Nachträgliche Forderung: Allgemeinstrombedarf

  • Hallo zusammen,

    ich war für 5 Monate in einer Mietwohnung und habe jetzt weitere 5 Monate nach meiner Kündigung eine Forderung für Allgemeinstrombedarf erhalten. Im Mietvertrag war neben den Nebenkosten nichts über einen Allgemeinstrombedarf zu finden. Es wurde auch nicht mündlich darauf hingewiesen.

    Meine Frage ist nun: Ist das Stellen so einer Forderung rechtmäßig? Muss ich den geforderten Betrag zahlen? Wenn ja, was ist die Grundlage dafür?

    Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Beiträge.

  • habe jetzt weitere 5 Monate nach meiner Kündigung eine Forderung für Allgemeinstrombedarf erhalten. Im Mietvertrag war neben den Nebenkosten nichts über einen Allgemeinstrombedarf zu finden.


    Was - exakt - ist im MV über die Betriebskosten festgelegt?

  • Wenn ja, was ist die Grundlage dafür?

    Bei den Allgemeinstromkosten handelt es sich auf jeden Fall um umlagefähige Kosten. Ob die Forderung in diesem Einzelfall berechtigt ist, kann man nur aus dem Mietvertrag heraus feststellen. Also, was steht drin?

    C

  • Im Mietvertrag gibt es einen Punkt für Betriebskosten. Ich kann aber leider nicht herauslesen, ob ein Allgemeinstrombedarf hier darunterfällt oder nicht.
    (siehe Auszug aus MV)

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  • Offensichtlich war der Vermieter kein Profi auf dem Gebiet des Mietvertragausfüllens.
    Bei Schönheitsreparaturen steht zwar handschriftlich "bei Bedarf", aber leider nicht wer sie durchzuführen hat. In dem Fall Pech für den Vermieter.
    Auch bei den Nebenkosten wurde nicht angekreuzt, ob es sich um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.
    Bei einer Pauschale kann er nicht extra Geld verlangen und bei einer Vorauszahlung müsste er die Betriebskosten komplett abrechnen.
    Ist das geschehen?
    Bei der Aufzählung bin ich mir nicht sicher, ob da was angekreuzt oder durchgestrichen wurde. Gab es einen Aufzug?

  • Bei einer Pauschale kann er nicht extra Geld verlangen und bei einer Vorauszahlung müsste er die Betriebskosten komplett abrechnen.
    Ist das geschehen?
    Bei der Aufzählung bin ich mir nicht sicher, ob da was angekreuzt oder durchgestrichen wurde. Gab es einen Aufzug?

    Die Betriebskosten wurden nicht komplett abgerechnet und es gab keinen Aufzug.

  • Offensichtlich war der Vermieter kein Profi auf dem Gebiet des Mietvertragausfüllens.
    Bei Schönheitsreparaturen steht zwar handschriftlich "bei Bedarf", aber leider nicht wer sie durchzuführen hat. In dem Fall Pech für den Vermieter.
    Auch bei den Nebenkosten wurde nicht angekreuzt, ob es sich um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.
    Bei einer Pauschale kann er nicht extra Geld verlangen und bei einer Vorauszahlung müsste er die Betriebskosten komplett abrechnen.
    Ist das geschehen?
    Bei der Aufzählung bin ich mir nicht sicher, ob da was angekreuzt oder durchgestrichen wurde.


    ... und was mag das durchgestrichene Kästchen bedeuten?

  • Zitat

    ... und was mag das durchgestrichene Kästchen bedeuten?


    Du meinst die Treppenhausreinigung? Wenn es keinen Aufzug gab, dann bedeuten die Querstriche wohl eine Verneinung. Die Treppenhausreinigung wäre also in den Nebenkosten enthalten. Hmmmm...

    Zitat

    Die Betriebskosten wurden nicht komplett abgerechnet und es gab keinen Aufzug.


    Dann würde ich dazu neigen das Schreiben zu ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, müsstest du widersprechen.

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