Hi,
bin ein junger Mann (21) der zusammen mit 2 anderen Personen in einer WG lebt. Auf grund meines Alters habe ich sicher einen anderen Tagesrhythmus als meine Vermieter so das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...
Nun wurde ich bereits schon mehrere male von meiner Vermieterin angesprochen das sie nachts nichts schlafen könnten weil ich "über den Boden trample". Ich kann dies nicht nachvollziehen da ich mich nicht lauter verhalte als es meiner Ansicht nach beim Duschen üblich ist. Somit steht ihre Ansicht gegen meine...
Ich bin so der (laienhaften) Ansicht eine normale Nutzung einer Mietwohnung das Duschen um diese Zeit einschließt und das Problem entweder auf mangelhafte Schallisolierung der Wohnung/des Hauses oder auf eine Überempfindlichkeit der Vermieterpartei zurückzuführen ist. Ich bin auf jeden Fall nicht bereit schon um 22 Uhr ins Bett zu gehen oder mein Duschen auf morgens zu verschieben.
Aber wie sieht das alles rechtlich aus? Ich habe leider im Netz nur Beiträge zu Situationen gefunden welche andersherum laufen, sprich die Mieter haben mit Lärm der Vermieter zu kämpfen, oder auf Extrembeispiele hinauslaufen (Mieter nutzt Kreis säge am Sonntag).
Ich hoffe das mir jemand hier näher bringen kann wie diese Situation rechtens aussieht.
Danke und gruß
tjano