Vermieter will Kaution einbehalten

  • Hallo,

    ich bin am 15.01.2014 aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    Bei der Übergabe bemängelte der damit Beauftragte, dass die Küche nicht gut genug geputzt sei und sich im Schlafraum in einer Ecke noch Spinnweben befanden.
    Seither habe ich meiner Kaution hinterhertelefoniert.
    Nun bekomme ich ein Schreiben, in dem steht, dass im Vertrag stand, dass die Wohnung bei Auszug hätte frisch renoviert sein müssen und ich deswegen für Reinigung in Höhe von 416,50 € sowie Renovierung für 2207,10€ aufkommen müsste. Außerdem hätten wir angeblich Müll "in der Liegenschaft" (d.h. irgendwo im Wohnkomplex) hinterlassen, für den der Hausmeister nochmals knapp 70€ Entsorgung berechnet hat. Die Kaution wird jetzt voll einbehalten und "großzügig" auf meine Restschuld verzichtet.

    Als kleine Hintergrundinfo: Es handelte sich um eine Wohnung in einem schäbigen Viertel mit Baufehlern. Mein fensterloses Bad wurde trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht saniert, obwohl aufgrund eines Einbaufehlers die Lüftung nicht funktionierte und alles verschimmelte. Die Vorgärten werden regelmäßig als Müllabladeplätze von Jugendlichen und Herumtreibern missbraucht. Ich bin mir sicher, dass die Vermieterfirma aus meinem Auszug einen Vorteil ziehen wollte und mir jetzt Kosten aufbrummen will, die ich nicht verursacht habe.
    Vor allem hatte ich einen Freund dabei, der bezeugen kann, dass mir bei der Übergabe nochmal gesagt wurde, eine Renovierung meinerseits oder gar frisch streichen hätte ja keinen Sinn gehabt, weil der starke Schimmelbefall (nachweislich baubedingt) erstmal von der Verwaltung grundbehandelt werden müsste und dafür eh alles neu tapeziert würde.

    Soweit ich es verstehe, ist eine grundsätzliche Renovierungsklausel ungültig, stimmt das?
    Außerdem hätte man mir eine Frist einräumen müssen, in der ich den Herd halt nochmal geputzt hätte und das eine Spinnennetz entfernt, oder? In meinem Vertrag steht, dass man so eine Frist zur Schulderbringung einräumen muss.
    Darf der Vermieter einfach so irgendwelche Firmen beauftragen und mir die Kosten berechnen?

    Ich danke im Voraus für Rat!

  • Hallo Lametta23,

    bei der Rückgabe der Mietsache versteckte Mängel hätte der VM noch bis zum 15.07.2014 reklamieren können. Da dies nicht geschah, besteht die Forderung zu unrecht.

  • Danke für die Antwort.
    Im Protokoll steht "Wohnung nicht renoviert, unsauber". Reicht das für eine Forderung? Ich hatte bei der Abnahme sogar angeboten, nochmal nachzuputzen, weil es m.E.n. wirklich lächerlich war. Dazu meinte der Mann aber nur, er macht nur die Abnahme, wenn was weiteres wäre, würde ich von der Verwaltung Nachricht bekommen.

  • Zitat

    Soweit ich es verstehe, ist eine grundsätzliche Renovierungsklausel ungültig, stimmt das?


    Ja.

    Zitat

    Außerdem hätte man mir eine Frist einräumen müssen, in der ich den Herd halt nochmal geputzt hätte und das eine Spinnennetz entfernt, oder?


    Hätte man.
    Reinigungskosten in Höhe von über 400€ sind auch sehr heftig.

    Zitat

    Darf der Vermieter einfach so irgendwelche Firmen beauftragen und mir die Kosten berechnen?


    Nein, nicht ohne eine Frist zur Nachbesserung zu geben. In dem Fall war die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen sowieso unwirksam und bei Reinigung käme es auf den MV an. Die Formulierung "sauber" kann eher eine Reinigungsfirma auf den Plan rufen, als die Formulierung "besenrein".

  • Im MV steht, die Wohnung müsse in sauberem Zustand übergeben werden. Des Weiteren wurde das damalige Übergabeprotokoll zum Bestandteil gemacht, in dem steht, Wohnung ist renoviert und Wände sind frisch gestrichen, bei Auszug muss gleichwertiger Zustand sein.

    Wenn ich jetzt auf das Schreiben antworte, sollte ich dann mehrfach argumentieren, oder mich nur auf die Nachbesserungsfrist berufen, die nicht gestellt wurde? Was kann mir schlimmstenfalls passieren, kann der Vermieter die Kosten doch noch geltend machen, wenn er einmal darauf verzichtet? Auch wenn ich jetzt schreibe, ich widerspreche dem und will meine Kaution?

  • Zitat

    Im MV steht, die Wohnung müsse in sauberem Zustand übergeben werden.


    Wenn im Übergabeprotokoll "unsauber" steht, dann hätte eine Frist zur Nachbesserung gegeben werden müssen.

    Zitat

    Des Weiteren wurde das damalige Übergabeprotokoll zum Bestandteil gemacht, in dem steht, Wohnung ist renoviert und Wände sind frisch gestrichen, bei Auszug muss gleichwertiger Zustand sein.


    Meiner Meinung nach unwirksam.

    Zitat

    Was kann mir schlimmstenfalls passieren, kann der Vermieter die Kosten doch noch geltend machen, wenn er einmal darauf verzichtet?


    Du meinst die Gesamtkosten von über 2600€? Klar kann er versuchen die geltend zu machen, aber das wird er vermutlich lassen, weil er weiss, dass er damit nicht durchkommt.

    Zitat

    Wenn ich jetzt auf das Schreiben antworte, sollte ich dann mehrfach argumentieren, oder mich nur auf die Nachbesserungsfrist berufen, die nicht gestellt wurde?


    Ich würde mich auf die unwirksame Renovierungsklausel und die nicht gegebene Nachbesserungsfrist berufen.

    Oben hast du von einem Wohnkomplex geschrieben. D.h. hier sind vermutlich Profis am Werk und keine kleinen Privatvermieter, die auch mal Fehler machen können.
    Wenn sich von 10 Bewohnern eines Wohnkomplexes nur einer nicht wehrt haben die schon ein Geschäft gemacht.

  • Ja, es sind Vermieter eines größeren Blocks, die schon häufiger durch ihre unseriösen Machenschaften negativ aufgefallen sind. Leider gibt es Menschen, die auf diese maroden Wohnungen angewiesen sind.
    Ich danke Euch ganz herzlich für die Unterstützung.

  • Wenn ich jetzt auf das Schreiben antworte, sollte ich dann mehrfach argumentieren, oder mich nur auf die Nachbesserungsfrist berufen, die nicht gestellt wurde? Was kann mir schlimmstenfalls passieren, kann der Vermieter die Kosten doch noch geltend machen, wenn er einmal darauf verzichtet? Auch wenn ich jetzt schreibe, ich widerspreche dem und will meine Kaution?


    Letzteres würde ich machen mit der von mir genannten Begründung. Leider finde ich jetzt keine Rechtsvorschrift bzgl. der Frist von max 6 Monaten. Die Angelegenheit wird bestimmt vor Gericht gehen. Ich wäre da aber ganz entspannt.

  • Ganz ehrlich? Ich glaube, die werden erst mal versuchen, mein Schreiben zu ignorieren. Die wollen doch gar nicht wirklich die Kosten von mir, sonst hätten sie die selbst umgehend eingefordert und zwar in voller Höhe. Nur weil ich jetzt beim 10. Anruf nach einem Dreivierteljahr nach dem Auszug mit Rechtsschritten gedroht habe, habe ich endlich ein Schreiben erhalten. Und dass sie mir aus lauter Gutherzigkeit 1600€ erlassen (die fraglichen Kosten abzüglich der Kaution), glauben die doch selbst nicht. Denen ist klar, dass sie darauf keinen Anspruch haben und hoffen, dass die Zahlen so abschrecken, dass ich dankbar auf die Kaution verzichte.
    Auf 1600€ verzichtet man nicht einfach so, wenn sie einem zustehen.

  • Zitat

    Ja, es sind Vermieter eines größeren Blocks, die schon häufiger durch ihre unseriösen Machenschaften negativ aufgefallen sind. Leider gibt es Menschen, die auf diese maroden Wohnungen angewiesen sind.


    ..... und die sich nicht wehren. Damit kalkulieren solche Leute.

    Zitat

    Leider finde ich jetzt keine Rechtsvorschrift bzgl. der Frist von max 6 Monaten.


    Tja, das bestätigt leider meine Meinung als Nachplapperer über dich. Denn scheinbar bist du noch nichtmal in der Lage die richtigen Suchbegriffe in die Suchmaschine deiner Wahl einzugeben.

  • Zitat

    Ganz ehrlich? Ich glaube, die werden erst mal versuchen, mein Schreiben zu ignorieren. Die wollen doch gar nicht wirklich die Kosten von mir, sonst hätten sie die selbst umgehend eingefordert und zwar in voller Höhe. Nur weil ich jetzt beim 10. Anruf nach einem Dreivierteljahr nach dem Auszug mit Rechtsschritten gedroht habe, habe ich endlich ein Schreiben erhalten. Und dass sie mir aus lauter Gutherzigkeit 1600€ erlassen (die fraglichen Kosten abzüglich der Kaution), glauben die doch selbst nicht. Denen ist klar, dass sie darauf keinen Anspruch haben und hoffen, dass die Zahlen so abschrecken, dass ich dankbar auf die Kaution verzichte.
    Auf 1600€ verzichtet man nicht einfach so, wenn sie einem zustehen.


    Seh ich auch so. Da der Vermieter idR einen Teil der Kaution einbehalten darf bis er die Endabrechnung erstellen kann (dazu hat er bis Ende 2015 Zeit), würde ich den Rest der Kaution schriftlich!! und nachweisbar!! (Einschreiben) einfordern. (Für 15 Tage kann man nicht viel von einer Kaution einbehalten.) In diesem Schreiben würde ich mitteilen, dass du, wenn die Kaution nicht bis zum .....
    auf dem Konto ist, einen Rechtsanwalt einschalten wirst. Ich bin relativ sicher, dass du die Kaution bekommst, denn solche Leute wollen keine Prozesse, die sie verlieren werden, sondern sie rechnen mit Mietern, die sich nicht wehren.
    Im Ernstfall kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.

  • Tja, das bestätigt leider meine Meinung als Nachplapperer über dich. Denn scheinbar bist du noch nichtmal in der Lage die richtigen Suchbegriffe in die Suchmaschine deiner Wahl einzugeben.


    Du hast völlig recht.

  • Hallo,

    ich möchte nur noch kurz berichten, wie es ausging.
    Nach meinem Schreiben inkl. 14 Tagen Zahlungsfrist passierte erst einmal gar nichts. Genau 14 Tage nach Erhalt per Einschreiben fing dann die Hausverwaltung an, mich im Minutentakt auf Handy und Haustelefon anzurufen, was ich ignorierte.
    Noch einmal 3 Tage später beantragte ich ein Mahnverfahren beim zentralen Mahngericht; ca. eine Woche später wurde der Mahnbescheid zugestellt. Zwischenzeitlich bekam ich einen Brief der Hausverwaltung mit Bitte um einen "Gesprächstermin in den Büroräumen", welchen ich ignorierte.
    3 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides bekam ich eine neue Kautionsabrechnung - vollständig, inklusive Zinsen! Diese wurde innerhalb von 2 Tagen überwiesen. Victory! :D


  • Zwischenzeitlich bekam ich einen Brief der Hausverwaltung mit Bitte um einen "Gesprächstermin in den Büroräumen", welchen ich ignorierte.

    Bravo! Das hätte ich genau so gemacht. Man zitiert nicht jemanden irgendwo hin. Gradmesser ist: Wer will was von wem.

  • Hallo,
    ... 3 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides bekam ich eine neue Kautionsabrechnung - vollständig, inklusive Zinsen! Diese wurde innerhalb von 2 Tagen überwiesen. Victory! :D


    Gratuliere! Manche Flachpfeifen kapieren es eben erst, wenn es anfängt, weh zu tun...;)

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