Nebenkostenabrechnung - Falsche Heizkostenrechnung?

  • Hallo Forumsgemeinde, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Ich habe von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das letze Jahr erhalten. Bis zum 31.7.2013 ging das Mietverhältnis, die letzten 2,5 Monate hab ich aber schon nicht mehr in der Wohnung gewohnt, somit keine Wasser- und Heizkosten verursacht.
    Trotzdem soll ich 132 € nachzahlen, da der Winter hart war und dadurch Heiz-Mehrkosten entstanden sind.
    Der Winter 12/13 war hart, aber da ich 2,5 Monate die Nebenkosten gezahlt hab, aber kein Wasser und keine Heizung genutzt habe, finde ich den nachzuzahlenden Betrag ziemlich hoch.
    Auf der Betriebskostenabrechnung wurden die Heizkosten wie folgt berechnet. 70% nach Wohneinheit und 30 % nach qm. Soweit so gut. Jedoch wurde der Gesamtverbrauch des gesamten Hauses durch 3 (also durch die 3 Mieteinheiten) geteilt.

    Die Heizkostenabrechnung ist folgend aufgebaut:

    Kosten Gesamtverbrauch = 3.417,68 €
    a) 70% nach Wohneinheit: 2.392,38€ x 1/3
    b) 30% nach qm : 1.025,30 € x70/242

    Laut dieser Rechnung wurden einfach die Gesamtkosten unter den Parteien aufgeteilt, unabhängig davon, wer wieviel geheizt hat?!

    Es wurde auch kein Zählerstand der jeweiligen Mieteinheit aufgelistet, sondern nur durch 3 geteilt. Das kommt mir ziemlich komisch vor.
    Ich hoffe, das ich mein Anliegen einigermaßen verständlich beschreiben konnte und sich jemand mit der Thematik auskennt. Ich will deshalb nicht unbedingt sofort dem Mieterbund beitreten.

  • Zitat

    Laut dieser Rechnung wurden einfach die Gesamtkosten unter den Parteien aufgeteilt, unabhängig davon, wer wieviel geheizt hat?!

    Und das ist natürlich ein eklatanter Verstoß gegen die Heizkostenverordnung. In einem Haus mit 3 Parteien ist die Abrechnung nach Verbrauch zwingend vorgeschrieben. In diesem Fall dürfen von den Heizkosten 15% abgezogen werden, damit der Vermieter lernt, dass krumme Dinge nicht erlaubt sind.

    http://heizkostenverordnung.de/par12.html

  • und du hast natürlich auch nur die anteiligen Kosten zu tragen. Es ist richtig, dass er die Gesamtkosten aus den Abrechnungsjahr in Rechnung stellt, du musst dann jedoch nur 7/12 davon tragen.

  • Zitat

    Kosten Gesamtverbrauch = 3.417,68 €
    a) 70% nach Wohneinheit: 2.392,38€ x 1/3
    b) 30% nach qm : 1.025,30 € x70/242

    Da hat einer eine neue Heizkostenverordnung erfunden.;)

    30 % nach Wohnfläche ist richtig. Das sind die sog. verbrauchsunabhängigen Grundkosten. Die mußt Du für Deinen gesamten Nutzungs-/Mietzeitraum tragen.


    70 % nach Wohneinheit ist Unfug. Laut Heizkostenverordnung muß dieser Teil nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Zumal hier der VM, bei seiner "Variante" der Abrechnung auch nur die 242 Tage hätte berücksichtigen müssen.

    Leg Einspruch gegen die Abrechnung wegen Missachtung der Heizkostenverordnung ein.

  • Es ist richtig, dass er die Gesamtkosten aus den Abrechnungsjahr in Rechnung stellt, du musst dann jedoch nur 7/12 davon tragen.

    Auch wenn Marc987 nur 7/12 zu tragen hätte, ist die komplette Abrechnung so nicht hinzunehmen.

  • Auch wenn Marc987 nur 7/12 zu tragen hätte, ist die komplette Abrechnung so nicht hinzunehmen.


    Richtig. Was die Verbräuche anbetrifft, sollte der Beschwerdeführer nicht vergessen, dass, auch wenn er nicht heizt, zumindest Grundkosten entstehen.
    Auch ich würde der sog. HeizkAbrechnung widersprechen.

  • Vielen Dank für die raschen Antworten.
    Da ich ziemlicher Laie bin, was Nebenkostenabrechnungen angeht, würde ich die Abrechnung gerne mal als Anhang hier reinstellen, evtl. sind dort noch weitere Fehler drin.
    Oder gibt es in diesem Forum Netiquetten, die das untersagen?

  • Hab meinen Mietvertrag durchgesehen. Eine solche Vereinbarung ist dort nicht angegeben.

    ?

    Grundsätzlich trägt der Eigentümer/Vermieter die laufenden Betriebskosten. Jedoch kann mietvertraglich die Umlage dieser Kosten auf den Mieter vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Mieter gar keine Betriebskosten zahlen.

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