Verbieterin beklagt sich über Lärm

  • Hi,

    bin ein junger Mann (21) der zusammen mit 2 anderen Personen in einer WG lebt. Auf grund meines Alters habe ich sicher einen anderen Tagesrhythmus als meine Vermieter so das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...

    Nun wurde ich bereits schon mehrere male von meiner Vermieterin angesprochen das sie nachts nichts schlafen könnten weil ich "über den Boden trample". Ich kann dies nicht nachvollziehen da ich mich nicht lauter verhalte als es meiner Ansicht nach beim Duschen üblich ist. Somit steht ihre Ansicht gegen meine...

    Ich bin so der (laienhaften) Ansicht eine normale Nutzung einer Mietwohnung das Duschen um diese Zeit einschließt und das Problem entweder auf mangelhafte Schallisolierung der Wohnung/des Hauses oder auf eine Überempfindlichkeit der Vermieterpartei zurückzuführen ist. Ich bin auf jeden Fall nicht bereit schon um 22 Uhr ins Bett zu gehen oder mein Duschen auf morgens zu verschieben.

    Aber wie sieht das alles rechtlich aus? Ich habe leider im Netz nur Beiträge zu Situationen gefunden welche andersherum laufen, sprich die Mieter haben mit Lärm der Vermieter zu kämpfen, oder auf Extrembeispiele hinauslaufen (Mieter nutzt Kreis säge am Sonntag).

    Ich hoffe das mir jemand hier näher bringen kann wie diese Situation rechtens aussieht.

    Danke und gruß

    tjano

  • [quote='1']Hi,

    bin ein junger Mann (21) der zusammen mit 2 anderen Personen in einer WG lebt. Auf grund meines Alters habe ich sicher einen anderen Tagesrhythmus als meine Vermieter so das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...

    Hellhörig wäre ein Grund mehr, sich rücksichtsvoll zu verhalten, Lärm mach krank. Als Vermieterin würde ich ebenfalls Lärm verur-
    sachen, und zwar um 3 Uhr nachts wenn Sie schlafen möchten. Mal sehen.

    Wie diese Situation rechtens aussieht steht in der Hausordnung.

  • Zur normalen Nutzung einer Mietwohnung gehört u. a. das Duschen. Egal zu welche Tages- oder Nachtzeit. Das muß der Vermieter tolerieren.

    Was ein Vermieter und/oder andere Bewohner des Hauses nicht tolerieren müssen sind Lärmbelästigungen jeglicher Art. Und das rund um die Uhr.

    Nun könnte man auch über den Begriff Lärmbelästigung unendlich streiten.

    Wohnst Du mit der Vermieterin gemeinsam in einem Haus das nur 2 Wohnungen hat?

    Wenn ja ist Deine Situation recht ungünstig.

    VerBieterin ist übrigens ein lustiger Verbschreiberlie:D

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (20. Oktober 2014 um 16:26)

  • Vielen Dank schon einmal für deine Einschätzung,

    [...] normalen Nutzung einer Mietwohnung gehört [...] muß der Vermieter tolerieren.

    ja das sehe ich genau so, duschen muss gewährleistet sein und wenn Sie früh schlafen geht, eventuell einen unruhigen Schlaf hat und die Schallschutzisolierung des Hauses nicht anständig ist sollte das nicht mein Problem sein.

    Nun könnte man auch über den Begriff Lärmbelästigung unendlich streiten.

    Das ist wohl war... Wo kann ich denn genau die Definition von Lärm in rechtlichen sinne nachlesen?

    VerBieterin ist übrigens ein lustiger Verbschreiberlie:D

    ja, war aber echt unbeabsichtigt.

    tjano

  • Zitat

    Wo kann ich denn genau die Definition von Lärm in rechtlichen sinne nachlesen?

    Lärm in Wohngebäuden, ausgenommen notwendige Arbeiten von etwa 7 bis 20 Uhr, ist alles was außerhalb der eigenen 4 Wände gehört wird.

    Eine Definition, die überwiegend stimmt, hier:

    http://www.holzfaser.org/service/presse…-PM-11-11-3.jpg

    Bleibt immer noch die Frage ob Du mit der Vermieterin gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnst.

  • Hellhörig wäre ein Grund mehr, sich rücksichtsvoll zu verhalten, Lärm mach krank.


    Ich beziehe mich mit dem Begriff "Hellhörig" nicht auf meine Vermieter als Person sondern auf das Bauwerk des Hauses. Auch ich mag kein Lärm. Duschen tue ich (imho) "normal", das heißt nicht auf Zehenspitzen aber ich trample ja auch nicht durch die Wohnung...

    Als Vermieterin würde ich ebenfalls Lärm verur-
    sachen, und zwar um 3 Uhr nachts wenn Sie schlafen möchten. Mal sehen.


    Ich habe kein Interesse daran das sich diese Situation auf schaukelt und bin an einer friedlichen Lösung interessiert. Ich wünsche mir ein friedliches Missverhältnis mit dem alle Parteien glücklich sind. Gar nicht will ich das jemand wie Sie sagten durch verhalten anderer Krank wird, allerdings bin ich nun mal ein nichtaktiver Mensch...


    Wie diese Situation rechtens aussieht steht in der Hausordnung.

    Ich schaue noch mal nach aber ich glaube so etwas wurde mir nicht ausgehändigt.

    Danke auch für deine Antwort Banane welche ich durch die Eigenheiten dieses Forensystems erst später bemerkt habe.

  • Lärm in Wohngebäuden, ausgenommen notwendige Arbeiten von etwa 7 bis 20 Uhr, ist alles was außerhalb der eigenen 4 Wände gehört wird. [...]

    Danke dir anitari für diese Anschauliche Definition. Meine Frage ist nun bin ich bei nicht ausreichender Dämmerung dafür verantwortlich wenn Geräusche welche bei einer normalen Nutzung einer Mietwohnung entstehen durch unzureichende Dämmerung des Hauses zu Lärm führen?


    Bleibt immer noch die Frage ob Du mit der Vermieterin gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnst.

    Prinzipiell sind es 3 Wohnungen, allerdings sind bis auf eine (unserer) Mietpartei alle in Familiären (o.ä.) Verhältnissen... Ist dies Mietrechtlich relevant?

  • Zitat

    Prinzipiell sind es 3 Wohnungen, allerdings sind bis auf eine (unserer) Mietpartei alle in Familiären (o.ä.) Verhältnissen... Ist dies Mietrechtlich relevant?

    Mietrechtlich relevant ist nur das es 3 Wohnungen sind.

    Denn dann kann die Vermieterin dir nicht ohne wichtigen Grund kündigen.

  • Meine Frage ist nun bin ich bei nicht ausreichender Dämmerung dafür verantwortlich wenn Geräusche welche bei einer normalen Nutzung einer Mietwohnung entstehen durch unzureichende Dämmerung des Hauses zu Lärm führen?
    Prinzipiell sind es 3 Wohnungen, allerdings sind bis auf eine (unserer) Mietpartei alle in Familiären (o.ä.) Verhältnissen... Ist dies Mietrechtlich relevant?


    Dies ist schon relevant, auch wenn Du Dir friedliche Missverhältnisse (Posting #7) in der Dämmerung wünschst.

  • Hallo,

    in den Hamburger Mietverträgen sind die Duschzeiten beispielsweise in der Hausordnung geregelt. Dort steht, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr die Nachtruhe durch Duschen oder Baden nicht in vermeidbarer Weise gestört werden darf. Das heißt, dass die Aussage, dass man Duschen kann wann immer man will nicht zutrifft. Siehe mal in deiner Hausordnung nach.

    Im Übrigen finde ich es interessant, dass du auf der einen Seite vermeiden willst, dass die Situation eskaliert und andererseits auf deinem Standpunkt beharrst. Auch wenn du ein nachtaktiver Mensch bist, sollte es nicht nötig sein Nachts um 2 Uhr zu duschen, wenn dadurch Probleme entstehen (schlechte Dämmung hin oder her).

    Gruss
    H H

  • das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...


    Bist Du inzwischen nicht auch schon mal zu heiss gebadet worden...?

  • Dies ist schon relevant[...]

    Verstehe leider deine Aussage nicht. Was ist in welcher weise Relevant, kann ich für Geräusche welche durch normale Nutzung verursacht werden und subjektiv als Lärm empfunden werden verantwortlich gemacht werden.


    PS: Ich habe jetzt erfahren dass deren Schlafzimmer genau unter meinem ist, autsch...

  • Hallo,

    in den Hamburger Mietverträgen sind die Duschzeiten beispielsweise in der Hausordnung geregelt. Dort steht, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr die Nachtruhe durch Duschen oder Baden nicht in vermeidbarer Weise gestört werden darf. Das heißt, dass die Aussage, dass man Duschen kann wann immer man will nicht zutrifft. Siehe mal in deiner Hausordnung nach.

    Das ist allerdings unwirksam (soweit ich mich recht erinnere, sogar vom BGH bestätigt).
    beim Duschen handelt es sich demnach um normale Wohngeräusche, die hingenommen werden müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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