind und kreuz und quer in der gesamten Wohnung liegen. Sämtliche Türen sind dadurch nicht schließbar, was gerade für den autistischen Grundschüler ein unzumutbarer Zustand wäre. Hinzu kommen neun Trocknungsgeräte, die der Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen. Würden die Geräte nachts abgeschaltet, weil ja niemand bei solchem Lärm schlafen könnte, verlängert sich die geschätzte Zeit entsprechend. Danach müsste jeder Raum renoviert werden. Die Böden und Tapeten wären ja alle kaputt.
Der Mietvertrag für die jetzige Bleibe der Familie ist gekündigt und läuft in neun Tagen ab.
Was wäre denn, wenn es da einen Nachmieter gibt und sie da deshalb nur aufgrund von Kulanz der Hausverwaltung noch 3 Wochen bleiben könnten? Und vorstellbar wäre auch, dass die "alte Wohnung" noch renoviert werden müsste. Wie sollte denn das zeitlich noch machbar sein? Wo sollen die denn jetzt hin? An einen Einzug wäre in einem solchen Fall ja gar nicht zu denken. Läge da die Berechtigung vor, die Wohnung außerordentlich zu kündigen? Fristlos?
Wer käme da für die ganzen Mehrkosten der Mieter auf?