Nebenkostenabrechnung nach Auszug

  • Hallo und guten Tag zusammen!

    ich bin etwas durch den Wind und völlig fertig mit den Nerven ...

    Am besten fang ich einfach mal an:

    Ich bin am 31.08.2014 aus meiner Wohnung ausgezogen. An dem Tag war die Übergabe und der Hausverwalter hat mit Handschlag die Übergabe quasi "abgesegnet". Ich bat ihn um ein Übergabeprotokoll bzw. um eine Unterschrift seinerseits. Da er es aber sehr eilig hatte und zu einem weiteren Termin pünktlich erscheinen musste, meinte er zu mir: "Es ist doch alles tipptopp ..machen sie sich mal keine Sorgen. Ich werde in den nächsten Tagen eine Abrechnung zusammenstellen und diese per Post an Sie rausschicken..Die Kaution überweise ich dann noch."

    Ich war sowie so sehr gestresst (hatte ein paar Tage davor ein Kind zur Welt gebracht und bin quasi teilweise nur wegen der Übergabe vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassen wurden...) und wollte alles so schnell wie möglich positiv über "die Bühne" bringen und habe diese unbürokratische Weise seitens des Hausverwalters begrüßt.

    Nun ... vor ein paar Tagen habe ich Ihm dann mal eine Email geschrieben, mit dem Vermerk dass er wahrscheinlich übersehen hätte, meine Kaution bzw. die Nebenkostenaufstellung zu überweisen/zu schicken.

    Zwei Tage später bekomme ich dann die Hammer Antwort von Ihm und ihm Anhang die Nebenkostenaufstellung.
    Als ich den Anhang öffnete, hätte ich beinah mein Handy gegen die Wand geschmissen...

    Der Hausverwalter ist hingegangen und hat die Position "Heizkosten" wie folgt berechnet:
    Gesamtbetrag von einem ganzen Jahr (inkl. Winter etc.) geteilt durch 12 und das dann mal 5 gerechnet.

    Ich habe ihm dann eine passende Antwort geschrieben:

    Nach Prüfung der Abrechnung ist mir ein Rechnungsfehler Ihrerseits aufgefallen! Die Position "Heizkosten" ist in dem Fall bitte noch einmal zu bearbeiten. Sie haben einen Betrag in Höhe von €543,64 (Dies war mein Kostenanteil vom 01.04.2013-31.03.2014) als "aktuellen" Kostenanteil verwendet!

    Warmwasserstand sowie der Kaltwasserstand wurden am Tag des Auszuges (31.08.2014) von beiden Seiten notiert und diese hätten von Ihrer Seite aus, an die Firma "Ista" gesendet werden sollen.

    Im Anhang sende ich Ihnen die Erläuterungen der Firma "Ista".
    Bitte lassen Sie die Kostenaufstellung nochmal überarbeiten mit den "richtigen" Werten.

    Mit freundlichen Gruß
    D.

    Seine Antwort:

    Hallo Frau D.

    es ist richtig, dass ich zur überschläglichen Berechnung die Gesamtkosten (Heizung) vom Vorjahr in Höhe von 543,64€ genommen habe, diese durch 12 Monate geteilt und dann mit 5 Monaten multipliziert habe. Die Alternative ist, sie warten bis Mitte nächsten Jahres, damit wir die genaue Abrechnung der Ista haben.
    Das gleiche gilt auch für das Wasser.
    Die Erfahrung zeigt, dass die Berechnung meistens mit der Schätzung ungefähr übereinstimmen.
    Ich wollte Ihnen nur schnellstmöglich Ihr Guthaben auszahlen. Sollten Sie aber auf eine genaue Abrechnung bis Mitte nächsten Jahres warten wollen, bitte ich um Ihre Nachricht wie wir weiter vorgehen sollen.

    Meine Frage an Euch alle:

    Darf der Hausverwalter nun so vorgehen?!
    Warum schreiben denn beide Seiten (Mieter & Vermieter) die Stände auf wenn der Hausverwalter hingeht und einen anderen Wert nimmt..?!

    Kann ich eine "Zwischenabrechnung" seitens der Firma "Ista" verlangen? Denn wenn ich jetzt, wie der Hausverwalter meint, bis Mitte nächsten Jahres warten sollte, dann habe ich natürlich auch die Werte von dem neuen Nachmieter auf der Rechnung..!? Was ist mit der Heizung? Kann man da nicht jemanden von der Firma rausschicken lassen und diese ablesen lassen? Ich hab kein Bock die Heizkosten von jemanden zu zahlen ....

    Ich hoffe es ist alles verständlich geschrieben .. Ich hoffe jemand von Euch weiss Rat und kann mir einen Ratschlag geben!

    Liebe Grüße von einer besorgten frisch-gebackenen Mama

  • Entgegen kommen?

    Bitte versteh mich jetzt nicht falsch...aber das ist ja wohl ne Lachnummer!

    Ich habe nachdem letztes Jahr im März die Heizung abgelesen wurde, diese nie wieder eingeschaltet ...
    Und jetzt soll ich doch für 5 Monate die Benutzung der Heizung bezahlen?! Das kann man doch nicht machen...!

  • Ich kann dich da schon verstehen. Aber es ist einfach nicht so wie du denkst.

    Ich gehe davon aus, dass dein Abrechnungsjahr vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres geht. Du hast in einem Abrechnungsjahr Heizkosten iHv 550€ gehabt. In dem Jahr, in dem du ausziehst, trägst du anteilig die Kosten auf die Gesamtkosten des entsprechenden Abrechnungsjahres.

    Das heißt jetzt hier konkret. Du schuldest ihm noch die anteiligen Betriebskosten für das aktuelle Abrechnungsjahr 2014/2015, sprich 01.04.2014 bis 31.03.2015. Er kann jetzt alle Betriebskosten ganz normal sammeln, auch bspw. die kommenden Winterdienstkosten, die kommenden Heizkosten usw. Über diese Betriebskosten kann er bis zum 31.03.2016 abrechnen. Für die anfallenden Betriebskosten für das eben genannten Abrechnungsjahr hast du anteilig die Betriebskosten zu tragen (wenn mietvertraglich natürlich alles richtig vereinbart wurde).

  • Bitte versteh mich jetzt nicht falsch...aber das ist ja wohl ne Lachnummer!

    In diesem Ihren Beitrag habe ich auch das Gefühl.

    Zitat

    Ich habe nachdem letztes Jahr im März die Heizung abgelesen wurde, diese nie wieder eingeschaltet ...
    Und jetzt soll ich doch für 5 Monate die Benutzung der Heizung bezahlen?! Das kann man doch nicht machen...!

    Bevor Sie hier Lärm um nichts machen, werde ich Ihnen mal erklären, wie eine Betriebskostenabrechung erstellt wird.
    Selbst auf die Gefahr hin, von Ihnen beschimpft zu werden.

    1. Der Vermieter hat nach Beendigung der Abrechnungsperiode 1 Jahr Zeit eine Rechnung zu erstellen. Wenn es das Kalenderjahr ist, müßte Ihnen spätextens am 31. Dezember 2015 die Rechnung zugehen.

    2. Der Hausmeister wollte Ihnen entgegenkommen und hat eine proivisorische Rechnung, Pi mal Daumen erstellt. Eigentlich Unsinn.

    3. Eine korrekte Abrechnung kann erst zum Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden und wäre , bei Kalenderjahr, der 31.12.1014.

    4. Bis zu diesem Datum fließen entstehen noch Kosten.

    5. Durch ihren Auszug Ende August werden Ihnen aber die Kosten nur anteilig berechnet.

    6. Das mit dem Nichteinschalten der Heizung vergessen Sie ganz schnell. Maßgebend ist der angezeigte Wert.

    7. Bis Mietende fallen dennoch die Grundkosten der Heizung an, welche Sie mittragen müssen.

  • Denise:

    "Entgegen kommen?"
    - Richtig, damit Dein Mietverhältnis endabgerechnet werden kann.

    "Bitte versteh mich jetzt nicht falsch...aber das ist ja wohl ne Lachnummer!"
    - Wer zuletzt lacht, ...

    "Ich habe nachdem letztes Jahr im März die Heizung abgelesen wurde, diese nie wieder eingeschaltet ...
    Und jetzt soll ich doch für 5 Monate die Benutzung der Heizung bezahlen?! Das kann man doch nicht machen...!"
    - Doch, he can. Der HV hat sich lediglich die Arbeit insofern erleichtert, als dass er Heizkosten iHv 5/12 des Vorjahres berechnete. Richtiger wäre eine Abrechnung nach der Heizgradtagestabelle (bspw.: Januar ist teurer als Juli). Dann wären vom 1.4.-31.8. lediglich 160/1000 zu berechnen (plus evtl. ein Sicherheitsaufschlag von ~5%).

    Trotz allem: Dir und dem Baby die besten Wünsche!

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. Oktober 2014 um 16:47)

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